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DicSshaltigeZcile
30 Pfz
Montag den 3. April
Nr. 79.
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Mit Führung der Kirchenbücher in den nachstehend aufgeführten erledigten katholischen Psarreien sind die dabei namhaft gemachten Geistlichen beauftragt worden, nämlich in
1. der Pfarrei Großauheim der Decan Müller zu Hanau,
2. „ „ Großkrotzenburg der Curatus Huhn zu Oberroden
bach.
Gesuche um Ertheilung von Kirchenbuchsauszügen und Attesten sind daher an die genannten Geistlichen zu richten.
Kassel, den 29. März 1882.
Königliches Regierungs-Präsidum. v. Brauchitsch.
Bekanntmachung.
Mittwoch den 17. Mai d. I., von 9 Uhr Vormittsgs ab, sollen hierselbst ungefähr 80 bis 90 Gestütpferde, bestehend aus Mutter- stuten, 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 15. und 16. Mai von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten und von 4 bis 6 Uhr Nachmittags auf Wunsch an der Hand gezeigt.
Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden Anfangs Mai zum Versandt rc. fertig gestellt sein und auf Wunsch zugeschickt werden.
Für PerssnenbesSrdcrung zu den bezügliche» Zügen vsm und zum Bahnhof Trakchnen wird am 15., 16. und 17. Mai gesorgt sein.
Trakchnen, den 24. Februar 1882.
Der Landstallmeister, gez. von Dassel.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der GeschäftSplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:
Montag den 24. April er.
Musterung der Militairpflichtigen von der Stadt Bockenheim.
Dienstag den 25. April er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Berkersheim, Preungesheim und Seckdach.
Mittwoch den 26 April er. ...
Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1860 und 1861 find der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.
Donnerstag den 27. April er.
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1862 von der Stadt Hanau.
Freitag den 28. April er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden : Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröder-H»f, Dörnigheim und Dottenfelder-Hof.
Samstag den 29. April er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer-Hof und Großauheim.
Montag den 1. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Großkrotzenburg, Hüttenqefäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigbeimer-Hof und Kilianstädten.
Dienstag den 2. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen und Neuhof.
Mittwoch den 3. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ofiheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim und Rüdigheimer-Hof.
1882.
Donnerstag den 4. Mai er.
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wilhelmsbad und Wolfgang.
Freitag den 5. Mai er.
Classification und Loosung.
Das Ersatz-Geschäft wird am 24. und 25. April er. im Pfälzer-Hof zu Bockenheim abgehalten und beginnt Morgens Uhr.
Vom 26. April er. ab findet das Ersatz-Geschäft im Gasthaus zur Mainlust in Kesselstadt statt und beginnt Morgens 9^2 Uhr.
Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangirens in Bockenheim um Tk und in Kesselstadt um 8V2 Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1862 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrik- arbeitet und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle im Jahre 1860 und 1861 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.
Wenn Mititairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstand zu thun.
Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reclamationen zur Berücksichtigung nur in sofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs Geschäfts entstanden ist.
Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reclamationen im Musterungs-Termine persönlich zu erscheinen.
Zur vorläufigen Prüfung von Reclamations- Ansprüchen sind folgende Termine festgesetzt:
1. Montag den 3. April er. für die Stadt Hanau und Bockenheim ;
2. Dienstag den 4. April er. für die Landgemeinden des Kreises, und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräthlichen Büreau.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.
An der am 5. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.
Die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz Geschäften reclamirt haben, jedoch aus einem andern Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 5. Mai er. statt.
Hierzu haben sich diejenigen eiiiznfinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigungen Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, Letztere haben die Reclamationen an den zu deren vorläufigen Prüfung festges-tzten Tagen hierher einzuliefern.
Vorstehendes haben die Herrn Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, uyd für rechtzeitige