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Nr. 16. Donnerstag den 19. Januar 1882.

Amtliches.

Herr Bürgermeister Völp zu Bergen ist als Trichinenbeschauer für die Gemeinde bestellt worden.

Hanau am 16. Januar 1882.

Der Landrath

Tagesschau.

— Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht den seithe­rigen Legations Sekretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Madrid, Legotionsrath Freiherrn Schenck zu Schweinsberg, zu Allerhöchstihrem Minister Residenten bei der Republik Chile zu ernennnen.

— Berlin, 18. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König hatten heute eine kurze Besprechung mit dem Polizei-Präsidenten von Madai hörten den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wl- mowski und empfingen den Erb-Marschall der Kurmark, Gans Edlen Herrn zu Putlitz Wolfshagen, sowie den Oberpräsidenten der Provinz Sachsen, von Wolff. — Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be­suchte heute Se. Königliche Hoheit den Prinzen Carl in Erinnerung an den Todestag Seiner Gemahlin.

— Berlin, 18. Jan. Der Reichstag genehmigte in seiner heu­tigen (28) Sitzung in erster und zweiter Lesung die Einstellung von 7,775,000 M. in einen Nachtrags-Etat für die Errichtung des neuen Reichstagsgebäudes und schritt dann zur dritten Berathung des Antrages Windthorst wegen Aushebung des Reichsachtgesetzes. Dazu gab im Namen der deutschen Reichspartei Abg. Frhr. v. Öw zur Berichtigung irrthümlicher Auffassungen in der ißt effe die formelle Erklärung ab, daß der Abg. von Kardorff in der ersten Lesung durchaus im Einver­ständnisse mit seinen Fraktionsgenossen gesprochen habe, und daß letztere, die Beendigung des Kulturkampfes dringend wünschend, mit Rücksicht gerade hierauf den Antrag Wmdthorst auch heute für nicht opportun erachten. Wenn sie gleichwohl ihre motivirte Tagesordnung nicht wieder einbringen, so geschieht es nur, weil dieselbe auch heute keine Aussicht auf Annahme hat. Namens der Centrumspartei nahm darauf der Abg. Dr. Reichensperger (Krefeld) Gelegenheit das Achtgesetz als ein „ver­altetes Rüstzeug" des Kulturkampfes zu bezeichnen und die Abgeordneten, welche bet der zweiten Lesung ihre Zustimmung zu der Beseitigung nicht gegeben hätten, zu bitten, dies heule zu thun. Der Antrag wurde in den einzelnen Paragraphen, mit derselben Majorität, wie bei der vorhergcgangenen Berathung angenommen. Die Diskussion über den Buhl'schen Unsallversicherungèentwurf eröffnete der Abg. Dr. Lasker, welcher die Vorzüge dieses in Uebereinstimmung aller liberalen Parteien zu Stande gekommenen Gesetzes gegenüber demjenigen der Regierung hervorhob. Als solche Vormge bezeichnete der Sprecher vor Allem the Inanspruchnahme des Arbeitgebers bei der Prämienzahlung allein und die Möglichkeit dem dringenden Bedürfniß einer Arbeiter Versicherung auf dem Boden bestehender Verhältnisse abzuhelfen. Er bezeichnete den Gesetzeruwurf als eine Einladung für alle Parteien, an der Lösung dec sozialen Frage in liberalem Sinne beizutragen, da man doch zu der Ueberzeugung gekommen sein müßte, daß Stamshilfe für einzelne Ar beiterklassen Uvgerechiigkeit bedeute und die große mora ische Gefahr in sich trage, die Sclbstthätigkeit und Selbstvrantworilichkeit der einzelnen Aroeiter zu beschränken. Vom Regierungs-Tische aus wurden diesem Redner gegenüber durch den Bundesbevollmächtigten Geh. Ob.-Reg-Rath Lohmann die Vorzüge des früheren Regierunasentwurfes hervorgehoben, der alle von dem liberalen Redner hervorgehobenen Punkte ebensalls wohl berücksichtigt habe. Gerade die schwierigsten Fragen lasse der vor­liegende Entwurf unbeantwortet und übei lasse deren Beantwortung dem Bundesrathe, so die Bestimmung b.-r Höhe einer zu stellenden Kaution. Im werteren wies der Redner die mannigfachen Mängel des borget gten Entwurfes in lichtvoller Weise nach. Auch der Führer der süddeutschen Volkspartei, Abg. Sonnemann, nahm Gelegenheit, mannigfache Tadel über die halben Maßregeln des Entwurfs auèzusprechen und auf die Gefahr hiuzuweisen, welche darin liege, daß man Aktiengesellschaften zur Grundlage von Gesetzesvorlagen mache. Oeffentliche Anstalten sonnten allein den Bedürfnissen genügen. (Post)

— B erl in, 8. Jan. In der heutigen (3.) Sitzung des Abgeord­

netenhauses zeigte der Präsident von Köller den Eingang des Berichts über die bisherige Ausführung des §. 4 des Gesetzes, betreffend den Er­werb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat, vom 20. