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Beilage zu Nr. 28 des Hanauer Anzeiger.

Der Minister für Landwirthschaft rc. hat durch Cirkularver- fügung vom 19. d. M. für den Bereich der Forstverwaltung genehmigt, daß zu den durch Brand, Sturm- und Wasserschäden erforderlich wer­denden Bauten, sowie zur Errichtung bisher noch nickt vorhanden ge­wesener Gebäude und zur Herstellung neuer Anlagen künftig seine Ein­willigung nicht eingeholt werde, wenn die Kostensumme für jedes Ge­bäude resp, für jede Anlage den Betrag von 500 M. nicht überschreitet und aus dem etatsmäßigen Forstbausonds gezahlt werden kann. Eine Ueberschreitung dieses Fonds darf jedoch in keinem Falle eintreten. Zu den hiernach von den Regierungen rc. selbstständig auszuführenden Bauten und Anlagen und zu den Erweiterungsbauten, welche nicht mehr als 500 M. Kosten erfordern, find dem Minister fortab Kostenanschläge nicht vorzulegen. Bei Erweiterungsbauten, welche mehr als 500 M. Kosten erssrdern und über welche nach wie vor die Kostenanschläge dem Minister vorzulegen bleiben, ist stets das Gebäude-Inventarium mit ein­zureichen.

Nach den bestehenden Vorschriften haben die Beamten der aus­übenden Polizei bei den Königlichen und städtischen Polizeiverwaltungen im Dienste stets Uniform zu tragen, wenn ihnen nicht ausnahmsweise das Tragen von Civilkleidern aus dienstlichen Gründen befohlen oder gestattet ist. Das Tragen der Uniform, wenn es ordnungsmäßig ge­schieht, ist wesentlich dazu geeignet, das persönliche Ansehen des betref­fenden Beamten zu erhöhen und gewährt überdies den Vortheil, dem­selben im Verkehre mit dem Publikum die Pflichten seiner Stellung als Organ der Staatsverwaltung stets gegenwärtig zu halten. Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern, vom 18. d. M., ist indeß die Wahrnehmung gemacht worden, daß in manchen Städten, namentlich den mittleren und kleineren, Unterbeamte der exekutiven Polizei hinsichtlich einer sauberen und odentlichen Dienstkleidung den an sie zu stellenden Ansprüchen nicht immer genügen und wohl auch in Folge dessen in ihrer äußeren Erscheinung eine straffe Haltung vermissen lassen. Der Minister hat daher Veranlassung genommen, die Aufmerksamkeit der Provinzial- Verwaltungsbehörden darauf zu lenken, wie wichtig es sei, daß die po­lizeilichen Exekutivbeamten ihren Dienst in vorschriftsmäßiger und or­dentlicher Dienstkleidung verrichten. Ein integrirender Theil der Uni­form sei der Helm. Es sei vorauszusetzen, daß schon jetzt bei den Kö­niglichen und bei den größeren städtischen Polizeiverwaltungen die Exe- kutivbeamten, wenn sie sich im Dienste an Sonn- und Festtagen öffent­lich zeigten, sowie überall wo sie mit einer größeren Menschenmenge amtlich zu verkehren hätten, wie auf Märkten, bei Ueberwachung von Versammlungen, Festlichkeiten und öffentlichen Vergnügungen, auf den Bahnhöfen rc., den Helm anlegten. In dieser Beschränkung könne auch an die Exekutivbeamten der mittleren und kleineren Städte die Anfor­derung des Helmtragens gestellt werden, zumal nicht anzunehmen sei, daß durch die Anschaffung des Helms den betreffenden Gemeinden oder Beamten eine zu große Kostenlast ausgehürdet würde. Es werde sich aber außerdem empfehlen, an Orten, an welchen eine größerer Verkehr stattfinde, über das vorstehend bezeichnete Maß hinauszugehen und allen polizeilichen Exekutivbeamten das Tragen des Helms insbesondere auch bei dem Patrouillireu auf den öffentlichen Straßen und Plätzen zur Pflicht zu machen, da erfahrungsmäßig der Helm wesentlich dazu bei­trägt, das Ansehen und das Selbstgefühl der Beamten zu heben.

Air der UMgegerrd.

Frankfurt a. M., 1. Februar. In der Klickerbahn wurde einem privatisirenden Metzger der Taubenschlag mit sämmtlichen werth- vollen Tauben gestohlen. An den hiesigen Gerichten ist eine Ehe­scheidungsklage anhängig, die ihrer Sonderbarkeit wegen von Interesse ist. Die zu scheidende Ehe, welche nun 36 Jahre besteht, war bis vor wenigen Jahren eine glückliche. Die Ehefrau, welche geschieden sein will, ist 71 und ihr Mann 75 Jahre alt. Sie klagt wegen schlechter Be­handlung, die ihr von ihrem Gatten zu Theil werde," in Folge dessen sie eine große Abneigung gegen denselben habe. Er behauptet, der lie- benswürdigste Mensch und viel zu schwach zu sein, um seiner noch sehr rüstigen Frau etwas anhaben zu können. Jetzt im Angesichte des Todes noch solche Streiche. In Sachsenhausen ist ein Metzger vor dem

Bekanntmachung.

Der am 17. Januar d. J. in dem Gasthaus zum goldnen Faß" zu Hanau abgehaltene Holzverkauf ist genehmigt.

