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Nr. 113. Montag
Amtliches.
, Die Herrn Fleischbeschauer des Kreises werden auf die genaue Befolgung nachstehender, im Amtsblatt vom 10. d. M. Nr. 19 publi- zirten Regierungs-Polizeiverordnung aufmerksam gemacht.
Hanau am 12. Mai 1882.
Der Landrath.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 20, Septbr. 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen wird unter Aufhebung der Polizei-Verordnung vom 11. Oktober 1879 (Amtsblatt S. 403) für den hiesigen Regierungsbezirk verordnet, was folgt:
Die §§. 4, 6 und 7 des Reglements zur Ausführung der Polizei- Verordnung vom 22. August 1879, betreffend die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen (Amtsblatt S. 404), werden hiermit aufgehoben und an deren Stelle die nachstehenden §§. gesetzt:
§ . 4. Die bestellten Fleischbeschauer müssen im.Besitze der nöthigen Mikroskope sein. Diese Instrumente müssen vor ihrem Gebrauche von den im §. 3 gedachten Beamten geprüft und für brauchbar erklärt worden sein.
Die Mikroskope unterliegen einer Nachrevision. Die Fleischbeschauer haben zu diesem Zwecke an den von dem Kreisphyfikus festzusetzenden Tagen im Monat September eines jeden Jahres die von ihnen benutzten Mikroskope Behufs deren Revision persönlich zu überbringen und hat der Kreisphyfikus gleichzeitig hiermit eine Nachprüfung der Fleischbeschauer vorzunehmen. Ausgenommen hiervon sind die Aerzte, Thierärzte, Apotheker und solche Personen, welche eine gründliche naturwissenschaftliche Ausbildung genossen haben.
Der Kreisphyfikus, welcher für die Nachprüfung der Fleischbe- fchauer nebst der Revision der Mikroskope eine Vergütung von je 1 Mark 50 Pf. beanspruchen kann, hat über das Ergebniß der Prüfungen an den Königlichen Landrath zu berichten.
§ . 6. Für jede mikroskopische Untersuchung der zu Einem Schweine gehörigen Fleischtheile und für die Ausstellung des Attestes hat der Besitzer des ausgeschlachteten Schweines an den amtlichen Fleischbeschauer den Betrag von zusammen 1 Mark zu zahlen.
§ . 7. Zur Untersuchung frisch geschlachteter Schweine sind ausgeschnittene Muskelstückchen aus:
1) den Muskelansätzen des Zwergfells,
2) den Zwischenrippenmuskeln,
3) den kleinen Kehlkopfsmuskeln,
4) der Zungenwurzel,
5) den Kaumuskeln,
6) den Augenmuskeln,
7) den Lendenmuskeln,
8) den Muskeln des Schulterblatts,
9) den Muskeln an der Seite der oberen Hälfte des Halses,
10) den Beugemuskeln des Hinterschenkels, zu verwenden.
Diese Fleischstückchen sind nicht der Mitte des betr. Muskels, sondern der Ansatzstelle desselben zu entnehmen.
Aus jedem dieser 10 Muskelstückchen sind mindestens vier 1 □»Zentimeter große Präparate anzufertigen und unter'm Mikroskop zu untersuchen.
Das Ausschneiden der Muskelstückchen ist in der Regel von dem Fleischbeschauer selbst oder in dessen Gegenwart vorzunehmen.
In denjenigen Orten aber, in welchen die Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Kreislandraths hierzu besondere Personen bestellt hat, kann die Entnahme der Muskelstückchen, wenn der Fleischbeschaurr dieselbe nicht selbst bewirken will, durch diese Personen, welche dafür vom Fleischbeschauer eine Vergütung von 10 Pfennig pro Schwein erhalten, besorgt werden.
den 15. Mai 1882.
Es dürfen hierzu nur durchaus zuverlässige, besonders instruirte und verpflichtete Personen verwendet werden.
Cassel den 9. Mai 1882.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Gefunden: Ein grauer Kinderstrumpf. Ein weißer Kindersocke. Ein weißes Taschentuch. Ein Regenschirm. Ein Portemonnaie mit Inhalt. Ein Messer. Ein Leitriemen. Eine Kaffeebüchse nebst Ge- mäßchen. Ein gehäckeltes viereckiges Weißes Deckchen. Ein messingenes Nr. (7).
