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Nr. 40. Donnerstag den 16. Februar lö82*

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Amtliches.

Gefunden: Ein weißes Taschentuch. Ein Metzger-Stabl. Ein kleiner weißer Kinderhandschuh. Ein dunkeles Halstüchelchen mit weißen Streifen.

Hanau am 16. Februar 1882.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschau.

— Berlin, 14. Febr. Das dem Bundesrath vorgelegte Normal- Jnnungsstalut, welches bekanntlich auch den Bundesregierungen unter­breitet worden ist, umfaßt Bestimmungen über Namen, Sitz und Bezirk, über die Aufgaben der Innung, Mitgliedschaft, allgemeine Rechte und Pflichten der Jnnungsmstglieder, Austritt und Ausschluß aus der In­nung, Innungs-Versammlungen, Aemter, Vorstand, Ausschüsse für Ge­sellen- und für Lehrlingswesen, Herbergswesen, Gesellen-Ausschüsse, Lehr­lingswesen, Vermögensverwaltung, Kassen und Rechnungslegung in 76 Paragraphen. In einer Vorbemerkung zu den beigegebenen Erläuterun­gen zu den einzelnen Paragraphen heißt es: „Das' Normal-Junungs- statut ist weder für die Entschließungen derjenigen, welche eine Innung errichten aber reorganisiren wollen, nach für die Entscheidung der Be­hörden, denen die Genehmigung der Jnnungsstatuten obliegt, verbindlich; es soll nur eine Anleitung zur Ausstellung eines den gesetzlichen Erfor­dernissen entsprechenden Statuts geben. Dabei ist eine nur ein Gewerbe umfassende Innung vsn mittlerer Ausdehnung vorausgesetzt. Die Ab­änderungen, welche nöthig werden, wenn die Innung mehrere Gewerbe umfaßt, werden leicht zu formuliren sein. Für Innungen von geringer Mitgliederzahl wird ba§ Statut vereinfacht werden können. Dagegen wird dasselbe auch für die größten Innungen brauchbar sein, da die umfassendern Aufgaben, welche eine solche sich stellen kann, größtentheils durch Nebenstatute näher zu regeln sein werden." Die Aufgaben der Innung bezeichnet der §. 2 des Entwurfs wie folgt: „Die Innung ist bestimmt, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Zu dem Ende wird sie in erster Linie die ihr nsch '§. 97 der Gewerbeordnung obliegenden Aufgaben zu erfüllen suchen und außerdem folgende Zwecke verfolgen: 1) Die Vervollkommnung des Gewerbebe­triebes der Jnnungsmeister und der Gesellen derselben durch Veranstal­tung von Vorträgen, Errichtung einer Modell- und Mustersammlung, einer Fachbibliothek, einer F-chschule; 2) die Abhaltung von Meister- und Gesellenprüfungen und Ausstellung von Zeugnissen darüber; 3) die Errichtung eines gemeinsamen Rohstafflagers, einer gemeinsamen Ver­kaufshalle für die Jnnungsmeister, die Beschaffung verbesserter Werk­zeuge und Apparate, die Anschaffung von Hülfsmaschinen zur gemeinsamen Benutzung für die Jnnungsmeister; 4) die Errichtung einer Vorschuß­kasse für die Jnnungsmeister; 5) die Errichtung einer Kranken- und Sterbekasse für die Jnnungsmeister und deren Angehörige, für die Ge­sellen und Lehrlinge der Jnnungsmeister; 6) die Errichtung eines Schiedsgerichts zur Entscheidung der in §. 120a der Gewerbe-Ordnung bezeichneten Streitigkeiten zwischen den Jnnungsmeistern und ihren ®e. selten." (K. Z.)

— Berlin, 14. Febr. Baron Courcel hat heute mit seinen An­trittsbesuchen begonnen. Er hatte die Ehre, vom Kronprinzen empfangen zu werden, und stellte sich um 3 Uhr Nachmittags dem Reichskanzler vor. Fürst Bismarck äußerte sich ähnlich wie der Kaiser mit besonderer Freude darüber, daß der Vertreter Frankreichs, der Heidelberger Doktor der Rechte, Baron Courcel, mit vielen deutschen Staatsmännern die Gemeinschaft der Bildung habe.

— Berlin, 14. Febr. Zur Zeit befinden sich die Eisenbahn- chefs fast aller Bundesstaaten in Berlin, welche eine eigene Staatsbahn- vcrwaltung besitzen. Es handelt sich hierbei, wie hiesige Zeitungen mel­den, um die alljährlich wiederkehrenden Tarifberathungen. Die noth­wendigen Tarifänderungen treten regelmäßig mit dem Beginn der Som­mer- und Winterpläne ein. — Wie wir hören, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten, Hr. Maybach, sich in Bezug auf die Errichtung emer königlichen Eisenhahn-Direktion in Erfurt nach Verstaatlichung der Thüringischen Bahn in dem von der Stadt gewünschten Sinne ausge­sprochen. — Die Eisenbahn-Commission setzte ihre Berathungen fert und prüfte die Vorlagen über die Märkisch Posener und die Kottous-Großen- hainer Eisenbahnen. — Der „N. Pr. Ztg." zufolge ist es die Absicht

