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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und StaAt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Nr. 66.

Samstag den 18. März

1882.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom

' 21. Oktober 1878.

Durch Entschließung der unterfertigten K. Stelle vom Heutigen wurde ein ohne Angabe des Herausgebers und Druckers gedrucktes Flugblatt mit der Ueberschrift:

Preis 20 Pf.

Der Ertrag ist zum Besten der Familien der ausgewiesenen Parteigenossen!" und beginnend:

Die Wahlen sind vorüber rc."

auf Grund des §. 11 Abs. 1 des Reichsgcsetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie ver­boten.

Ansbach den 4. März 1882.

Kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern.

___________________Freiherr von Herman.__________________

In Ausführung des Beschlusses des Kommunal-Landtages vom 5. Dezember v. I. bezw. des ständischen Verwaltungs-Ausschusses vom 18. Januar d. I. und mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten vom 29sten dess. M. wird die nachfolgende Bestimmung im §. 16 des Reglements für die Hessische Brnndversicherungs-Anstalt dahier vom 19. März 1880 (vergl. Gesetz vom 18. März 1879, Gesetz-Sammlung S. 136):

Die Versicherungssumme darf den gemeinen Werth des Ver- sicherten Gebäudes nicht übersteigen.

Unter dem gemeinen Werth des Gebäudes wird der Werth der in demselben enthaltenen Baumaterialien und Bauarbeitser- zeugnisse in ihrem Zustande zur Zeit der Abschätzung verstanden.

Unter dieser Beschränkung kann das Gebäude nach dem Willen des Eigenthümers entweder zum vollen Werth oder zu einem Theile desselben versichert werden,

in Anwendung des §. 65 a. a. O. bereits von jetzt ab für diese fortan erfolgenden Versicherungen in Kraft gesetzt.

Kassel, 1. Februar 1882.

Der Landes-Direktor. I. V.: Coester.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen für die Ortschaften:

Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Mainkur, Praunheim, Preungesheim und Seckbach

finden an den nachstehend verzeichneten Tagen und Stunden auf dem Hofe der neuen Jnfanterie-Kaseine in Frankfurt a/M., Gutleutstraße, statt: Am 12., 13., 14., 15., 17.,18., 19., 20., 21., 22., 24., 25., 26. und 27. April, früh 9 und 11 Uhr.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gefammtdienstzeit zurückgelegt haben.

Mannschaften, welche dieser Categorie angehören, sind behufs Be­orderung zur Herbst-Control-Versammlung von der Frühjahrs- Control- Versammlung dieses Jahres entbunden.

Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 8. April ar. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel hierselbst gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Control-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Mllitairpaß sowie das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

Zugleich werden diejenigen Mannschaften, welche den Wechsel ihres Aufenthaltsortes oder eine Veränderung der Wohnung bei dem Bezirks­feldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, ausgesordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a/M., den 8. März 1882.

Königliches Commando des Reserve-Landwehr-Bataillons Frankfurt a/M. Nr. 80.

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Bekanntmachung. T,*

Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im "Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt: : j In Mittelbuchen am 3. April, Vormittags 10 Uhr, W

Windecken 4. 10

Hanau 5. u. 12. 10 und 11 Uhr,

Langenselbold 13. 10 - -

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu derselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im

Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurückgelegt ^aben.^--' >

Mannschaften, welche dieser Categorie angehören, sind behufs Be­orderung zur Herbst- Comrol-Versammlung von der Frühjahrs- Control- Versammlung dieses Jahres entbunden. ^:^-

Dispensationen von den Control-Versammlungen können" eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 8. April er. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Control-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs- Ordres und ist der Militairpaß sowie das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

Zugleich werden diejenigen Mannschaften, welche den Wechsel ihres Aufentbaltsortes oder eine Veränderung der Wohnung bei dem Bezirks- seldwebel noch nicht gemeldet haben, ausgefordert, diese Meldung unver­züglich zu bewirken.

Frankfurt a/M., den 8. März 1882.

Königliches Commando

des Reserve-Landwehr-Bataillons Frankfurt a/M.___________ Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

Montag den 24. April er.

Musterung der Militairpflichtigen von der Stadt Bockenheim.

Dienstag den 25. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Berkersheim, Preungesheim und Seckbach.

Mittwoch den 26 April er.

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1860 und 1861 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.

Donnerstag den 27. April er.

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1862 von der Stadt Hanau.

Freitag den 28. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Bergen, Bischofs­heim, Bruchköbel, Baiersröder-Hof, Dörnigheim und Dottenfelder-Hof.

Samstag den 29. April er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer-Hof und Großauheim.

Montag den 1. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Großkrotzenburg, Hüttengefäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinziabeimcr-Hof und Kilianstädten.

Dienstag den 2. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen und Neuhof.

Mittwoch den 3. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach, Oberdorfelden, Ober­rodenbach, Oberissigheim, Oitheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolz­hausen, Roßdorf, Rüdigheim und Rüdigheimer-Hof.

Donnerstag den 4. Mai er.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wilbelmsbad und Wol-gang.

Freitag den 5. Mai er.

Classification und Loosung.