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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
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Nr. 45,
Mittwoch den 22. Februar
1882.
Amtliches.
Der Ortsdiener Iohannes Fehlinger zu Mittelbuchen ist zum Vieh- und Fleischbeschauer für diese Gemeinde bestellt und eidlich in Pflichten genommen.
Hanau am 13. Februar 1882.
Der Landrath.
Bekanntmachung.
Die Bestellung der Postsendungen durch Eilboten betreffend.
Für die Bestellung der Postsendungen durch Eilboten treten vom 1. März ab folgende Bestimmungen versuchsweise in Kraft. Bei Vorausbezahlung des Eilbestellgeldes für Sendungen nach Landorten kommt wie bei Telegrammen eine Gebühr von 80 Pfennig für Briefe, Postanweisungen und Geldbriefe, dagegen für Pallete eine solche von 1 Mark 20 Pfennig ohne Unterschied der Entfernung zur Erhebung. Für die Eilbestellung im Orts bezirk der Postanstalten kommt im Fall der Vorausbezahlung die seitherige Gebühr von 25 Pfennig für alle Gegenstände außer den Palleten, für letztere der Satz von 40 Pfennig zur Anwendung. Ist das Eilbestellgeld nicht im Voraus entrichtet, so hat der Empfänger, wenn er die Sendung annimmt, das volle Botenlohn zu zahlen. Den Eilboten werden Geldbriefe und Werthpackete bis zum angegebenen Werth von 400 Mark, Postanweisungsbeträge ebenfalls bis zur Höhe von 400 Mark mitgegeben. Eilpackete im Gewicht von mehr als 5 kg werden nur insoweit abgetragen, als die Postanstalt am Bestimmungsort es für angängig erachtet. Bei Vorausbezahlung des Eilbestellgeldes ist unter dem die Eilbestellung verlangenden Vermerk der Zusatz „Bote bezahlt" zu machen.
Berlin W., 20. Februar 1882.
Der Staatsfekretair des Reichs-Postamts. Steph an.
Königliche Lehranstalt für Obst- nnd Weinbau in Geisenheim a/Rh.
Das neue Schuljahr beginnt am 1. April. Weniger bemittelte Schüler finden, soweit Platz vorhanden, im Internat Aufnahme und zahlen jährlich für Wohnung und Kost 220 Mark, Nicht-Preußen 350 Mark. Gartengehülfen, welche nur Elementar-Kenntnisse besitzen, verweisen wir auf den einjährigen Kursus. Wegen der Statuten und sonstiger Auskunft wende man sich an den Unterzeichneten.
________________Der Direktor: Göthe.
Tagesschau.
— Berlin, 21. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Polizeipräsidenten v. Madai und des General-Lieutenants v. Albedyll und nahmen in Gegenwart Sr. Königl. Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen.
— Berlin, 21. Febr. In der gestern unter dem Vorsitze des Staatsmintsters v. Boetncher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde, zunächst der Entwurf einer Vorordnung über die Kautionen von Beamten der Militär- und Marineverwaltung den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung überwiesen. Mit dem auf Grund des Gesetzes, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 18. Juli v. I., ausgearbeiteten Normal-Jnnungsstatut war die Versammlung einverstanden ; auch ertheilte dieselbe dem von dem Reichskanzler vorgelegten Entwürfe einer Verordnung über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhaiten von Petroleum ihre Zustimmung. Nachdem sodann die Anträge der zuständigen Ausschüsse in Betreff der Bestimmungen über die Herstellung einer allgemeinen Berufsstatistik nach dem Gesetze vom 13. Febr.
sowie wegen der Abänderung der Muster zu den Uebersichten über die Einnahme von Reichssteuern und Zöllen genehmigt worden waren, wurde schließlich über die Beschlüsse des Reichstags, betreffend die Verhaftung von Reichstagsabgeordneten während einer Sitzungsperiode, Beschluß gefaßt.