Hanau am 15. Mai 1882.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschau.
— Berlin, 13. Mai. Sr. Majestät dem Kaiser und Könige find aus Anlaß der Geburt des Prinzlichen Urenkels aus allen Theilen des Landes von Privaten und Korporationen die herzlichsten Glückwünsche zugegangen, unter anderen telegraphische Gratulationen des Pro- vinzial Landtags der Provinz Ostpreußen, der Kommunallandstände des Regierungsbezirkes Cassel, der Städte Cöln und Cassel. Dieselben haben als ein erneuter Beweis der Theilnahme, welche das preußische Volk an allen sein erhabenes Herrscherhaus betreffenden Ereignissen stets zu bethätigen gewöhnt ist, das landesväterliche Herz Sr. Majestät des Kaisers und Königs auf das Freudigste berührt.
— Berlin, 13. Mai. Die erste Lesung der Tabaksmonopolvorlage hat endlich in der gestrigen (9.) Sitzung des Reichstages ihre Endschaft erreicht und wurde in namentlicher Abstimmung mit 162 gegen 121 Stimmen beschlossen, die Vorlage an eine Commission von 28 Mitgliedern zu verweisen. Aus der gestrigen Discussion ist eigentlich nur wenig zu berichten, da die Redner, welche gegen das Monopol sprachen, kaum im Stande waren, neue, noch nicht gehörte Gründe vorzubringen. Erwähnenswerth ist nur, daß auch unter den Deutsch-Conservativen ein Theil principieller Gegner des Monopols ist, dessen Standtpunkt durch den badischen Abg. Freiherrn Göler v. Ravensburg dargelegt wurde. Dieser Theil ist gegen die Vorlage, weil er darin eine schwere wirth- schaftliche und sociale Schädigung erblickt, weil das Monopol eine Steuerreform sei, welche die Steuer außerordentlich ungleich vertheile und weil diese Abgeordneten nicht von der Ueberzeugung durchdrungen wären, daß das Monopol der einzige Weg wäre, auf welchem das Reich mit den nothwendigen Mitteln ausgestattet werden könne. Der Redner schlug Branntwein- und Börsensteuer vor, wodurch Grundbesitz und Kapital gleichmäßig herangezogen würde. Während die Berathung sich im allgemeinen auf dem Gebiete der fachlichen Discussion hielt, war es dem Abgeordneten Richter (Hagen), der als Antragesteller (für den Antrag Aus'feld!) das Schlußwort erhielt, vorbehalten, dieselbe auf das Gebiet der schärfsten persönlichen Angriffe, namentlich gegen den abwesenden Reichskanzler hinüber zu spielen. Er warf dem Kanzler vor, daß derselbe immer mehr dahin strebe, nur seinen Willen in Deutschland als maßgebend zu erachten und daß die Vorlage ohne Commifsions-Berathung im Plenum abgewiesen werden müsse, weil es gelte den Willen des Kanzlers zu brechen, um ihm zu beweisen, daß es in Deutschland neben dem seinigen noch einen anderen selbstständigen Willen gebe. Der Redner gab schließlich im Namen der Fortschrittspartei und der Sezessionisten die Erkärung ab, daß, falls Commissionsberathung beschlossen werden sollte, sie sich bei derselben bis zur Verwerfung des §. 1 der Vorlage betheiligen, von jeder weiteren Durchberathung der Vorlage aber Abstand nehmen würden, um nicht im Lande den Schein zu erwecken, als ob sie die Einführung des Monopols in irgend einer Form für möglich hielten. Die dreitägige, außerordentlich eingehende Discussion hat allerdings die Thatsache bis zur Evidenz klargestellt, daß von einer Annahme des Monopols in diesem Reichstage niemals die Rede sein kann; ob in einem anderen Reichstage, das kann erst die Zeit lehren. Aufgefallen ist es übrigens, daß kein elsässischer Abgeordneter das Wort in dieser Frage ergriffen hat. (Sttsb. Ztg.)
— Der „R - u. St.-A." schreibt: Unmittelbar nach Feststellung der Katastrophe trat der geschäftsführende Ausschuß der Hygiene.Anstalt zu einer Sitzung zusammen, um in erster Reihe die Interessen der