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Nr. 102.

Dienstag den 2. Mai

1882.

Amtliches.

In Gemäßheit des §. 10 des Statuts der König-Wilhelm-Stiftung für erwachsene Beamten-Töchter vom 22. März 1881 sind von dem Herrn Oberpräsidenten zu Mitglieder der Provinzial-Commission für die Provinz Hessen-Nassau auf die Dauer von fünf Jahren

der Ober-Regierungsrath Kühne, der Amtsgerichtsrath Sch öd de und

der Rechnungsrath Merkling Haus, sämmtlich in Kassel, ernannt und dem :c. Kühne die Geschäfte eines Vorsitzenden übertragen worden.

Kassel, den 6. April 1882.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, gez. Kühne.

Rundschau.

R. F. (Deutsches Reich.) Die Kaiserlichen Majestäten ha­ben ihren Aufenthalt in Wiesbaden beendigt und hat sich die Kaiserin bereits am Sonnabend von dort nach Baden-Baden begeben, um hier, wie alljährlich, noch einige Wochen zuzubringen, während unser Kaiser am Sonntag Abend wieder nach Berlin zurückgekehrt ist.

Die zweite Session der fünften Legislaturperiode des Reichstages ist am vergangenen Donnerstag durch den Staatsminister v. Bötticher im Auftrage Sr. Maj. des Kaisers mit einer Rede eröffnet worden, welche, wie bei solchen Anlässen üblich, in der Hauptsache die den Reichs­tag erwartenden Aufgaben aufzählt. Es sind dies, kurzgefaßt, ein Ge­setzentwurf über die Versicherung der Arbeiter gegen Unfälle, welcher in einer anderweitigen Regelung des Hilfskassenwesens und der Kranken­versicherung seine Ergänzung finden soll; ferner die abgeänderte Gewerbe­ordnungs-Novelle, die Tabakmonopol-Vorlage, ein Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Zolltarifs von 1879, und der Consular-Vertrag mit Brasilien. Da diese Vorlagen allgemein erwartet wurden, so erscheint eine nähere Charakterisirung derselben jetzt als unnöthig, nur bezüglich des Tabakmonopols sei hervorgehoben, daß die Eröffnungsrede erklärt, die Mehrheit der Bundesregierungen werde erst dann zu anderen Vor­schlägen behufs der nothwendigen Vermehrung der indirekten Einnahme­quellen des Reiches schreiten, wenn keine Aussicht auf Zustimmung der Volksvertretung zum Monopol vorhanden sei, außerdem verdient noch erwähnt zu werden, daß die Rede am Schluß die erfreuliche Versicherung ausspricht, daß die auswärtigen Beziehungen des Reiches nach jeder Richtung hin fortdauernd friedliche und freundliche seien. In der nächsten Sitzung am Freitag den 28. April fand die Präsidentenwahl statt, welche indessen nicht so glatt verlief, als man erwartet hatte, we­nigstens nicht durch Acclamation erfolgte. Gewählt wurde zum Präsi- denten Abg. v. Levetzow, welcher 192 Stimmen erhielt, gegen den (secess.) Abgeordneten Schenk von Stauffenberg, auf welchen 97 Stimmen fielen. Bei der Wahl des ersten Vicepräsidenten wurde Abg. Frhr. zu Francken­stein (Centr.) mit 159 gegen 95 Stimmen gewählt, welche Abg. Dr. Hänel (Fortschritt) erhielt, und zum zweiten Vicepräsidenten nominirte das Haus den Abg. Ackermann (deutschcons.), auf welchen 126 Stimmen fielen, während Abg. v. Benda (nat.-lib.) 115 Stimmen er­hielt; das vorige Reichslagspräsidium ist also wiedergewählt. Nach der Ernennung der Schriftführer und Quästoren entspann sich eine ziemlich lebhafte Debatte über den Tag der nächsten Sitzung und wurde dieselbe vom Präsidenten schließlich auf Freitag den 5. Mai festgesetzt, für wel­chen Tag die Novelle zur Gewerbeordnung und der Consularvertrag mit Brasilien auf der Tagesordnung steht.

Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich am Donnerstag lediglich mit Petitionen und in seiner nächsten Sitzung am 29. April mit der zweiten resp, dritten Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Ein- setzung von Eisenbahnräthen, den Erwerb der Berlin-Anhalter Bahn und den Nachtragsetat für 1882/83. Das Herrenhaus trat am 1. Mai zu seiner ersten Plenarsitzung nach Ostern zusammen, um die kirchenpo­litische Vorlage zu berathen ; der Schluß des Landtages wird höchst wahrscheinlich erst in nächster Woche erfolgen.

Am vergangenen Sonnabend ist der bayerische Landtag feierlich durch den Prinzen Luitpold geschlossen worden, nachdem die Abgeord­netenkammer in ihrer Schlußsitzung vom 27. April noch das Finanz­

gesetz mit 143 gegen 7 Stimmen genehmigt hatte. Von der Reichs­rathskammer ist das Finanzgesetz einstimmig genehmigt worden.

