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kboimemexiH- PreiS:

Jährlich 9 Mart. Halbj.4M.S0â Bierteljährlich

L Marl 25 Pf^ Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlag. Die einzelne Num­mer 10 Pfg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, " und Sam ags mit der Berliner Provinzmb Correspondenz.

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Preis:

Die Ispalttge »«mondzeile ob. deren Raum

10 Pfg.

Die 2fpaIL Zeile 20 Pfg.

DieSjpaltigèZeile

30 Pfg.

Nr. 110. Donnerstag

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Amtliches.

Bekanntmachung.

Mittwoch den 17. Mai d. I., von 9 Uhr Vormitèsgs ab, sollen hierselbst ungefähr 80 bis 90 Gestütpferde, bestehend aus Mutter­stuten, 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.

Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde find i mehr oder we­niger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 15. und 16. Mai von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten und von 4 bis 6 Uhr Nach­mittags aus Wunsch an der Hand gezeigt.

Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden Anfangs Mai zum Versandt rc. fertig gestellt sein und auf Wunsch zugeschickt werden.

Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhof Trakehnen wird am 15., 16. und 17. Mai gesorgt sein.

Trakehnen, den 24. Februar 1882.

Der Landstallmeister, gez. von Dassel.

Durch Beschluß der Königlichen Regierung vom 29. April c. ist dem Tagelöhner Friedrich Bommer, wohnhaft hier, auf Grund des §. 24 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Befugniß zur Verbreitung von Druckschriften entzogen worden.

Hanau am 7. Mai 1882.

Der Landrath.

Bekanntmachung.

Vom 15. Mai bis Ende September findet im Verkehr zwischen den Postanstalten in Wildungen Stadt bz. Wildungen Bad einerseits und den Eisenbahnstationen Kassel, Marburg, Gießen und Frankfurt (Main) andererseit eine unmittelbare Personen- und Gepäckeinschreibung statt.

Es können demnach während der erwähnten Zeit bei den Postan­stalten in Stadt Wildungen und Bad Wildungen neben den Postfahr­scheinen sür die Reise von Wildungen nach Wabern noch Eisenbahnbillets I., II. und III. Wagenklasse sür die Bahnstrecken Wabern-Kassel, Wa­bern-Marburg, Wabern-Gießen und Wabern-Frankfurt (Main) gelöst werden.

Ebenso können bei den bezeichneten Bahnstationen neben den Eisen bahnfahrbillets I., II. und III. Wagenklasse für die Strecke Kassel-Wa­bern, Marburg-Wabern, Gießen-Wabern und Frankfurt (Main)-Wabern noch Postfahrscheine für die Strecken Wabern-Stadt Wildungen oder Wabern-Bad Wilduugen gelöst werden.

Das Reisegepäck wird vom Abgangsorte bis zum Bestimmungsorte durchbefördert.

Das Personengeld und das etwaige Ueberfrachtporto wird nach dem gewöhnlichen Post- und Eisenbahntarif berechnet.

Kassel, 12. April 1882.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.

_______________________Zur Lind e._______________________ Bekanntmachung.

Vom 15. Mai bis einschließlich 15. Oktober wird zu Wilhelms­höhe bei Cassel wieder ein Postamt mit Telegraphenbetrieb in Wirksam­keit sein.

Für die Zeit des Bestehens dieser Verkehrsanstalt kommt für Briefe, welche in Cassel eingeliefert und nach Wilhelmshöhe bestimmt, sowie für Briefe, welche in Wilhelmshöhe aufgegeben und nach Cassel oder nach dem Landbestellbezirk des Postamts in Cassel gerichtet sind, an Stelle der Landbriefbestellgebühr die gewöhnliche Portotaxe, nämlich für den einfachen Brief frankirt 10 Pf., unfrankirt 20 Pf., zur An­wendung.

Cassel, 5. Mai 1882.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.

Zur Linde.

den 11. Mai 1882.

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Bekanntmachung, betr. die Erhebung einer Berufsstatistik am 5. Juni 1882.

