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2 Marl 25 Pf,. Für aarwürtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlag. Die einzelne Num­mer io Pfg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samüags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

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Die Sspalt. Zeile 20 Pfg.

DicSspaltigeZcile 30 Psg

Nr. 78.

Samstag den 1. April

1882.

Amtliches.

Lekanntmachung»

In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz. Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz. Geschäft bekannt gemacht:

Montag den 24. April er.

Musterung der Militairpflichtigen von der Stadt Bockenheim.

Dienstag den 25. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Berkersheim, Preungesheim und Seckdach.

Mittwoch den 26 April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1860 und 1861 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.

Donnerstag de» 27. April er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1862 von der Stadt Hanau.

Freitag den 28. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Bergen, Bischofs­heim, Bruchköbel, Baiersröder.Hof, Dörnigheim und Dottenfelder,Hof.

Samstag den 29. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer-Hof und Großauheim.

Montag den 1. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Großkrotzenburg, Hüttengefäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinziqbeimer-Hof und Kilianstädten.

Dienstag den 2. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen auS den Gemeinden: Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchcn und Neuhof.

Mittwoch den 3. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach, Oberdorfelden, Ober, rodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolz­hausen, Roßdorf, Rüdigheim und Rüdigheimer-Hof.

Donnerstag den 4. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, WichelmSbad und Wolfgang.

Freitag den 5. Mai er.

Classification und Loosung.

Das Ersatz-Geschäft wird am 24. und 25. April er. im Pfälzer-Hof zu Bockenheim abgehalten und beginnt Morgens 8^- Uhr.

Vom 26. April er. ab findet das Ersatz-Geschäft im Gast­haus zur Mainlust in Kesselstadt statt und besinnt Morgens 9^2 Uhr.

Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangirens in Bockenheim um 701 und in Kesselstadt um SVa Uhr pünktlich zu erscheinen.

Gestellungspflichtig sind:

1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1862 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus, oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrik­arbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

2) Alle im Jahre 1860 und 1861 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.

3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet

haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstand zu thun.

Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche aus Zurückstellungen oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reclamationen zur Berücksichtigung nur in sofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs Geschäfts entstanden ist.

Arbeitsunsähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reclamationen im Musterungs-Termine persönlich zu erscheinen.

Zur vorläufigen Prüfung von Reclamations-Ansprüchen sind fol­gende Termine festgesetzt:

1. Montag den 3. April er. für die Stadt Hanau und Bocken­heim ;

2. Dienstag den 4. April er. für die Landgemeinden des Kreises, und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräthlichen Büreau.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.

An der am 5. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz Geschäften reclamirt haben, jedoch aus einem andern Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 5. Mai er. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigungen Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, Letztere haben die Reclamationen an den zu deren vorläufigen Prüfung festgesetzten Tagen hierher einzuliefern.

Vorstehendes haben die Herrn Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungs-Termine selbst persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.

Hanau am 17. März 1882.

Der Landrath

___________________________Schrö tter.

Gefunden: Ein dunkler Fächer. Mehrere Visitlnkarten mit der Aufschrift M. M. Neun Stück verschiedenfarbige gestrickte Muster. Ein Kindertaschentuch.

Zugelaufen: Ein junger gelber Hund, weibl. Geschl.

Verloren: Ein getragener Mantel.

Hanau am 1. April 1882.

Aus Königl. Landrathsamt.

Bekanntmachung.

Die noch vorhandenen 4°/otigen Hanauer Leihbank-Obliga- tionen Lit. H. â Stück Mk. 500 von Nr. 1320 bis 2507, ausge­geben in der Zeit vom 2. Januar 1877 bis 15. März 1881, werden hiermit auf den 1. Mai 1882 unter dem Hinzufügen gekündigt, daß es den Obligations-Besitzern freisteht, die Kapitalien gegen 3Vs */o Zinsen vom 1. ÄNai 1882 ab Mit sech§nronatlrcher Kündigungsdauer der Leihbank zu belassen.

Eine Erklärung über die Bereitwilligkeit hierzu wolle man bis Anfang April d. J. unter Vorlage der Obligationen bei der Leihbank abgeben. Bei den Obligationen, welche zu SVs °/o nicht stehen bleiben, hört die gänzliche Verzinsung am 1. Mai 1882 auf.

Zur allgemeinen Kenntniß wird weiter gebracht, daß bei der Leih­bank Kapitalien in beliebiger Höhe zu 30s % und gegen sechèmonat-