Die zweite badische Kammer hat am Donnerstag den Antrag der Abgg. Kern und Gen. (kath. Volkspartei) auf Einführung des direkten Wahlrechts zur zweiten Ständekammer mit 29 gegen 28 Stimmen ge­nehmigt. Ministerpräsident Turban hatte vorher erklärt, daß eine solche Aenderung der Staatsverfassung für die Regierung unannehmbar sei.

(Schluß in der Beilage.)

Tagesschau.

Berlin, 1. Mai. Die Rückkunft Sr. Majestät des Kaisers und Königs erfolgte heute Morgen 9 Uhr. Im Laufe des Vormittags nahmen Se. Majestät die Vorträge des Oberhof- und Haus-Marschalls Grafen von Pückler sowie des Geheimen Ober-Regierungsraths Anders, in Vertretung des beurlaubten Chefs des Civilkabinets, entgegen und empfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen Karl, Se. Königl. Hoheit den Prinzen August von Württemberg, den Gouverneur von Berlin, General der Infanterie von Fransecki, sowie den Kaiserlich russischen Botschafter in Paris, Fürsten Orloff.

Berlin, 1. Mai. DieNorddeutsche Allg. Ztg." erklärt die Londoner Zeitungsnachricht, der Großfürst Wladimir habe Vor­schläge wegen einer Drei-Kaiser-Zusammenkunst überbracht, für eine Er­findung. Das Einvernehmen der drei Monarchen sei auch ohne eine Zusammenkunft gesichert; es lägen keine politischen Fragen vor, welche einen persönlichen Meinungsaustausch der drei Monarchen erforderlich machten.

Berlin, 1. Mai. Die heutigen Verhandlungen der 57. Sitzung des Abgeordnetenhauses waren weniger aufregenden Inhalts: es handelte sich zunächst um die Fortsetzung der zweiten Lesung des Hunoesteuergesetzes, welche allerdings manche interessante Details bot, im Uebrigen aber das Resultat die Annahme der einzelnen Paragraphen der Vorlage, allerdings in mannigfach veränderter Form, ergab. Auf der Tagesordnung stand des ferneren ein Rechenschaftsbericht über Ver­wendung flüssig gemachter Bestände von Fonds und Geldern aus der Hinterlegungsordnung und die erste Berathung eines Gesetzes über den Bau eines Schrfffahrts Kanals zwischen dem westfälischen Kohlengebiet un^ der untern Ems.

In den §. 4 des Schemas zum Pachtverträge über Domänen­vorwerke ist die Bestimmung ausgenommen, daß der eintretende Pächter denjenigen Betrag, welchen er für das von ihm zu erwerbende Inven­tarium an Feldbestellung weniger zu zahlen hat, als ihm dafür bei sei­nem dereinstigen Pachtabgange wieder vergütigt wird, zur fiskatfichen Kasse entrichten muß. Nachdem von mehreren Seiten Klagen über die Härte dieser Bestimmung erhoben worden sind, hat der Minister für Landwirthschaft rc. die Regierungen durch Circularerlaß vom 20. d. M. veranlaßt, dieselbe in die Verträge über diejenigen Domänenvorwerke, deren Ausbietung gegenwärtig noch nicht erfolgt ist, nicht ferner aufzu­nehmen.

Die von Victor Böhmert und Dr. Arthur von Studnitz heraus­gegebeneSozial-Correspondenz" berichtet unter der RubrikArbeits­markt" : Die Maschinenstickerei in Pausa im Voigtlande nimmt immer größeren Umfang an. Es sind bis jetzt gegen 100 Stickmaschinen aus­gestellt worden; man hört aber, daß noch mehr angekauft und in Be­trieb gesetzt werden sollen. Es ist dies um so erfreulicher, als in Pausa die Handweberei so weit heruntergekommen ist, daß nur noch Wenige sich diesem Handwerk hingeben. Aehnlich steht es mit der Strumpf­wirkerei. Auch die in der Schneeberger Gegend stark vertretene Ma- chinenstickerei erfreut sich jetzt recht günstiger Verhältnisse, so daß die Zahl der Stickmaschinen beträchtlich vermehrt werden kann. Ebenso werden in Schneeberg und im benachbarten Neustädtel gegenwärtig ver­schiedene größere Maschinengebäude erbaut.

Das frühe Hinscheiden der Prinzessin Marie von Württem- berg hat zwei deutsche Fürstenfamilien in tiefe Trauer gestürzt. Die gestorbene Fürstin ist die zweite Tochter des Fürsten von Waldeck und erst seit 5 Jahren mit dem Prinzen Wilhelm, welcher (da die Ehe des Königs von Württemberg kinderlos geblieben ist) als präsumitiver Thronfolger gilt, vermählt. Dieser Ehe ist kein männlicher Nachkomme entsprossen, sondern nur eine Prinzessin von etwa 4 Jahren. Die letzte