Abonnements- PreiS:
Jährlich 9 Morl. Halbj.4M.S0Pfg.
Bierteljährlich , Mark 25 Pf,. Jür auswärtige Abonnenten »it dem betreffen- »en Postaufschlag. Lie einzelne Nummer 10 Pfg.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samttags mit der Berliner Provinzial Correlpondenz.
InfertionS-
Preis:
Lie Ispaltige Parmonbzeile ad, deren Raum io Pfg.
Die LsPalt. Zeile 20 Pfg.
DicSspaltigeZcile 30 Pfg.
Nr. 98.
Donnerstag den 27. April
1882
MNS
Amtüches.
Am 5. Juni d. I. findet auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1882 im Deutschen Reiche die Erhebung einer allgemeinen Berufsstatistik in Verbindung mit einer Erhebung der landwirthschaft- lichen und gewerblichen Betriebe statt.
Zur Feststellung des Bedarfs an Zählkarten ersuche ich die Herrn Bürgermeister und Ortsvorsteher der selbstständigen Gutèbezirke, inner- halb bestimmt 8 Tagen die erforderliche Anzahl von Zählern zu wählen — und diese Anzahl mir anzugeben (in derselben Weise, wie es bei der Volkszählung 1880 geschehen ist). In größeren Gemeinden werden mehrere, von einander getrennte Zähler-Verbände oder Zähl-Commissionen zu bilden sein. In diesem Falle ist mir außer der Anzahl sämmtlicher Zähler des Ortes auch die Zahl der gebildeten Commissionen zu nennen.
Um den Bedarf jan Gewerbekarten feststellen zu können, ersuche ich die oben genannten Orts-Behörden, mit größtmöglicher Genauigkeit fcstzusetzen die Anzahl der in ihrem Gemeindebezirke wohnenden Personen, welche selbstständig (als Inhaber, Mitinhaber, Pächter oder Geschäftsleiter, wenn auch in der eigenen Behausung für fremde Rechnung oder in der Behausung der Kunden für Lohn) ein Gewerbe der bei der folgenden Ziffer 2 bezeichneten Art betreiben, sofern sie dasselbe
a. mit einem oder mit mehreren thätigen Mitinhabern (Compagnons), oder mit einem oder mit mehreren Gehülfen oder Arbeitern ausüben, oder
b. in dem Betriebe ein Triebwerk (Kraft-oder Umtriebsmaschine), das durch Wind, Wasser, Dampf, Gas oder Heißluft bewegt wird, oder einen Dampfkessel ohne Kraftübertragung, welcher den allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln unterliegt, oder eine Lokomobile oder ein Dampfschiff verwenden.
Dabei ist gleichgültig, ob der das Gewerbe selbstständig Betreibende Haushaltungs-Vorstand oder ein sonstiges Mitglied der Haushaltung oder eine alleinstehende Person ist, ob das Gewerbe dessen Haupt- oder Nebenberuf bildet, allein oder neben einem anderen Gewerbe, neben Landwirthschaft oder einer sonstigen Beschäftigung betrieben wird, ob der Gewerbetreibende Eigenthümer, Pächter, Nutznießer, Direktor oder sonstiger oberster Geschäftsleiter, ob die gewerbliche Anlage Privateigenthum oder Eigenthum einer Gesellschaft, Genossenschaft, Körperschaft, eines Vereins, der Gemeinde, des Staates oder des Reichs ist.
An einem Ort nur vorübergehend anwesende Personen, welche anderswo eine ständige Wohnung oder Schlafstelle haben (für welche also in Spalte 17 des Zählbogens ein „Ja" gesetzt ist), haben jedoch keine Gewerbekarte auszusüllen.
Die Erhebung durch Gewerbekarten erstreckt sich auf: Handwerks-, Industrie-, Fabrikations-, Bau-, künstlerische und Kunstgewerbe aller Art, Bergbau, Hütten und Salinen, Kunst- und Handelsgärtuerei, Fischerei, gewerbemäßige Zucht von Bienen, Seidenraupen, Fischen, Singvögeln, Hunden n. dergl. Thieren (einschließlich zoologische Gärten und Aquarien), sodann auf Bankgeschäfte, Handel und Handelsvermittlung, Versicherung, Versteigerung, Preisschätzung, Verleihung, Stellenvermittlung, Dienstmanns-Unternehmen und andere Arbeitsstellung (Dampf- und Dreschmaschinen-Verleihung), Leichenbestattung, auf Fracht- und Lohn-Fuhrwerk einschließlich Posthalterei und Straßenbahn-Betrieb, auf Schifffahrt als Rheder oder Schiffsinhaber, Flößerei- und Fährunternehmen, Hafen- und Lootsendienst, Schleusen- und Kanalwacht und andere Verkehrsgewerbe, auf Beherbergungs-, Beköstigungs- und Schankgewerbe, auf Werkstätten der Eisenbahn- und Telegraphenverwaltungen, sowie auf die in Straf- und Besserungsanstalten für deren Rechnung betriebenen Gewerbe. Auch die sogenannten land- und forstwirthschast- lichen Nebengewerbe, wie Brauerei, Branntwein-Brennerei, Stein-, Kalk-, Gypsbruch, Kalk- und Gypsbrennerei, Ziegelei, Torfstich, Köhlerei, Pech- und Harzgewinnung, Lohn-Fuhrwerk rc. sind zu berücksichtigen.
