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-M dem betreffen- den P-stansschlag. Dèèeinzelne Nummer 10 Psg.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, ‘ und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
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Nr. 31. Montag den 6. Februar
Amtliches.
Die Einbuße von tragbaren Obsibäumen in Folge der Kälte des Winters 1879/80 ist auch im hiesigen Bezirke eine sehr große. Sie beziffert sich nach den von uns veranlaßten statistischen Erhebungen auf Millionen.
Diese Kalamität könnte für unseren Obstbau, statt dauernd zu schaden, sogar von Vortheil werden, wenn man daraus Anlaß nehmen wollte, der Pflege der gebliebenen Bäume eine größere Aufmerksamkeit zu widmen, als dies bis jetzt noch geschieht, und wenn man statt der ausgegangenen Bäume nur solche Sorten in kräftigen gesunden Exemplaren allmählich wieder pflanzen wollte, die sich für die betreffende Gegend am meisten eignen.
Die Pflege der Obstbäume läßt aber in unserem Bezirke noch sehr viel zu wünschen übrig, ja in einzelnen Gegenden und ost gerade da, wo dies am nöthigsten ist, werden die Bäume überhaupt gar nicht gepflegt.
Der Ertrag des Obstbaues hängt aber viel weniger von der Zahl der vorhandenen Bäume als von dem Zustand und der Pflege derselben ab, sowie von der richtigen Sorten Wahl. Fünf gut gepflegte Obstbäume werden durchschnittlich einen viel höheren und sicheren Ertrag liefern als 10 und noch mehr nicht gepflegte derselben Sorte und desselben Alters!
Man hüte sich beim Streben die entstandenen Lücken wieder aus- zufüllen, vor dem Ankauf junger Bäume, die manche umherziehende Händler scheinbar zu sehr niedrigen Preisen anbieten. Fast regelmäßig erhält man von diesen Händlern, die ja nur ihren Handelsvortheil im Auge haben, das unbrauchbarste Material, gerade dadurch aber schädigt man sich auf viele Jahre hinaus.
Wir fassen die jetzt gebotenen Maßregeln für Hebung unserer geschädigten Obstkultur im Nachstehenden zusammen:
1) Hat man keine Gelegenheit, aus ganz zuverlässiger Quelle junge kräftige Edelstämme der angemessenen Sorte zu beziehen, so verschiebe man das Wiederbepflanzen so lange, bis sich jene Gelegen- heit bietet. Man verbessere inzwischen den Boden, welcher bepflanzt werden soll, bis zur gehörigen Tiefe.
Wenn aber gepflanzt wird, so geschehe es mit vieler Sorgfalt und nach genauer Sortenwahl. Es werde recht hoch gepflanzt, denn hoch gesetzte Bäume gedeihen immer besser und werden srüher tragbar als die zu tief oder selbst nur etwas tief in den Boden gepflanzten.
2) Der Boden muß dicht um die Obstbäume herum sorgsam aufgelockert und dann immer locker erhalten werden.
3) Schlechte, wenig tragende Bäume soll man stark verjüngen und dann entweder sogleich oder im darauffolgenden Jahre in das junge Holz, was sich noch mehr empfiehlt, mit den geeigneten bessern Sorten umpfropfen.
4) Man soll die Bäume, namentlich deren Untergrund düngen.
5) Alle größeren Wunden, welche den Holzkörper bloslegen, soll man mit Steinkohlentheer bestreichen und dadurch den Baum gegen die Holzsäule schützen.
6) Man soll in jedem Herbste die Stämme bis zur Krone hinauf mit Kalkbrei anstreichen. Dies hat sich als ein gutes Mittel gegen Frostspinner, Blutläuse, gegen das Erfrieren und selbst gegen Häsenfraß bewährt.
7) Die jüngeren Bäume müssen von hierin geübter Hand in der Krone sorgfältig beschnitten werden.
8) Die Rinde der Bäume, insbesondere auch der älteren, muß rein gehalten werden. Schuppen, Moose und Flechten müssen abgekratzt werden.
9) Die Baumkrone muß, und dies kann auch im Sommer geschehen, behutsam ausgeputzt werden. Das zu dichte Jnnenholz muß man entfernen, die dadurch verursachten Schnittwunden soll man glatt schneiden und mit Theer bestreichen.
Wenn diese Regeln gewissenhaft befolgt werden, so wird man nach Ablauf weniger Jahre von unsern uns verbliebenen Bäumen ganz
1882.
sicher denselben Obstertrag erzielen, den uns die Gesammtheit unserer Obstbäume vor dem Erfrieren lieferte.
