Einzelbild herunterladen
 

töemtemewH» ^reW:

Jährlich 9 Kart. Halbj.4M. SCPfz. Birrteljâhrlich

* Mark 25 Pf^ gür a»»wirtige Abonnenten mit dem betreffen, bett Postaufschlag. Die einzelne Num­mer 10 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

zvserUimr-

Preis:

Die tspaltige Garmondzeile ob.

deren Raum

10 Psg.

Die Lspalt. Seite 20 Psg.

DieSspaltigeZcile 30 Psg.

Nr. 124.

Dienstag den 30. Mai

1882.

Gestellungen

auf den Hanauer Anzeiger für den Monat Juni nehmen alle Po st an st alten sowie die Expe- dition (Waisenhaus, Hammergasse Nr. 9) entgegen.____________________

Amtliches.

Für 1) Wilhelm Kiepe geboren am 22. Januar 1866 und 2) Georg Wilhelm Kiepe geboren am 27. März 1879, Söhne des Wil­helm Kiepe aus Kesselstadt, ist um Entlassung aus dem Preußischen Staatsverbande behuss Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht.

Hanau am 25. Mai 1882.

Der Landrath.

Ausschreiben.

Am 24. l. Mts. wurde dahier eine bis jetzt unbekannte weibliche Leiche aufgefunden. Dieselbe war im Alter von 2832 Jahren, 1,68 72 groß, hat braunes Haar, mit einem falschen Zopf, braune Augen, gew. Nase und Mund, vollständige, Weiße Zähne, vollkommenes Gesicht, kräftige Statur; besondere Kennzeichen: die kleine Zehe des linken Fußes war mit einem leinenen Läppchen verbunden (wahrscheinlich in Folge Schneidens eines Hühnerauges). Bekleidet war dieselbe mit grauem Beige-Kleid (Rock und Taille), die Taille mit schwarz überzogenen Knö­pfen und der Rock mit Volants, einem schwarz- und weißgestreiften Unterrock, einem weißen Piquö-Unterrock, einem weißen am Hals und den Aermeln mit Spitze besetzten undA. D. 6" gez. Hemde, einem Paar weißenA. L. Nr. 7" gez. Strümpfen, einem schwarzen Paletot, an den Aermel und Taschen mit Seidenband und Spitze verziert, einem schwarzen Strohhut mit schwarzer Feder und Blumenbouquet verziert und hatte ein Taschentuch (weiß) mit gesticktem NamenAnna" und ein braunes Lederportemonnaie mit 2 M. und 5 Badekarten bei sich, außerdem trug dieselbe ein Paar Zugstiefel mit Lackvorderblätter. Bei der Leiche befand sich ein schwarzfeidener Sonnenschirm.

Um Auskunft über die Verlebte wird ergebenst ersucht, um die Identität derselben seststellen zu können.

Mainz den 25. Mai 1882.

Großh. Hess. Polizei-Commissariat.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 27. Mai 1882.

__Der Landrath.__________________________ Bekanntmachung.

Vom 1. Juni d. Js. ab erhalten die Personenposten zwischen Bergen (Kreis Hanau) und Mainkur und die Botenposten zwischen Fechenheim und Mainkur folgenden veränderten Gang:

A. Personenpost Bergen-Mainkur:

I. Post: II. Post: aus Bergen 840 V. 3« N.

in Mainkur 910 V. 410 N.

aus Mainkur 920 V. 65 N. in Bergen 105 V. 650 N.

B. Botenpost Fechenheim-Mainkur:

I. Post: aus Fechenheim 850 V.

II. Post: 350 N.

45 N.

415 N.

III. Post: 540 N. 555 N.

65 N.

in Mainkur aus Mainkur

95 V.

920 V.

in Fechenheim

935 V.

430 N.

620 N.

Hanau, 27. Mai 1882.

Kaiserliches Postamt. Lins.

Landwirtyschaftlicher Kreis-Verein M Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 3. Juni, Nach­mittags 2^2 Uhr, im Gasthaus zumgoldenen Löwen" in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Beschaffung von edlen Zuchtschweinen.

3) Mittheilung über die von der Kommunalverwaltung vorgeschlagene Zwangshagelunterstützung; Referent: Kommunallandtags-Abgeord­nete des Kreises Hanau Bürgermeister Kopp von Großkrotzen­burg.

4) Schlußzeichnung der Aktien für die Zuckerfabrik. (Siehe nach­folgende Bekanntmachung.)

Der Vorstand.

Bekanntmachung.

Mittwoch den 7. Juni, Nachmittags 2 Uhr, findet in dem Steinhäußer'schen Gartensaale in Friedberg die Schlußversamm­lung der Interessenten zur Errichtung einer Rübenzuckersabrik statt, wozu hierdurch einladet

Namens der erwählten Commission: Dr. Br ad en.

Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vor­stehenden gebeten.

Hanau am 27. Mai 1882.

Der Landrath.

Tagesschau.

Berlin, 27. Mai. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs fand heute Vormittag im Königlichen Stadt­schlosse zu Potsdam die feierliche Nagelung der Fahnen statt, welche Se. Majestät laut Kabinets-Ordre vom 13. d. M. den im vergangenen Jahre errichteten 9 Infanterie- Regimentern, dem Eisenbahn-Regiment und den Pionier-Bataillonen Nr. 15 und 16 verliehen haben.

Dem feierlichen Akte ging um 10 die Frühjahrsparade voran, welche Se. Majestät der Kaiser und König über die Potsdamer Garni­son im Lustgarten abnahmen.

Die Einladungen zur Theilnahme an der Feier waren ergangen an Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kronprinzessin, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses einschließlich Ihrer Königlichen Hoheit der Erb­prinzessin von Sachfen-Meiningen, Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin und Ihrer Durchlaucht der Prin­zessin Friedrich von Hohenzollern, an Ihre Hoheiten die Erbprinzen von Sachsen-Meiningen und Anhalt, Ihre Durchlauchten den Prinzen Friedrich von Hohenzollern, den Erbprinzen von Reuß und den Prinzen Eduard von Anhalt, an den Reichskanzler Fürsten von Bismarck, an den Gene- ral-Feldmarschall Grafen Moltke, an den kommandirenden General des Garde-Corps, den Gouverneur von Berlin, den Kriegs-Minister, an den kommandirenden General des III. Armee-Corps, an den General der Kavallerie Grafen von Brandenburg II., an den General-Inspekteur der Artillerie, den General-Inspekteur des Ingenieur-Corps, den General- Inspekteur des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens, an die Gene­ral-Lieutenants von Kleist und Bronsart von Schellendorff, den Kom­mandanten von Potsdam, an die General-Adjutanten, Generale â la suite und die Flügel-Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs.

Die Fahnen lagen im Marmorsaale bereit. Zu denselben stellten sich die anwesenden Regiments- bez. Bataillons-Commandeure, und zwar an der oberen Spitze der Fahne, vor ihren resp. Offizieren und Unter­offizieren auf. Jedem dieser Commandeure wurde ein Hammer zur Nagelung übergeben.

Letztere erfolgte, nachdem des Kaisers und Königs Majestät den ersten Nagel und sür Ihre Majestät die Kaiserin und Königin den zwei­ten Nagel eingeschlagen hatten, durch Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kronprinzessin, durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm einmal für Sich, dann sür die Prinzessin Gemahlin, Königliche Hoheit, dann für den neugeborenen Prinzen. Der Hammer ging sodann weiter durch die Hände der anderen Höchsten Herr­schaften und der zur Feier befohlenen anderen Personen, soweit dieselben