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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziab Correspondenz.
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Nr. 114. Dienstag
Amtliches.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aussicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 10. Mai 1882.
Ter Landrath.
Die Ortsvorstände und Ortspolizeiverwalter zu Bergen, Beyers- röder-Hof, Bruchköbel, Dottenfelder Hof, Eckenheim, Gronau, Gronauer- Hof, Langendiebach, Neu-Hof, Oberrodenbach, Seckbach, Wilhelmsbad, Wilhelmsbader-Hof und Wolfgang sind mit der Anzeige über die Zahl der in ihren Bezirken gebildeten Zählkommissionen, bezw. berufenen Zähler sowie der nöthigen Gewerbekarten noch im Rückstand.
Die Genannten werden hiermit aufgefordert, binnen bestimmt 3 Tagen die entsprechenden Anzeigen hierher zu erstatten.
Gleichzeitig werden sämmtliche Herrn Bürgermeister hierdurch ersucht, bis spätestens zum 20. Mai e. die für die Berufs- und Gewerbezählung benöthigten Formulare durch besondere Boten hier abholen zu lassen.
Hanau am 14. Mai 1882.
Der Königliche Landrath.
Der selbstständige Dienstmann Georg Kraft will als solcher ferner nicht mehr fungiren und hat um Rückgabe der deponirten Caution gebeten. Es wird dies mit dem Bemerken veröffentlicht, daß etwaige aus dem Dienstmanns Verhältniß herrührende Entschädigungs-Ansprüche binnen 14 Tagen im Polizei-Bureau anzumelden sind.
Hanau am 11. Mai 1882.
Der Landrath.
Verloren: Ein ziemlich großer Schlüssel.
Gefunden: Am 8. ds. Mts. auf dem Wege von Kilianstädten eine Hemmkette; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Kilianstädten. 5 Mark.
Hanau am 16. Mai 1882.
____Aus Königl. Landrathsamt. ____________
Bekanntmachung,
betr. die Erhebung einer Berufsstatistik am 5. Juni 1882.
Auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar d. J. findet am 5. Juni d. I. im Deutschen Reiche eine Erhebung der Berufsverhält- niffe der gesummten Bevölkerung, verbunden mit einer Erhebung der landwirthschaftlichen und der gewerblichen Betriebe, statt.
Die Erhebungen verfolgen, ähnlich wie bei der letzten Volkszählung, mittelst hierfür bestimmter Zählformulare entweder durch schriftliche Selbstangabe Seitens der Haushaltungsvorstände und selbstständigen Gewerbetreibenden oder wo nöthig durch Zähler, und zwar haben jene Erhebungen genau in der schon mehrere Tage vor dem 5. Juni d. J. einem jeden Haushaltungs-Vorstande und selbstständigen Gewerbetreibenden überreicht werdenden Anleitung zur Ausfüllung der Formulare vorgeschriebenen Weise zu erfolgen.
Der erforderliche Bedarf an Formular wird durch die Zähler zur Vertheilung gelangen.
1882.
den 16. Mai
Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß je ein Zählbogen für die Eintragung von 10 Personen Einer Haushaltung berechnet worden ist. Einer Haushaltung gleich zu achten und mit Zählformularen zu versehen, sind auch einzeln lebende selbstständige Personen, welche eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Hauswirthschaft führen.
Sogenannte Schläfer und Kostgänger werden dagegen mit der betr. Haushaltung in vorgeschriebener Reihenfolge eingetragen.
Es darf erwartet werden, daß denjenigen unserer Mitbürger, welche wiederum zu dem Ehren-Amte eines Zählers berufen werden, ihr mühevolles Amt durch ein bereitwilliges Entgegenkommen Seitens der Einwohnerschaft möglichst erleichtert werden wird.
Hanau am 4. Mai 1882.
Der Oberbürgermeister Rauch.
Rundschau.
R. F. (Deutsches Reich.) Unser Kaiser inspicirte in den letzten Tagen der vergangenen Woche die Truppen des 2., 3. und 4. Garde-Regiments z. F., des Garde-Füsilier-Regiments und des ersten Bataillons des Garde-Fuß-Artillerie-Regiments. Die Besichtigungen fielen zur vollen Befriedigung des Kaiserlichen Kriegsherrn aus. Am Montag den 22. Mai gedenkt sich der Kaiser in Begleitung des Kronprinzen und der Königlichen Prinzen nach Stettin zu begeben, um dort ein auf Kriegsstärke zur Uebung zusammengezogenes Landwehr-Bataillon zu besichtigen.
Die General Diskussion im Reichstage über das Tabakmonopol hat die ganze letzte Hälfte der vorigen Woche in Anspruch genommen, mit Ausnahme des Donnerstag, an welchem wegen des Schluffes des Landtages die Reichstags-Sitzung ausfiel. Was nun diese Debatten im Allgemeinen anbelangt, so haben sie mit wenigen Ausnahmen absolut Neues für und gegen das Tabakmonopol nicht zu Tage gefördert, was gerade nicht erstaunlich ist bei einem Gegenstand, der ja nun schon jahrelang nach allen Seiten hin erörtert worden ist. Im Uebrigen zeigte der Verlauf der General-Diskussion, daß die Ablehnung der Tabakmonopol- Vorlage, trotz der jetzt vorzunehmenden kommissarischen Berathung derselben, sicher ist. — Am Freitag gelangte auch die Centrumspartei durch den Abg. Dr. Windthorst zum ersten Male zum Wort, welcher gleich beim Anfang seiner Rede auf das Entschiedenste erklärte, daß er und seine politischen Freunde zwar für die kommissarische Berathung der Monopol-Vorlage, aber gegen die Einführung des Monopols stimmen würden. Die sehr eingehende Rede des genannten Abgeordneten legte in klarster und durchaus sachlicher Weise die Bedenken des Centrums gegen das Monopol dar. Das Monopol müsse zum Einheitsstaate führen, während das Centrum auf föderativer Grundlage stehe; ferner vernichte das Monopol die blühende Tabakindustrie und schädige bte vielerlei Hilfsgewerbe, auch seien die in Aussicht genommenen Entschädigungen viel zu gering bemessen. Das Centrum habe die höhere Tabaksteuer 1879 nur bewilligt, um der Industrie Ruhe zu verschaffen, es denke nicht daran, in eine weitere Erhöhung der Tabaksteuer zu willigen, wenn nicht die Resultate der jetzt bestehenden Steuern genau ermittelt seien. Hierauf ergriff Namens der Freiconservativen Abg. Leuschner das Wort, um die sympathische Stellungnahme zu kennzeichnen, welche die Mehrheit seiner Partei dem Monopole gegenüber einnehme. Beachtenswerth waren auch die Ausführungen des von secessionistischer Seite ins Feld geschickten Redners, des Abg. v. Stauffenberg. Derselbe betonte, daß seine Partei keine Mehrbelastung des Volkes, sondern Zug um Zug eine Entlastung haben wolle. Das Monopol sei unvereinbar mit dem blühenden Tabakbau, dies zeige das Beispiel Frankreichs. Das Monopol vermehre die Zahl der von der Regierung Abhängigen und bedrohe die Wahl- freiheü. Das größte Bedenken dagegen sei aber die unübersehbare Störung, die es in das Erwerbsleben der Nation hineintrage, denn das Monopol lege die Axt an die Stabilität unserer wirthschastlichen Verhältnisse. Staatssekretär Scholz trat hierauf den Ausführungen Stauffen- berg's entgegen, ohne indessen etwas Neues vorzubringen. Gegen die Monopol-Vorlage erklärten sich noch Namens der Socialisten Abg. v.