Sbennemcxtl« SrtiB:
ASHrlich 9 M,rl. ^elbj. 4 M. SS P. Biertcliährlich
1 Mark 25 Psz. Wr auswärtige Abenuenlen
«iSt dem betreffen» ÄW! Postaufschiag. 'Meeinzrixe Nummer io Bfg.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Eorrefpondenz.
Infertiun»-
Preiè:
Lie Ispaltize Tarniondzeile * deren Raum
10 Pfg.
Lie Sspalt. ZetH 20 Pjg.
LicSspaltigcZeü«
30 Pfg
Nr. 53.
Freitag den 3. März
1882.
Amtliches.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe IV zur Preußischen konsoli- dirten 44/sprocentigen Staatsanleihe und der Reihe VI zur Staatsanleihe v. J. 1862.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4Vsprocentigen Staatsanleihe für die Zeit vom 1. April 1882 bis 31. März 1886 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe V sowie die Zinsscheine der Reihe VI Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihe v. I. 1862 für die gleiche Zeit nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe VII werden vom 13. Februar d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstr. 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg »der die,Kreiskasse in Frankfurt a/Main bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons und zwar getrennt nach den Anleihen und bei der konsolidirten Anleihe wiederum getrennt nach Thaler- und Markwährung mit je einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Berzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- Kaffen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen find bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen ZinsscheimReihe nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die betreffenden Schuldverschreibungen an die Kontrlle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial-Kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 27. Januar 1882.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
gez. Sydow. Hering. Merlaker. Michelly. 189.1.
Kassel, den 31. Januar 1882.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Talons bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.
Königliche Regierung.
__________________________v. Brau chitsch._______________________
Philipp Göbel zu Oberissigheim wurde als Vieh- und Fleischbeschauer eidlich in Pflichten genommen.
Hanau am 23. Februar 1882.
Der Landrath.
Konrad Glaub II. zu Bruchköbel wurde als zweiter Vieh- und Fleischbeschauer eidlich in Pflichten genommen.
Hanau am 24. Februar 1882.
Benedikt Hain zu Oberrodenbach wurde als^Vieh- und Fleisch- beschauer eidlich in Pflichten genommen.
Hanau am 25. Februar 1882.
Der Bürgermeister Steinmetz zu Berkersheim ist zum Vieh- und Fleischbeschauer sür^ diese Gemeinde bestellt und in Pflichten genommen.
Hanau am 1. März 1882.
Zugeflog en: Ein schwarzes Huhn.
Gesunden: Eine Brille mit Scheide.
Hanau am 3. März 1882.
____________________Aus Königl. Landrathsamt. _____________________
Rundschau.
B. F. (Deutsches Reich.) Die drohenden Wolken, welche durch die bekannten Aeußerungen des Generals Skobeleff am politischen Himmel Europa's scheinbar hervorgerufen worden waren, haben sich rasch wieder zerstreut und die leidenschaftliche Erregung, die infolge der Brandreden des Turkmenenbezwingers ganz Europa durchzitterte, hat bald wieder einer besonnenen Auffassung der Dinge Platz gemacht. Zu dieser Klärung der allgemeinen politischen Lage hat sicherlich die kühle Art und Weise, mit welcher die deutsche Regierung die „Affaire Skobeleff" behandelte, das Meiste beigetragen und da auch die russische Regierung in Berlin officiell ihr lebhaftes Bedauern über die Skobelefs'schen ? Worte aussprechen ließ, so kann man diese Angelegenheit endlich von der politischen Tagesordnung absetzen. Nur über einen Punkt herrscht noch vollständige Unklarheit — nämlich darüber, w» General Sksbeleff zur Zeit weilt; wie es scheint, hat derselbe dem Befehle seines kaiserlichen Herrn, sofort von Paris nach Petersburg zurückzukehren, noch keine direkte F»lge geleistet; ja, Berliner Blätter wollen sogar wissen, daß Skobeleff sich von Genf aus über Italien nach Tunis begeben habe. Nun, es könnte nur noch mehr zur Beruhigung dienen, wenn dieser Unruhstifter Europa für eine Zeit lang den Rücken kehrte.
In unserer inneren Politik bildet gegenwärtig der Zusammentritt des Volkswirthschaftsrathes, welcher am vorigen Dienstag erfolgte, das hervorragendste Ereigniß. Die neue Session des Volkswirthschastsrathes wird vielfach, wohl nicht ganz ohne Unrecht, als der Vorläufer der fchon vielbesprochenen Frühjahrssessisn des Reichstages angesehen und die wichtigen Vorlagen, welche dem Volkswirthschaftsraihe bereits zugegangen sind, berechtigen auch zu dieser Annahme. Unter denselben verdient der nach allen Seiten hin vollständig fertiggestellte Entwurf über das Reichstabak-Monopol die meiste Beachtung. Dieser Entwurf enthält außer einer Anlage siebzig Paragraphen, üvU denen die §§. 1—6 die allgemeinen Grundlagen des Tabakmonopols, die §§. 7 21 den Tabaksbau für die Monspolverwaltung, die §§ 22—25 den Tabaksbau für die Ausfuhr, die §§. 26 — 36 den Handel mit Rohtabak, die Tabakfabrikation und den Schutz des Tabakmsnepols behandeln. Die übrigen Paragraphen des Gesetzentwurfes beziehen sich auf die Uebergangsbestim- mungen. Das Gesetz soll mit dem 1. Juli 1883 in Kraft treten, doch ist der Handel mit Tabakfabrikaten noch bis zum 1. Januar 1884 gestattet. Schon durch diese letzteren Bestimmungen würde es sich nothwendig machen, den Reichstag im Frühjahr einzuberufen, um die Entscheidung des Reichstages über diese wichtigste Frage auf dem Gebiete unserer soeialpolitischen Reformen einzuholen.
Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich in dieser Woche vorwiegend mit der Berathung des Specialetats des Ministeriums des Innern. Die Verhandlungen nahmen, im Gegensatz zu den mitunter recht stürmischen Sitzungen der vorigen Woche, im Allgemeinen einen sachlichen Verlauf, doch sind Punkte von allgemeinerem Interesse nicht hervorzuheben.
König Ludwig von Bayern halle, wie schon früher be ichtet, vor einiger Zeit ein Schreiben an den Präsidenten des bayerischen Staatsministeriums, Cultusminister von Lutz, gerichtet, dessen Wortlaut nunmehr die Augsb. Allg. Ztg. bringt. In demselben bedauert der König die seinen Ministern in den letzten Monaten in den Weg gelegten Schwierigkeiten, er spricht aber die bestimmte Zuversicht aus, daß die Minister trotz aller Schwierigkeiten treu ausharren würden und versichert