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Nr. 61.

Montag den 13. März

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs - Control - Versammlungen für die Ortschaften:

Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Mainkur, Praunheim, Preungesheim und Seckbach finden an den nachstehend verzeichneten Tagen und Stunden auf dem Hofe der neuen Infanterie-Kaserne in Frankfurt a/M., Gutleutstraße, statt: Am 12., 13., 14., 15., 17., 18., 19., 20., 21., 22., 24., 25., 26. und 27. April, früh 9 und 11 Uhr.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurückgelegt haben.

Mannschaften, welche dieser Kategorie angehören, sind behufs Be­orderung zur Herbst-Control-Versammlung von der Frühjahrs-Control- Versammlung dieses Jahres entbunden.

Dispensationen von den Control-Versammlungèn können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 8. April er. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel hierselbst gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Control-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Militairpaß sowie das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

Zugleich werden diejenigen Mannschaften, welche den Wechsel ihres Aufenthaltsortes oder eine Veränderung der Wohnung bei dem Bezirks­feldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, anfgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a/M., den 8. März 1882.

Königliches Commando

des Reserve-Landwehr-Bataillons Frankfurt a/M. Nr. 80.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:

In Mittelbuchen am 3. April, Vormittags 10 Uhr,

Windecken 4. 10

Hanau 5.u. 12. 10 und. 11 Uhr,

Langenselbold 13. 10

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu derselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurückgelegt haben.

Mannschaften, welche dieser Kategorie angehören, sind behufs Be­orderung zur Herbst-Control-Versammlung von der Frühjahrs-Control- Versammlung dieses Jahres entbunden.

Dispensationen von den Contrsl-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 8. April er. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Control-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs. Ordres und ist der Militairpaß sowie das Führungsattest mit zur Stelle zu bringen.

Zugleich werden diejenigen Mannschaften, welche den Wechsel ihres Aufenthaltsortes oder eine Veränderung der Wohnung bei dem Bezirks­feldwebel noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unver­züglich zu bewirken.

Frankfurt a/M., den 8. März 1882.

Königliches Commando

des Reserve-Landwehr-Bataillons Frankfurt a/M.

Der diesjährige Lehrkursus im Obstbau für Baumwärter im Garten des Kasseler pomologischen Instituts wird Mvntag den 2. April er. beginnen und einen Zeitraum von ca. 6 Wochen beanspruchen.

Die Bedingungen, unter denen die Aufnahme von Lehrlingen er­folgt, sind dieselben geblieben.

Hanau am 5. März 1882.

1882.

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Philipp Hild 2r zu Bruchköbel ist zum Ortswegewärter für diese Gemeinde bestellt und in Pflichten genommen.

Hanau am 3. März 1882.

Franz Hasenstab zu Heiligenstock (bei Seckbach) beabsichtigt auf seinem in Seckbacher Gemarkung gelegenen Grundstück Karte E. Nr. 78, an den Pffaffenäckern, ein Anwender unweit der Vckbeler Straße, die Anlage zweier Kalkbrennöfen.

In Gemäßheit der Vorschrift in den §§. 16 und 17 der Gewerbe- Ordnung wird das Vorhaben hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, mit dem Bemerken, daß etwaige Einwendungen dahier schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben sind und zwar binnen einer vierzehntägigen Frist vom Tage des Erscheinens der die Bekanntmachung enthaltenden Nummer des Hanauer Anzeigers an gerechnet. Während der gedachten Frist liegen auch die Zeichnungen und Beschreibungen der Anlage zu Jedermanns Einsicht offen.

Hanau am 6. März 1882.

__________________ Der Landrath.

Bekanntmachung.

Durch die Ausstellung zweier Joche zum Aufbringen der Eisen- construktion ist die Durchfahrtsbreite in der zweiten rechtsseitigen Oeff- nung der Mainbrücke bei Großauheim auf 20 m beschränkt worden.

Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß die Durchfahrt von heute ab bei Tage mit 2 rothen Fah­nen, bei Nacht durch Laternen mit rothem Licht markirt ist und daß beim Pafsiren der Baustelle mit Schiffen und Flößen, namentlich bei starkem Nebel und Wind, große Vorsicht beobachtet werden muß.

Hanau den 11. März 1882.

Der Königliche Bau-Inspektor Arnold.

Tagesschau.

Berlin, 11. März. Der permanente Ausschuß des Volks­wirthschaftsrathes nahm zu §. 66 des Tabakmonopolgesetzes einen An­trag an, wonach die Entschädigung für alle, welche das Geschäft vier Jahre (statt fünf Jahre in der Vorlage) betrieben haben, einzutreten hat, genehmigte ferner die auf die Rücksichtnahme auf Hamburg und Bremen bezügliche Resolution und genehmigte nach Annahme der noch übrigen Paragraphen das ganze Gesetz mit 16 gegen 9 Stimmen, ebenso eine Resolution, wonach beim Vergeben von Verschleißstellen vorwiegend die­jenigen zu berücksichtigen sind, welche ihre Fabrikate selbst ganz oder theilweise im Detail an die Konsumenten verkaufen.

Berlin, 11. März. In der gestern unter dem Vorsitze des Gesandten Grasen von Lerchenfeld-Koefering und demnächst des Staats' Minister von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden die Vorlagen, betr. den Entwurf von Vorschriften für die Ver­gütung der Zollverwaltungskosten und die Abänderung der Anlage D. zum §. 48 des Eisenbahn-Betriebsreglements, sswie die Mittheilungen über die Beschlüsse des Landesausschusses von Elsaß-Lothringen zu der allgemeinen Rechnung über den Landeshsushalt für 1877 und zu der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung für 1880/81, den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung überwiesen. Dem Entwürfe einer Verordnung über die Kautionen von Beamten der Militär- und Marinverwaltung und dem Entwürfe einer Geschäftsord­nung der deutschen Polarkommission ertheilte die Versammlung ihre Zu­stimmung ; auch genehmigte dieselbe die Anträge der Ausschüsse, betr. die Aenderung der Auèführungsvorschristen zum Gesetz über die Erhe­bung der Reichsstempelabgaben. Schließlich nahm die Versammlung Kenntniß von der Denkschrift über die Ausführung der seit dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze und von dem hierauf bezüglichen Beschlusse des Reichstags vom 30. November v. I.

Berlin, 12. März. Ein ganz wunderbares Manöver der Nationalliberalen verhinderte in der gestrigen (32.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten die auf der Tagesordnung stehende dritte Lesung des Eisenbahn-Verstaatlichungsgesetzes. Bekanntlich liegt das vom Hause der Abgeordneten beschlossene Garantiegesetz gegenwärtig dem Herrenhause