Ausgeschlossen von der Erhebung durch Gewerbekarten sind: Land- und Forstwèrthschaft, Jagd, Zucht landwirthschaftlicher Nutzthiere, ärztliches und geburtshülfliches Personal, Heil- und Krankenanstalten,
Musik- und Theatergewerbe, Schaustellungen aller Art, Gewerbebetrieb im Umherziehen, wissenschaftliche, Unterrichts- und Erziehungsunternehmen, sowie Eisenbahn-Betrieb (Straßenbahn-Betrieb ist jedoch zur Erhebung mit heranzuziehen — vergl. den vohergehenden Absatz).
Die nach Maßgabe dieser Gesichtspunkte festgestellte Anzahl von erwerbend selbstständigen Personen ist mir gleichfalls binnen 8 Tagen anzuzeigen, worauf den genannten Behörden das sämmtliche Zählmaterial nebst besonderer Instruktion zugehen wird.
Hanau am 22. April 1882.
Der Königliche Landrath.
Die im Laufe dieses Jahres in Aussicht genommene neue Vermessung, Versteinung und Kartirung der Hoheitsgrenze gegen die Großherzoglich Hessischen Kreise Friedberg und Büdingen gestattet, den regelmäßig im Monate Mai durch die beiderseitigen Ortsvorstände vorzunehmenden Hoheitsgrenzbegang für dies Jahr aus fallen zu lassen. Den Herrn Bürgermeistern dient dies zur Nachachtung.
Hanau am 26. April 1882.
Der Landrath.
Bekanntmachung.
Beitritt von Nicaragua zum Weltpostverein.
Zum 1. Mai 1882 tritt die Republik Nicaragua dem Weltpostverein bei. Von diesem Zeitpunkte ab kommen mithin für Briefsendungen nach und aus Nicaragua die Vereinsportosätze in Anwendung, nämlich 20 Pfennig für frankirte Briefe, 40 Pfennig für unfrankirte Briefe, 10 Pfennig für Postkarten, 5 Pfennig für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 Pfennig für Geschäftspapiere und 10 Pfennig für Waarenproben.
Berlin W., 19. April 1882.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
Stephan.
Tagesschau.
— Berlin, 26. April. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie der „R. u. St.-A." aus Wiesbaden meldet, gestern die gewohnte Spazierfahrt. An dem Diner nahmen der Landgraf und die Landgräfin von Hessen, Graf Kastell, Prinz Max von Solms-Rödelheim und der Gesandte von Alvensleben Theil. Abends besuchten Se. Majestät das Theater. Heute Vormittag nahmen Se. Majestät der Kaiser den Vortrag des Hofmarschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, entgegen.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte heute Vormittag das Evangelische Vereinshaus und die Suppenanstalt des Frauenvereins.
— Berlin, 26. April. Der Kaiserliche Botschafter am Königlich großbritannischen Hofe, Graf zu Münster, ist nach London zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.
— S. M. S. „Moltke", 16 Geschütze, Kommdt. Kapitän z. S. Pirner, ist am 14. März er. von Valparaiso nach Coquimbo in See gegangen. — S. M. S. „Stosch", 16 Geschütze, Kommdt. Korv.-Kapt. Glomsda von Buchholtz, hat am 8. März Manila verlassen und ist am 14. deff. Mts. in Hongkong eingetroffen.
— Berlin, 26. April. In der heutigen 54. Sitzung des Abgeordnetenhauses wird, nach der „Fr. Z.", bei Fortsetzung der Berathung des Gesetzes über die wirthschaftlichen Eisenbahngarantien beschlossen, daß die Mitglieder der Bezirkseisenbahnräthe keine Diäten beziehen sollen. Der Antrag Richter auf Einsetzung einer parlamentarischen Kommission wird abgelehnt. — In zweiter Berathung wird der Ankauf der Berlin- Anhaltischen Eisenbahn bewilligt. Berger und Büchtemann erklären sich dagegen. Sodann wird in zweiter Berathung der Nachtragsetat bezüglich der verstaatlichten Bahnen angenommen. — Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Petitionen.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 98 veröffentlicht: Verordnung, betr.