der schweizerischen Bundesbehörden, zur Theilnahme an der Feier der Vollendung des Gotthardtunnels unter anderen die Mitglieder des deut­schen Reichstages einzuladen. — Da es stellenweise sorgekommen ist, daß in- und ausländische Singvögel öffentlich feilgeboten werden und gegen dieses Verfahren auf Grundier allgemeinen zum Vogelschutze be­stehenden Bezirkspolizei-Verordnung nicht einzuschreiten ist, weil die Händler diese Vögel nicht selbst eingefangen, sondern von auswärts be­zogen und auf den Wochen- und Jahrmärkten verkauft haben wollen, so sollen zur Beseitigung dieses Uebelstandes Vorkehrungen getroffen werden, wobei es sich darum handelt, festzustelleu, ob eszsich empfiehlt, nicht nur das Feilhalton der zu schonenden Vogelarten auf den Wochenmärkten, sondern auch den stehenden Handel und das Hausiren mit wichen Vö­geln zu verbieten. (Sttsb.-Ztg.)

— Berlin, 15. Febr. (K. Z) Wie verlautet, ist gestern das französische Rundschreiben, das eine Uebereinstimmung oder Verständigung der europäischen Regierungen, also das europäische Concert wegen Re­gelung der ägyptischen Frage anregt, hier von Baron de Courcel mit­getheilt worden und hat günstige Aufnahme gefunden. Man fügt hinzu, das Rundschreiben solle von englischer Seite in demselben Sinne unter­stützt werden. — In der heutigen Sitzung der Commission für das Kirchengesetz wurde der von Brüel beantragte Artikel 3a, wonach die Besugniß der Präsentstionsberechtigten und der Gemeinde zur Wieder­besetzung eines erledigten geistlichen Amtes (sogenannter Staatspfarren) aufhören soll, mit 11 Stimmen angenommen.

— S. M. Kanonenboot „Habicht", 5 Geschütze, Kommandant Kor- vetten-Kapitän Kuhn, ist am 22. Dezember er. in Auckland eingetroffen.

— Die Nordd. A. Z. bringt Auszüge aus einer Schrift cegen das allgemeine Stimmrecht. Einleitend bemerkt sie: „Die letzte Wahlbewegung ist so überreich an häßlichen und widerwärtigen Erschei- nungen gewesen, daß sie naturnothwendig eine Reaktion unter den den­kenden Köpfen im Reiche, welche sich von dem Strudel des Parteitrei­bens sernzuhatten wußten, hervorgerufen hat. Man sucht sich über Ur­sache und Wirkungen bei solchen Wahlen klar zu werden, und da ist es bezeichnend, daß die Zahl der Stimmen immer größer wird, welche ernste Bedenken über die Heilsamkeit des allgemeinen Stimmrechts in Deutschland von beachteuswerthen Seiten geltend machen. Der Nimbus des allgemeinen Wahlrechts, welches den logischen Schlußpunkt der in­dividualistischen Weltanschauung bildet, beginnt zu verblassen, und es ist bezeichnend für die Wendung des öff. Geistes, daß in den bis jetzt ver­nommenen Vorschlägen auf Abänderung des gegenwärtigen Zustandes der Gedanke einer auf der ständischen Gliederung der Berufsgenossen­schaften beruhenden Wahlordnung mit Entschiedenheit hervortritt. Als eine solche kritische Stimme, die gehört zu werden verdient, erscheint uns die soeben erschienene Brochüre eines alten Abg., welche unter dem Tuel „Kommunismus oder Wahlreform" eingehende Untersuchungen über das Wesen und die Folgen des öligem. Stimmrechts anstellt."

— Das deutsche Reich umfaßt nach der letzten Volkszählung 45 234 061 Köpfe. Wenn jeder Kopf oder Mund abstimmen dürfte über die Gesetze und Einrichtungen, die wir uns geben, so würden die Frauen die Gesetze geben statt der Männer; denn der Frauen gibt’s 863 195 mehr als Männer. Nur ein Ländlein gibt's, in welchem die Männer überwiegen, Schaumburg-Lippe mit einem Mehr von 80 Män­nern oder Solchen, die dafür gelten, wenn gezählt und nicht gewo-en wird. (D.-Z)

— Wien, 15 Febr. In der heutigen Sitzung des Abgeordneten­hauses wurde mit einer Zuschrift des HandeUministers Pino der Gesetz­entwurf, betreffend den allgemeinen österreichisch - ungarischen Zolltarif, vorgelegt. Die Vorlage durfte heute auch dem ungarischen Unterhause zugehen. Dem Entwürfe ist ein umfangreicher sachlich detaillirt einge­hender Mutivenbericht beigegeben, in dessen allgemeinem Theil es heißt: „Wir stehen heute wieder dort, wo wir 1878 standen, nämlich vor der Nothwendigkeit, unsern Tarif wirklich autonom zu revidiren, nur hat sich seitdem die Situation wesentlich geklärt. Die Hoffnung, durch Rücksicht- nähme auf das Ausland dasselbe ebenfalls zu freiwilliger Schonung un­serer Interessen veranlassen zu können, ist beseitigt und wir haben heute nachzuholen, was man im Jahre 1878 unterlassen zu müssen glaubte." — Das Abgeordnetenhaus nahm in dritter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend die Prager Universität, an.