— Berlin, 21. Febr. In der heutigen (16 ) Sitzung des Abgeordnetenhauses richtete der Abg. Zelle beim Etat des Kriegsministeriums an die Regierung die Bitte um Auskunft über den bekannten Unglücksfall an der Jnvalidensäule, wobei ein Knabe von einer Schildwache erschossen wurde. Kriegsminister v. Kameke erklärte, die militärische Untersuchung über den Fall schwebe; aber so viel stehe bereits fest, daß der betreffende Posten nicht nur verhöhnt, sondern auch thatsächlich angegriffen worden sei. Im Allgemeinen, fügte der Herr Minister hinzu, müsse auf die Erhaltung des Selbstgefühls unserer Soldaten Gewicht gelegt werden und dürfe man dieselben nicht der Mittel berauben, welche zur Erfüllung der Zwecke, für die sie auf ihren Platz gestellt werden, dienen sollen. Abg. Eugen Richter sprach darauf von dem militärischen Selbstgefühl, das an „dummen Jungen" geübt werde, und gab anheim, die Schildwachen durch Schutzmannsposten zu ersetzen, indessen bezeugte weder der Regierungstisch noch das Haus Lust, auf die militärischen Rathschläge des als Finanzmann gerühmten fortschrittlichen Politikers einzugehen. Beim Etat der Zeughausverwaltung richtete Herr v. Ludwig die damit kaum im logischen Zusammenhänge stehende Bitte an den Herrn Kriegsminister, möglichst Sorge zu tragen, daß kein übertriebener Luxus namentlich bei den jüngeren Offizieren einreiße, mit Bezug worauf der Herr Minister sich auf entsprechende Königliche Kabinetsordres bezog, welche diesen Wunsch bereits erfüllen. Bei der nun folgenden Berathung des Etats des Ministeriums des Innern wurde eine Reihe von Titeln der Einnahmen, u. A. der bezüglich der Veröffentlichungen des statistischen Büreaus genehmigt, ohne daß das spärlich besetzte Haus diesem Gegenstände sonderliche Aufmerksamkeit schenkte. Eine lebhafte Debatte entspann sich erst bei dem das Miuistergehalt auswerfenden Kapitel, bei welchem die Abgg. v. Lyskswski und Dr. Majunke Gelegenheit hatten, die alljährlich angebrachten Beschwerden über einseitige amtliche Publikation in gewissen Zeitungen wieder zur Sprache zu bringen. Herr Minister v. Putrkamer antwortete, daß er prinzipiell kein Blatt begünstige, ihm aber die diskretionäre Macht bleiben müßte, Blätter mit geradezu destruktiver Tendenz von der Veröffentlichung auszuschließen. Abg. Dirichlet beschwert sich über die Maßnahmen des Präsidenten Steinmann in Bezug auf die Geheimhaltung der Wählerlisten. Minister v. Puttkamer erwidert, daß er die getroffenen Maßregeln für berechtigt halte. Jeder Behörde sei es anheim gegeben, die Listen geheim zu halten, oder nicht. In dem erwähnten Falle habe sich ein Herr Volkmann einen Mißbrauch zu Schulden kommen lassen; er habe die Wählerlisten mit nach Hause genommen und eine Nacht lang dorten behalten (Hört, Hört). Das ist ein merkwürdiges Verfahren, namentlich von einem Stadtrath.
Nachdem noch mehrere Auflösungen von Versammlungen erwähnt wurden, vertagt sich das Haus auf morgen. (Post)
— Prinz August von Württemberg ist von dem Unfälle, der ihn beim Krönungs» und Ordensfeste im königlichen Schlosse zu Berlin befallen, vollständig wikderhergestellt, so daß er sich vorgestern Mittag bei den Majestäten und den kronprinzlichen Herrschaften gesund melden konnte.
— Die Herren Forstkandidaten, welche das forstliche Staatsexamen bei dem nächsten Termin abzulegen wünschen, haben nach dem „R. u. St.-A." ihre Meldung bis spätestens zum 15. März d. J. bei Königl. Oberexaminations' Commission zu Berlin einzureichen.
— Vis zum 16. Februar waren für die Concurrenz zum Reichstagsgebäude beim Bureau des Reichsamts des Innern gegen 500 Gesuche um Uebersendung des Programms eingegangen, und der Strom ist noch lange nicht versiegt.
— London, 21. Febr. Die Einstimmigkeit, mit welcher die gestimmte deutsche Presse Skobelews Rede beurtheilt, ist hier aufgefallen. Niemand glaubt an einen unmittelbaren Ausbruch eines Krieges; doch überschlägt die Daily News dessen Chancen und findet, daß Rußland trotz schlechterer Organisation, Eisenbahnen und Finanzen den Krieg länger aushalten könne als Oesterreich und Deutschland. Skobelew gilt für einen bloßen Reisesendling moskowitischer Comstäs, um den Kaiser und das officuUe Rußland gegen ihren Willen in Krieg zu verwickeln. Der Kaiser soll wegen der Danziger Reise und der Anlehnung an Deutsch-