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Nr. 26.
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Dienstag den 3 i. Januar
1882.
Amtliches.
Bekanntmachung Wegen Ausreichung der Ziusscheine Reihe VI zu den Prioritäts-Obligationen der Münster-Hammer Eisenbahn.
Die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 8 zu den Prioritäts-Obligationen der Münster-Hammer Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1882 bis 31. Dezember 1885 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe VII werden vom 1. Dezember d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der. Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Ziusscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a/Main bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlafsen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- Kassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkasfen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsschein- Reihe nur dann, wann die Talons abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die Prioritäts-Obligationen an die Kontolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro- vinzial-Kasfen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 21. November 1881.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
gez. Sydow, gez. Hering, gez. Merleker. gez. Michelly.
Kassel, den 29. November 1881.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Talons bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.
Königliche Regierung.
v. Brau chitsch.
Nachstehende Bestimmungen,. betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahrcs zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der PrüfungsCommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen^statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. f ‘ 1 '
Tas Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis jnm 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau, den 28. Januar 1882.
Der Landrath.
Peter Ludwig Puth zu Fechenheim ist zum Ortspolizeidiener für diese Gemeinde bestellt und eidlich in Pflichten genommen.
Hanau am 24. Januar 18*2.
Der Landrath.
Verloren: Ein Amulet-Anhänger von Silber, ein Schweinchen darstellend.
Gefunden: Ein schwarzer Glacehandschuh (linker). Ein goldener Fingerring. Ein goldener Ring mit rothem Stein. Ein Portemonnaie mit Geld.
Hanau am 31. Januar 1882.
Aus Königl. Landrathsamt.
Rundschau.
R. F. (Deutsches Reich.) Am vergangenen Donnerstag fand bei den kaiserlichen Majestäten anläßlich des vorhergegangenen OrdenS- festes des Capitels vom Schwarzen Adler große Cour statt, womit die Reihe der Winter-Festlichkeiten am Berliner Hofe eröffnet ist.
Die letzten Tage der Reichstags Session — denn der Schlusi des Reichstages wurde allgemein für Sonnabend, den 28. Januar, erwartet, waren der Hauptsache nach der dritten Berathung des Etats gewidmet. Am Donnerstag, an welchem Tage das Haus in die Specialdiskussion über den Etat eintrat, wurden die Etats des Bundesrathes und des Reichstages genehmigt, dagegen wurde die für das Militär Knabenerziehungsinstitut mit Unteroffizier-Vorschule in Neu-Breisach geforderte Position trotz der warmen Fürsprache des Kriegsministers v. Kamele nicht angenommen, sondern dieselbe mit den hierauf bezüglichen Anträgen der Abgg. v. Massow und V. Benda mit 118 gegen 113 Stimmen an die Budget- Commission zurückverwiesen. Am Freitag wurde die Debatte durch ein Scharmützel zwischen Staatssekretär v. Bötticher und dem polnischen Abg. v. Czarlinski eröffnet, welcher verschiedene Klagen der polnischen Fraktion vorbrachte und sich besonders darüber beschwerte, daß der Reichskanzler in früheren Aeußerungen die Polen mit zu den cen- trifugalen Kräften des Reiches rechne. Hierauf lehnte das Haus die oben erwähnte Position für Neu-Breisach definitiv ab und verwies den Antrag Richter-Hagen, von den Ueberschüsien des Jahres 1881/82 eine solche Summe für 1882/83 in Einnahme zu stellen, daß eine Erhöhung der Matrikular Beiträge vermieden wird, zur Prüfung an die Budget- Commission. Alsdann bewilligte der Reichstag das Ordinarium einer ganzen Reihe von Verwaltungen und das gesummte Extraordinarium der Ausgaben und genehmigte noch verschiedene Positionen des Reichsamts des Innern. Der Reichstag erledigte am Sonnabend den Rest der dritten Etatlesung. Die Budget Commission empfahl den Richter'schen Antrag, nach welchem aus den Ueberschttssen des laufenden Etatsjahres fo viel in den neuen Etat einzustellen ist, daß dessen Bilancirung ohne Erhöhung der Matrikularbeiträge möglich sei. Schatzsekretär Scholz erklärte, daß der Bundesrath sich zum Richter'schen Anträge völlig freie Hand behalte. Das Haus nahm schließlich den Antrag Richter's nach demselben modificirten Etatsgesetz an und genehmigte den gesammten Etat mit dem Anleihegesetz in der Schlußabstimmung. In der nächsten Sitzung am 30. Januar beschäftigte sich der Reichstag lediglich mit Petitionen, die zur Erörterung im Plenum als nicht geeignet erachtet wurden, worauf der Schluß der Session erfolgte.
Der Bundsrath stimmte in seiner Plenarsitzung »em 28. Januar dem Gesetzentwurf, betreffend die Berufsstatistik in der Fassung des Reichstages, zu. Die hierzu von dem Reichstage gefaßten Resolutionen, sowie die Vorlage, betreffend den Beitrag des Reiches zu den Kosten