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Nr."69.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stabt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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^Mittwoch den 22. März
1882.
Zu Kaisers Geburtstag!
Ein schöner Tag, ein herrlicher, naht wieder, Zu Ehren ihm schmückt stolz sich Stadt und Land, Zu feiern ihn erklingen Jubellieder, Und windet Kränze manche zarte Hand;
I« überall in Deutschlands weiten Gauen Da tönt's und klingt's aus hochgeschwellter Brust; Wohin nur immer mag das Auge schauen, Erblickt es Freude nur und Glück und Lust.
Und weiter noch — weit über fernen Meeren,
Wo deutsches Blut in deutschen Adern rollt, Da trinkt und singt man diesem Tag zu Ehren, Da wird dem Kaiser Preis und Ruhm gezollt; Ja Alle, die das Leben sonst geschieden, Vereinigt dieses Tage- Harmonie, Selbst Feinde, die sich strenge sonst gemieden, An diesem Tage gleichen Brüdern sie.
O Heil dem Volk, das so sich kann ergeben Dem Fürstenhaus in Freuden, wie im Schmerz, Und Heil dem Fürsten auch, deß Thun und Streben Ihm so gewinnt des ganzen Volkes Herz!
Ja Heil dem Kaiser! Heil an seinem Tage! So schall' es fröhlich in die Welt hinein!
Ein Jeglicher vergesse seine Klage Und stimme jubelnd in den Ruf mit ein.
Doch mit dem Sang und Klang und Becherleeren,
O deutsches Volk, allein ist's nicht gethan !
Willst du in Wahrheit deinen Kaiser ehren, Schließ' auch in froher That dich frisch ihm an! Denn Sang und Klang — wie bald ist er verwehet, Wie bald erlöscht des Weines schnelle Gluth, Die That nur ist's, die ewig fest bestehet, Nur sie allein reift echter Mannesmuth !
D'rum steh' zum Kaiser, der dich treulich führet, O deutsches Volk, und folge seinem Ruf! Das sei dein Dank, der ihn und dich gleich zieret, Dein Angebinde, das die Liebe schuf!
Dann wird stets enger sich und fester weben Das Band, das Volk und Kaiser eng umschlingt, Dann wird als volle Wahrheit um uns leben, Was man im Liede jetzt so schön besingt.
(®tfdjr. Vlksfd.)
Monnements-Cinla-Mg.
Auf das mit dem 1. April d. I beginnende neue Abonnement auf den
„Hanauer Anzeiger“,
amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau, welches im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mit Unterhaltungsblatt und Samstags mit der „Provinzial-Correspondenz" als Gratis-Beilage erscheint, erlauben wir uns hierdurch ergebenst einzuladen.
Wir werden auch in diesem Quartal unser Hauptaugenmerk darauf richten, unsere geschätzten Leser mit den neuesten und wichtigsten politischen und provinziellen Tagesereignissen schnellstens bekannt zu machen, auch den städtischen Vorkommnissen stets unsere besondere Aufmerksamkeit schenken und ebenso amtliche, und kirchliche Nachrichten und sonstiges Wissenswertste auf dem Gebiete des Handels und der Industrie bringen.
Für das Unterhaltungsblatt erwerben wir stets interessante und fesselnde Romane rc.
Die große und stetig w ach send e Abonnentenzahl unseres Blattes ist die beste Garantie, daß Anzeigen und Bekanntmachungen jeder Art im
Hanauer Anzeiger weiteste Verbreitung finden und von wirksamstem Erfolg sind.
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Die Expedition des „Hanauer Anzeiger."
Amtliches.
Da nicht in Abrede gestellt werden kann, daß sich unter den Obliegenheiten des Kirchendienstes, insbesondere desjenigen Zweiges desselben, welchen das Küsteramt bildet, mehrere befinden, welche der heutigen Ausbildung und socialen Stellung des Lehrers nicht mehr entsprechen, so haben wir beschlossen, den zahlreichen aus Lehrerkreisen eingegangenen Gesuchen um Befreiung vom niederen Kirchendienste soweit, als es die Verhältnisse gestatten, abhülflich entgegenzukommen. Eine vollständige Abhülfe würde dadurch herbeigeführt werden, daß besondere Personen, auf welche man den gesammten Küsterdienst von den Lehrern übertrüge, allenthalben da bestellt würden, wo solche bis jetzt noch nicht eingesetzt sind; allein diese Einrichtung kann, von Anderem abgesehen, schon deßwegen nicht in Aussicht genommen werden, weil den Kirchkenkasten mit sehr geringen Ausnahmen die Mittel zur Besoldung eines besonderen Küsters nicht zu Gebote stehen. Daher bleibt nur übrig, die Lehrer, welche einen Kirchendienst bekleiden, eines Theiles ihrer Küsterfunktionen, namentlich derjenigen, welche ihnen am meisten beschwerlich erscheinen, zu entlasten. Die von uns ins Auge gefaßte Einrichtung würde folgende sein.
I. In Wegfall kommen folgende Obliegenheiten der Lehrer als Küster:
1) die Führung der Nebenkuchenbücher (schon jetzt nicht mehr in Uebung) ;
2) das Opsereinsammeln im Gottesdienst, welches künftig durch andere Personen oder, in deren Ermangelung, durch Ausstellen von Tellern an den Ausgängen der Kirche geschehen würde;
3) die Vorladungen vor das Presbyterium;
4) die Sorge für die Kirchenuhr, welche auf die politische Gemeinde übergeht;
5) diejenigen seither von den Küstern besorgten Geschäfte, welche künftig die Kirchenjungen übern hmen.
II. Die zur Salarirung des Lehrers principaliter verpflichtete politische Gemeinde wird den Lehrer für den durch nothwendige Ausgaben sür das Läuten entstehenden Ausfall an dem ihm gewährlen Diensteinkommen schadlos halten. Der Lehrer bleibt für das Läuten verantwortlich und hat dasselbe zu überwachen. Es bleibt den Gemeinden