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Nr. 85.

Mittwoch den 12. April

1882.

Amtliches.

LkKanntmachung.

In Gemäßheit des §. 61 der Eisatz.Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz. > Geschäft bekannt gemacht:

Montag den 24. April er.

Musterung der Milltairpfüchtigen von der Stadt Bockenheim.

Dienstag den 25. April er.

Musterung der MilitairpfUchtigen aus den Gemeinden: Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Berkersheim, Preungesheim und Seckbach.

Mittwoch den 26. April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1860 und 1861 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.

Donnerstag den 27. April er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1862 von der Stadt Hanau.

Freitag den 28. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Bergen, Bischofs­heim, Bruchköbel, Baiersröder-Hof, Dörnigheim und Dottenfelder-Hof.

Samstag den 29. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer-Hof und Großauheim.

s Montag den 1. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Großkrotzenburg, Hüttengesäß, Hochstadt. Kesselstadt, Kinziabeimcr-Hof und Kilianstädten.

Dienstag den 2. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen und Neuhof.

Mittwoch den 3. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach, Oberdorfelden, Ober- rodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolz­hausen, Roßdorf, Rüdigheim und Rüdigheimer-Hof.

Donnerstag den 4. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wilhelmsbad und Wolfgang.

Freitag den 5. Mai er.

Classification und Loosung.

Das Ersatz-Geschäft wird am 24. und 25. April er. im Pfälzer-Hof zu Bockenheim abgehalten und beginnt Morgens S1^ Uhr.

Vom 26. April er. ab findet das Ersatz-Geschäft im Gast­haus zur Mainlust in Kefselstadt statt und beginnt Morgens- Uhr.

Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangirens in Bockenheim um 7^2 und in Kessrlstadt um 8V2 Uhr pünktlich zu erscheinen

Gestellungspflichtig sind:

1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1862 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrik­arbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

2) Alle im Jahre 1860 und 1861 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.

3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichüge, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet

haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstand zu thun.

Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden.

Ausdrücklich wird daraus hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reclamationen zur Berücksichtigung nur in sofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.

Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reclamationen im Musterungs-Termine persönlich zu erscheinen.

Zur vorläufigen Prüfung von Reclamations-Ansprüchen sind fol­gende Termine festgesetzt:

1. Montag den 3. April er. für die Stadt Hanau und Bocken­heim ;

2. Dienstag den 4. April er. für die Landgemeinden des Kreises, und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräthlichen Büreau.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.

An der am 5. Mai er. stattfindenden Loofung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlasten.

Die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften sowie der Ersatz-Reserve 1. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz Geschäften reclamirt haben, jedoch aus einem andern Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 5. Mai er. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigungen Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, Letztere haben die Reclamationen an den zu deren vorläufigen Prüfung festgesetzten Tagen hierher einzuliefern.

Vorstehendes haben die Herrn Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungs-Termine selbst persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.

Hanau am 17. März 1882.

Der Landrath

__Schrötter.________________________

Gefunden: Eine Brieftasche nebst Centimetermaß. Ein weißes Taschentuch. Ein gelb-seidenes Tuch mit blauem Rand. Eine weiße Vorstecknadel in Adler-Fsrm.

Zugeslogen: Eine blaue Taube.

Verloren: Ein schwarzes Eiswolltuch.

Entlausen: Ein junger schwarzer Pinscher, m. Geschl., mit geschnittenen Ohren und langer Ruthe.

Hanau am 12. April 1882.

____________ _ Aus Königl. Landrathsamt.

Bekanntmachung.

Bei den Postagenturen in Niederzwehren, Amöneburg, und Berg­heim (Waldeck) wird am 1. April d. Js. der Telegraphendienst eröffnet.

Kassel, 31. März 1882.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.

1 In Vertretung: / v. Rumohr.

Aufruf.

Als im Mai und Juni 1878 der zwiefache Mordversuch gegen das Haupt unseres theuren Kaisers von frevelhaften Händen gerichtet wurde, rief das Comitö zu Beiträgen für den Bau einer Dankeskirche auf, durch welche deutsche Herzen, in dem Gefühl der innigsten Vereh-