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar d. J. findet am 5. Juni d. I. im Deutschen Reiche eine Erhebung der Berufsverhält­nisse der gesammten Bevölkerung, verbunden mit einer Erhebung der landwirthschaftlichen und der gewerblichen Betriebe, statt.

Die Erhebungen verfolgen, ähnlich wie bei der letzten Volkszäh­lung, mittelst hierfür bestimmter Zählformulare entweder durch schriftliche Selbstangabe Seitens der Haushaltungsvorstände und selbstständigen Gewerbetreibenden oder wo nöthig durch Zähler, und zwar haben jene Erhebungen genau in der schon mehrere Tage vor dem 5. Juni d. J. einem jeden Haushaltungs-Vorstände und selbstständigen Gewerbetreiben­den überreicht werdenden Anleitung zur Ausfüllung der Formulare vor­geschriebenen Weise zu erfolgen.

Der erforderliche Bedarf an Formular wird durch die Zähler zur Vertheilung gelangen.

Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß je ein Zählbogen für die Eintragung von 10 Personen Einer Haushaltung berechnet wor­den ist. Einer Haushaltung gleich zu achten und mit Zählformularen zu versehen, sind auch einzeln lebende selbstständige Personen, welche eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Hauswirthschaft führen.

Sogenannte Schläfer und Kostgänger werden dagegen mit der betr. Haushaltung in vorgeschriebener Reihenfolge eingetragen.

Es darf erwartet werden, daß denjenigen unserer Mitbürger, welche wiederum zu dem Ehren-Amte eines Zählers berufen werden, ihr mühe­volles Amt durch ein bereitwilliges Entgegenkommen Seitens der Ein­wohnerschaft möglichst erleichtert werden wird.

Hanau am 4. Mai 1882.

Der Oberbürgermeister

Rauch.

Tagesschau.

Berlin, 10. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen, hörten den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und empfingen den Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums, Staats- Minister von Puttkamer.

Berlin, 10. Mai. In der heutigen (7.) Sitzung des Reichstags war die Physiognomie, obgleich der große Gegenstand der Session, das Tabaksmonopo!, auf der Tagesordnung stand, äußerlich weniger erregt, als man zu erwarten berechtigt war. Die Zuhörertribünen wa­ren zwar stark (zum großen Theil von direkt beim Tabakrhandel Inte- ressirten), die Bänke der Abgeordneten ziemlich mäßig besetzt. Vielleicht lag eine der Hauptursachen dieser sonst befremdlichen Erscheinung in dem Umstande, daß der Herr Reichskanzler seines Gesundheitszustandes halber den Verhandlungeu nicht beiwohnen kann, worüber er durch seinen Ver­treter in dieser Materie, Herrn Staatssekretär Scholz, dem Reichstage sein besonderes Bedauern ausdrücken ließ. In einer durch die Ueber- sichtlichkeit ihrer Disposition wie die Durchsichtigkeit ihrer Ausführung gleich ausgezeichneten Rede legte der genannte Bundesbevollmächtigie die Nothwendigkeit dar, zur Fortführung der begonnenen Reichs-Steuerre­form, zur Selbstständigmachung des Reiches in finanzieller Hinsicht, zur Entlastung der Einzelstaaten und der besonders notleidenden Kommu- nal-Verbände die Einführung des Reichs-Tabaksmonopols zu adoptiren. Durch die bisherigen Bewilligungen seien noch nicht einmal die bisheri­gen eigenen Bedürfnisse des Reichs gedeckt, während an die Deckung der weiteren an das Reich herantretenden Forderungen noch gar nicht habe gedacht werden können. Vor Allem aber ermangele das Reich noch immer der Einnahmequelle, welche auch in Zeiten der Noth oder außer­ordentlicher Ausgaben dem Reiche seine finanzielle Selbstständigkeit ga- rannre. Nehme der gegenwärtige Reichstag das Monopol nicht an, die Zeit werde kommen, wo man zu diesem Schritte seine Zuflucht nehmen müßte, dann aber mit unvergleichlich höheren und schmerzlicheren