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Nr. 74.

Dienstag den 28. März

1882

SSKWM

Amtliches.

Die nach Vorschrift der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 mit den Gesuchen um Genehmigung zur Anlegung von Dampfkesseln einzu­reichenden Zeichnungen sind häufig auf so schlechtem Papier, ost nur auf gewöhnlichem Pauspapier ausgeführt, daß dieselben schon während der Verhandlungen über das betreffende Gesuch zerrissen werden und sich bei späteren Untersuchungen der,Dampfkessclanlagen zu deren Vergleich­ung mit diesen, den Eenehmigungs-Urkunden zu Grund liegenden Zeich­nungen als unbrauchbar erweisen Es müssen daher bei Vermeidung alsbaldiger Rückgabe für die Folge derartige Zeichnungen entweder auf gutem haltbaren Zeichenpapier oder auf Pausleinwand ausgeführt sein und foweit thunlich das in der Bekanntmachung vom 21. April 1877 (Regierungs-Amtsblatt Seite 169) über die Eingaben an die Behörden vorgeschriebene Format von 33 cm Höhe und 21 cm Breite haben, oder dürfen dasselbe doch nur nach einer Richtung hin überschreiten, da­mit sie leicht in dieses Format zusammengelegt werden können.

Das Gleiche gilt hinsicktlich der den Gesuchen um Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von Gebäuden und gewerblichen An­lagen beizufügenden Zeichnungen.

Hanau, den 17. März 1882.

Der Landrath Schrötter.

Bekanntmachung

die Befchädigung der Telegraphen-Anlagen betreffend.

Die Reichstelegraphen-Linien sind häufig vorsätzlichen oder fahr­lässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittels Steinwürfe rc. ausgefetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphen-Anstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht. Gleich­zeitig wird bemerkt, daß demjenigen, weicher die Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphen-Anlagen derart ermit­telt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersätze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von fünfzehn Mark in jedem einzelnen Falle aus dem Fonds der Reichs Post- und Tele­graphen-Verwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlch nicht haben bestraft oder zum Ersätze herangezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzei­tiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphen-Anlage verübte Unfug aber somit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.

D'.e Bestimmungen in dem Strafgesetzbuche für das deutsche Reich lauten:

§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele­graphen-Anstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§ 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele- graphen-Anstalt fahrlässigerweise Handlungen begeht, welche die Be­nutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, . wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis Neunhundert Mark bestraft rc.

Kassel, den 3. März 1882.

Kaiserliche Ober-Postdirection gez. Zur Linde.

Bekanntmachung.

Klassensteuer betreffend.

Die Klassensteuer-Rolle hiesiger Stadt für das Steuerjahr vom 1. April 1882 bis zum 31. März 1883 wird vom 1. bis einschließlich 13. April d. I., mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, in dem Dienstlokale der Steuer-Commission, Rathhaus, 1 Treppe hoch,

rechts, während der üblichen Bureauzeit zur Einsicht der Steuerpflich­tigen offen liegen.

Reklamationen gegen die Veranlagung sind innerhalb einer mit dem 14. April d. I. beginnenden Frist von 2 Monaten bei dem König­lichen Landrathsamte hier schriftlich einzureichen. I ß

Die Reklamationsgesuche müssen außer der Angabe der Wohnung auch die Nummer enthalten, unter welcher der Rekla­mant in der Steuerrolle aufgeführt ist.

Zur Vermeidung unnöthiger Reklamationen und zur besseren Orientirung wird nachfolgend eine Uebersicht des der Einschätzung in die verschiedenen Steuerstusen zu Grunde gelegten muthmaßlichen Ge- sammllJahres-Einkommens bekannt gegeben.

Es beträgt die Klassensteuer jährlich bei einem Jahres-Einkommen von

420

bis^einscbließlich 660 M. in

der 1. Stufe =

3 M.

660

/ 900

2. =

6

900

ff 1050

3. =

9

IC 50

1200

4. =

12

1200

,, ft 13o0

5. " =

18

1350

1500

6. =

24

15u0

1650

7. =

30

1650

1800

8. =

36

1800

2100

9. =

42

2100

2400

io. -

48

2400

2700

11. =

60

2700 3000 ...... 12. =

Hanau, am 27. März 1882.

Der Oberbürgermeister

72

Rauch.

Rundschau.

R. F. (Deutsches Reich.) Das Wohlbefinden unseres Kai­sers läßt fortdauernd nichts zu wünschen übrig und auch die Anstreng­ungen, welche mit der Empfangskour am Mittwoch verbunden waren, haben für den greisen Monarchen keinerlei nachtheilige Folgen gehabt. Ueber die Reise-Dispositionen des Kaisers ist noch immer nichts Näheres bekannt, jedenfalls wird aber der Kaiser wieder in Ems oder Wiesbaden sich der gewohnten Frühjahrskur unterziehen.

Unsere innere politische Lage krankt gegenwärtig noch immer an einer gewissen Unsicherheit, welche sich namentlich in Bezug auf die er­wartete Frühjahrssession des Reichstages geltend macht In dieser An­gelegenheit scheinen eben an leitender Stelle nsch gar keine Dispositionen getroffen worden zu sein, denn wie sich der Kaiser beim Empfang an seinem Geburtstage dem Reichstag? Präsidenten von Levetzow gegenüber äußerte, wünsche der Reichskanzler Fürst Bismarck zwar die Einberufung des Reichstages, ein bestimmter Termin hierfür sei aber noch nicht in Aussicht genommen. Auch die Entscheidung des Volkswirthschaftsrathes über das Tabakmonopol ist hierauf vorläufig noch von keinem Einflüsse gewesen; allerdings soll der Reichskanzler bei dem Diner, welches er zur Feier des kaiserlichen Geburtstages gab, geäußert haben, gerade, weil der Volkswirthschaftsrath das Tabakmonopol abgelehnt habe, solle die Einberufung des Reichstages erfolgen, aber aus diesen Worten wäre eben auch weiter nichts zu entnehmen, als daß eine Frühj.hrssession in Aussicht steht; man wird also den Verlauf der Dinge einfach ab­warten müssen.

Den Mittelpunkt der Verhandlungen des Abgeordnetenhauses in vergangener Woche bildete die Frage des Steuererlasses, mit welcher sich das Haus ein Donnerstag und Freitag beschäftigte. Die Budgetkom­mission hatte bekanntlich den von der Regierung beantragten Steuererlaß mit großer Majorität abgelehnt, die Plenarverhandlungen indessen führten gerade zu dem entgegengesetzten Resultat. Am Donnerstag legte, nachdem Namens eines Theiles der Conservativen Abg. V. Hammerstein den An­trag eingebracht hatte, die unterste Stufe der Klassenstcuer für das lau­fende Jahr ganz aufzuheben, der Referent der Budgetkommission, v. Benda, eingehend die Gründe dar, welche die Majorität zur Ablehnung des Steuererlasses bewogen hätten und empfahl die Annahme der Com-