Kassel am 13. Januar 1882.
König liche Regierung, Abtheilung des Innern.
(gez) Kühne. (R ^. II. Nr. 11738.)
Tagesschau.
— Berlin, 5. Febr. Se. Maj. der Kaiser hat den Führer der außerordentlichen militärischen Mission, welche dem Sultan Orden, Stern und Kette des Schwarzen Adlerordens überbringen soll, dem Fürsten Antsn Radziwill, gestern Abend zum General-Lieutenant befördert, unter Belassung in seinem Verhältniß als General â la suite. Fürst Anton Radziwill, der gleichzeitig der Ueberbringer eines eigenhändigen Schreibens des Kaisers an den Sultan ist, reist bereits Dienstag Nachmittag 5 Uhr 17 Minuten vorerst nach Wien und von dort nach Konstantins- pel, während die übrigen Offiziere erst später auf einer andern Route den Weg dorthin einschlagen. (D. Mont.-Bl)
— Berlin, 4. Febr. Präsident v. Köller eröffnet die 8. Sitzung des Abgeordnetenhauses um 11 Uhr 20 Min. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Berathung des Anleihegesetzes für Eisenbahnzwecke. Zur Generaldiskussion melden sich sechs fResner für und sechs gegen die Vorlage. Dr. Wehr gegen den Entwurf, in welchem er die Berücksichtigung von Westpreußen vermißt, v. Eynern für die Vorlage, weil dieselbe die nothwendige Erweiterung des Sekundärbahnnetzes speciell in Rheinland zum Zwecke hat. Dirichlet erklärt sich gegen die Vorlage und weist darauf hin, daß dieselbe den Nordosten des Staates dem Westen gegenüber völlig unzureichend berücksichtigt. Minister Maybach tritt dieser Ansicht Dirichlets entgegen, die mit den Thatsachen nicht in Einklang zu bringen, und ersucht um Annahme der Vorlage, um der Regierung die Befriedigung des wirthschaftlichen Bedürfnisses zu ermöglichen. An der weiteren Debatte betheiligten sich noch v. Schwerin (Seusburg), v. Thskorski, v. Zedlitz-Neukirch, Berger und Graf v. Wintzingerode. Nach Schluß der Debatte und nach persönlichen Bemerkungen verschiedener Abgeordneten wird die Vorlage der verstärkten Budgetkommission überwiesen. (K. Z.)
— Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 5. v. Mts. ist ein neuer Organisation: Plan für die vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule genehmigt worden.
— Durch eine gemeinschaftliche Verfügung des Ministers des Innern und des Justiz Ministers, vom 18 v. M., ist zur Ausführung des §. 57 des Gericht-verfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 bestimmt worden, daß alljährlich die Aulstellung der Schösienurlisten Seitens der Gemeindebebö-den bis zum 1. August und die Einsendung derselben an die Amtsgerichte bis zum 1. September zu erfolgen hat.
— Das Vorgehen des Handelsministers Fürsten BiSmarck gegen die Handelskammern wird beim Etat des Preuß. Handelsministeriums zur Sprache gebracht werden. In Abg.-Kreisen will man wissen, daß Fürst Bismarck bei der Berathung seines Etats im Hause erscheinen und sich an der Debatte betheiligm werde.
— Zur Lage der Arbeiter auf dem Lande bringt der „Landwirth" einen Artikel, in welchem bemerkt wird, daß es sieb" jetzt insbessndere darum handle, ob die Arbeitszeit zu verringern, die Sonntagsarbeit gänzlich zu verbieten sei. Dieser Wunsch solle ja nicht dahin ausgedehnt werden, daß man dem Arbeiter verbiete, mit seinen Angehörigen in den Abendstunden seine Scholle von Unkraut rein zu halten, seine kleine Ernte je nach der Wiiterung sich zu sichern u. s. w. Der Eindruck, fleißige Hände am Sonntag Nachmittag im Felde thätig zu sehen, sei doch wahrlich angenehmer als der Anblick gefüllter Schankstätten, in welchen die Zeit todtgeschlagen werde, um nicht selten dem verlorenen Sonntag noch einen blauen Montag folgen zu lassen. Auch in der Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit dürsten gewisse Grenzen ein« zuhalten sein. Wer Einblick in die ländlichen Arbeiterverhältnisse gewonnen, wer da wisse, daß grade die Arbeiter häufig mit starker Familie gesegnet sind, und wer ihre Haushaltungen kenne, der würde gewiß die Nothwendigkeit, daß Frau und Kinder ihren Ernährer im Verdienste