Die Holzverabfolgezettel können vom 7. d. M. an bei Königlicher Forstkasse II. zu Hanau in Empfang genommen werden. 1097

Forsthaus Neuhof den 1. Februar 1882.

Der Oberförster Menger.

^ N s e r K t e.

Deutsches Haus.

Donnerstag den 2. Februar:

Concert und Vorstellung der berühmten Gesellschaft Helfen, bestehend aus 3 Damen u. 2 Herren, unter gefälliger Mit­wirkung des Komikes Gille.

Anfang 8 Uhr. 1102

Ultimo unter Hinterlassung seiner Frau, drei Kindern und unbezahlter Rechnungen spurlos verschwunden. Bei der Lebenslust des Mannes ist nicht anzunehmen, daß er sich ein Leid gethan. Ein Musikus hat 100 000 Lires in der Mailändischen Lotterie gewonnen; ist aber aus praktischen Gründen ganz still und bläßt seine Klarinette weiter, als wäre er noch so arm wie vorher. (G.-A.)

In Sindlingen wurde gestern ein Stromer eingefangen und in den Gemeindebrummstall verbracht. Dort machte er sich aus seinem Lagerstroh ein Feuer an, um sich zu wärmen, schlief ein und erstickte in dem dadurch entstandenen Rauch. (G.-A.)

Hofheim a. T., 31. Jan. Die schon längere Zeit von Frankfurtern gepflogenen Unterhandlungen wegen Errichtung eines ka­tholischen Waisenhauses haben gestern ihren Abschluß gefunden, indem ein Terrain bei der Ziegelhütte von 13 Grundbesitzern nebst einem Stück Gemeindewald durch Herrn geistlichen Rath Münzenberger aus Frank­furt a. M. angekauft und auf dessen Namen im Stockbuche eingeschrieben worden ist. Wie verlautet, soll auf diesem Terrain eine ziemlich große Waisenanstalt erbaut werden. (RH. K.)

Vom Hochtaunus, 29. Jan. Gestern wurde am kleinen Feldberge und in den angrenzenden Waldestheilen des fiskalischen Be­zirks unter Betheiligung einer großen Anzahl von Schützen eine sröhliche Jagd abgehalten, 8 Stück Hochwild, nämlich ein Sechsender, ein Ga­beler und 6 Stück weibliches Wild, sowie ein Fuchs wurden erlegt. Der letztere trug einen Schlupf derart am Halse, daß er den einen Vor­derlauf übergetreten hatte; infolge dessen war die Brust abscheulich ver- schunden und das arme Thier muß ein höchst schmerzvolles Dasein ge­führt haben. Unter allen Arten der Wilddieberei ist doch die Schlupf­stellerei dieIgemeinste und niederträchtigste und solchen erbarmungslosen, brutalen Eingreifern in das Thierleben gebührt eine ganz exemplarische Strafe. (Rh. K.)

Auszüge aus dem Amtsblatt Königlicher Regierung zu Cassel.

Fisch born. Auf Antrag eines Hypothekargläubigers ist der Zwangsverkauf des ^auf den Namen 1) des Konrad und 2) des Io­hannes Bäuscher in Fischborn, 3) des Heinrich Bäuscher von Fisch­born, vertreten durch'seinen Vormund Johannes Henkel daselbst, ka- tastrirten, in der Gemarkung von Fischborn gelegenen Grundeigen­thums erkannt und zu dessen Vollziehung erster Termin auf den 17. März 1882, eventuell zweiter auf den 14. April 1882, event, dritter auf den 12. Mai 1882, jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, an Königliches Amtsgericht Birstein anberaumt.

Roßbach. Das dem Müller Georg Franz Ludwig Stichel auf der Rohrmühle bei Roßbach gehörige, in der Gemarkung Roßbach belegene Grundvermögen soll im Wege der Zwangsvollstreckung öffent­lich versteigert werden. Es ist erster Steigerungstermin auf den 24. Februar 1882, eventuell zweiter auf den 24. März 1882, eventuell dritter auf den 21. April 1882, jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, an Königliches Amtsgericht Bieber anberaumt.

Sterb fritz. Zur Zwangsversteigerungssache der zur Concurs- mässe des Handelsmanns Benedict Goldschmidt in Sterbfritz gehö­rigen, bezw. desfen ersten Ehesrau, Giedel, geb. Stern, und zweiten Ehesrau, Betti, geb. Liebschütz, sowie dem Markus Goldschmidt und Ehefrau, Regina, geb. Adler, daselbst zustehenden Grundstücke werden Steigerungstermine und zwar: erster auf den 15. Februar 1882, event, zweiter auf den 15. März 1882, event, dritter auf den 12. April 1882, jedesmal Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, in die Sch äs er- sche Wirthschaft zu Sterbfritz anberaumt.

Langenfeld old. Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf der auf den Namen der Ehefrau des Heinrich Mei­ninger, Elisabeth, geb. Kirschner, in Langenselbold katastrirteu, in Langenselbolder Gemarkung gelegenen Immobilien erkannt und zu dessen Vollziehung Verkaufstermine und zwar: erster auf den 2. März 1882, eventuell zweiter aus den 13. April 1882, eventuell dritter aus den 11. Mai 1882, jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, an Königl. Amtsgericht Langenselbold anberaumt.

Auf bevorstehende Masken­bälle empfehle Masken in schöner Auswahl, billigst J. W. Gerhardts

1089 Sterngasse 19.