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Hamim Ameitztr

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feurtage, mit belletristischer Beilage, und Samnags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

Jiisertlonr- Preis:

Die isp«Mge Aarmondzeile ob. deren Saum

10 Psg.

Die Lspalt. Zeile 20 Psg.

Die SspaltigeZeile

30 Psg.

Nr. 71. Freitag den 24. März 1882.

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Abonnements-Einladung.

Nus das mit dem 1. April d. J beginnende neue Abonnement auf den

Hanauer Anzeiger,

amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanaus welches im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mit Unter­haltungsblatt und Samstags mit derProvinzial-Correspondenz" als Gratis-Beilage erscheint, erlauben wir uns hierdurch ergebenst einzuladen.

Wir werden auch in diesem Quartal unser Hauptaugenmerk darauf richten, unsere geschätzten Leser mit den neuesten und wichtigsten po­litischen und provinziellen Tagesereignissen schnellstens bekannt zu machen, auch den städtischen Vorkommnissen stets unsere besondere Aufmerksamkeit schenken und ebenso amtliche, und kirchliche Nachrich­ten und sonstiges Wissenswerthe auf dem Gebiete des Handels und der Industrie bringen.

Für das Unterhaltungsblatt erwerben wir stets interessante und fesselnde Romane rc.

Die große und stetig w ach send e Abonnentenzahl unseres Blattes ist die beste Garantie, daß Anzeigen und Bekanntmachungen jeder Art im

Hanauer Anzeiger weiteste Verbreitung finden und von wirksamstem Erfolg sind.

Abonnementspreis Mk. 2.25, für auswärts noch ein geringer Postzuschlag.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Bestellungen nehmen alle Postanstalten sowie die Expedition (Waisenhaus, Hammergasse 9) entgegen.

Die Expedition desHanauer Anzeiger."

Amtliches.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz. Geschäft bekannt gemacht:

Montag den 24. April er.

Musterung der Militairpflichtigen von der Stadt Bockenheim.

Dienstag den 25. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Berkersheim, Preungesheim und Seckbach.

Mittwoch den 26. April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1860 und 1861 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.

Donnerstag den 27. April er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1862 von der Stadt Hanau.

Freitag den 28. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Bergen, Bischofs­heim, Bruchköbel, Baiersröder-Hof, Dörnigheim und Dottenfelder-Hof.

Samstag den 29. April er.

Musterung der Militairpslicktigen aus den Gemeinden: Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer-Hsf und Großauheim.

Montag den 1. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Großkrotzenburg, Hüttengesäß, Hochstadt. Kesselstadt, Kinziabeimer-Hof und Kilianstädten.

Dienstag den 2. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen und Neuhof.

Mittwoch den 3. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach, Oberdorfelden, Ober­rodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolz­hausen, Roßdorf, Rüdigheim und Rüdigheimer-Hof.

Donnerstag den 4. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wilhelmsbad und Wolfgang.

Freitag den 5. Mai er.

Classification und Loosung.

Das Ersatz-Geschäft wird am 24. und 25. April er. im Pfälzer-Hof zu Bockenheim abgehalten und beginnt Morgens S1^ Uhr.

Vom 26. April er. ab findet das Ersatz-Geschäft im Gast­haus zur Mainlust in Kesselstadt statt und beginnt Morgens 9^2 Uhr.

Die Militairpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangnens in Bockenheim um T1^ und in Kesselstadt um 8V2 Uhr pünktlich zu erscheinen.

Gestellungspflichtig sind:

1) Alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1862 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrik­arbeiter und, Dienstboten im Kreise sich aushalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

2) Alle im Jahre 1860 und 1861 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz- Commission versehen sind.

3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Die Loosungsscheine sind mit zu bringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstand zu thun.

Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellungen oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur in sofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu demselben erst nach Beendigung des Musterungs. Geschäfts entstanden ist.

Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reclamationen im Musterungs-Termine persönlich zu erscheinen.

Zur vorläufigen Prüfung von Reclamations- Ansprüchen sind fol­gende Termine festgesetzt:

1. Montag den 3. April er. für die Stadt Hanau und, Bocken- heim;

2. Dienstag den 4. April er. für die Landgemeinden des Kreises, und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräthlichen Bureau.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.

An der am 5. Mai er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften sowie der Ersatz Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz Geschäften reclamirt haben, jedoch aus einem andern Grunde zur Ersatz-Rrserve designirt sind, findet am 5. Mai er. statt.

H'erzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigungen Ansprüche erheben.

Die desfaüsigkn Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den ; Ortsvorständen anzubringen, Letztere haben die Reclamationen an den > zu deren vorläufigen Prüfung festgefitzten Tagen hierher cinzuliefern.