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Nr. 28.
Donnerstag den 2. Februar
1882
B88&3H
Amtliches.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe VI zu den Prioritäts-Obli- [gationen der Münster-Hammer Eisenbahn.
Die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 8 zu den Prioritäts-Obligationen der Münster-Hammer Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1882 bis 31. Dezember 1885 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe VII werden vom 1. Dezember d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäststage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a/Main bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Berzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eiue Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- Kassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wann die Talons abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die Prioritäts-Obligationen an die Kontolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro- vinzial-Kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 21. November 1881.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
gez. Sydow, gez. Hering. gez. Merleker. gez. Michelly.
Kassel, den 29. November 1881.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Talons bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.
Königliche Regierung.
__________________________v. Brau chitsch.__________________
" Gefunden: Auf der Straße von Dörnigheim bis Hanau 4 Messer (2 neue und 2 alte), an eine Häckselmaschine gehörend. Ein Täschchen mit Nähzeug. Ein Manschettenknvpf mit Stern. Ein ge- häcke.tes schwarzes Kopftuch.
Verloren: Drei Rasirmesser.
Hanau am 2. Februar 1882.
Aus Königl Landrathsamt.
Tagesschau.
— Berlin, 1. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wil- mowski, nahmen die Meldung des Oberst-Lieutenants Grafen Herzberg,
beauftragt mit der Führung des Oldenburgischen Infanterie- Regiments Nr. 91, entgegen und empfingen den Staatsminister Dr. Falk, i' welcher zum Oberlandesgerichts-Präsidenten in Hamm ernannt ist. f. ■
— Berlin, 31. Jan. Nach der im Abgeordnetenhaus« getroffenen Zeiteinteilung wird die erste Berathung der Eisenbshnvorlagen erst am Freitag beginnen, da am Donnerstag des katholischen Feiertags wegen die Sitzung ausfällt. Am Montag wird dann die erste Berathung der kirchenpolitischen Vorlage folgen. Nach Erledigung der ersten Berathungen werden die Fachkommissionen in Thätigkeit treten, während das Plenum die zweite Berathung der Specialelats erledigt, die nicht an die Budgetkvmmission überwiesen worden siud.
— B erlin, 1. Febr. In der heutigen (6.) Sitzung des Abgeordnetenhauses machte der Präsident zunächst die Mittheilung, daß der Abg. Staatsminister Dr. Falk in Folge seiner Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts zu Hamm sein Mandat niedergelegt habe. Es folgte hierauf die Beeidigung derjenigen Mitglieder des Hauses, welche den verfassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben. Der Abg. Hoer- lück hatte dem Präsidenten schriftlich mitgetheilt, daß er den Eid nicht leisten werde. Auf Grund von §. 6 der Geschäftsordnung erklärte darum der Präsident, daß der Abg. Hoerlück fortan einen Sitz im Hanse der Abgeordneten nicht mehr einnchmen könne.
Hierauf trat das Haus in die Berathnng des zweiten Gegenstandes der Tagesordnung, die Berathnng des Rechenschaftsberichts über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, ein.
— Wie schon gemeldet, hat Se. Majestät der Kaiser vorgestern die Ernennung des früheren Kultusministers Dr. Falk zum Ober-Landes« gerichts-Präsidenten in Hamm vollzogen.
— Wie die National-Zeitung hört, war die Besetzung der durch den Tod des früheren Inhabers Hartmann vakanten Stelle durch die anerkannt hervorrragende juristische Krast des Dr. Falk durch den Justizminister angeregt worden und fand einstimmige Annahme durch das Slaatsministerium. Dr. Falk, der sich nach einer praktischen Thätigkeit sehnte, erklärte sich zur Uebernahme dieses Postens bereit. Er wohnte gestern Morgen noch dem Schluß des Reichstages und der Sitzung des Abgeordnetenhauses bei. Hier wurde ihm die Mittheilung gemacht, daß der Kaiser diesen Vormittag seine Ernennung zu dem neuen hohen Richteramt vollzogen habe. Sofort verließ Dr. Falk das Haus. Seine Mandate zum Reichstag (für Buuzlau-Lüben) und Abgeordnetenhause (für Duièbnrg-Essen) erlöschen; er wird eine Wiederwahl nicht annehmen. Nach den Informationen des genannten Blattes hat Dr. Falk in letzter Zeit die Freude am parlamentarischen Leben verloren; seine Schweigsamkeit bei der Berathung des Antrages Windthorst, bei welcher es sich herausstellte, daß fast sämmtliche Parteien eine Revision der kirchenpolitischen Gesetze wünschten, und bei anderen Gelegenheiten darf auf solche Resignation zurückgeführt werden. Der im besten Mannesalter stehende 55jährige frühere Minister sieht jetzt seinen Wunsch, in die juristische Karriöre zurückzukehren, erfüllt. Dr. Falk wurde am 22. Januar 1872 zum Kultusminister ernannt und trat aus diesem Amte am 18. Juli 1879 zurück. Die Natisnal-Zeitung hört, daß Herr Dr. Falk sich zur Uebernahme seiner neuen Stellung alsbald nach Hamm begeben wird.
— Die Kreuzztg. erklärt die Nachricht, daß die Hauptkadettenan- stalt Lichterfelde wegen der seit einiger Zeit dort herrschenden Diphthe- ritis geschlossen werden soll, auf Grund amtlicher Mittheilung für unbegründet.
— In Magdeburg hat sich die Firma Cornelius Bach bankerott erklärt. Dieselbe betrieb Zuckereinkünfe im großartigsten Maßstabe und war ein sehr blühendes und angesehenes Geschäft. Vor mehreren Jahren nahm der Chef seinen Sohn Rudolf als Sozius auf und dieser konnte dem Drange nicht widerstehen, heimlich an der Börse zu speku- liren. Er spekulirte unglücklich, flüchtete und schrieb seinem Vater, was er gethan. Die Wechselschulden, die er eingegangen, betrugen 2 900 000 Mark, die anderen Schulden 760 000 Mark und über steigen die Aktiva des Hauses fast um 1 Million. Der unglückliche Vater hat sich sofort für zahlungsunfähig erklärt.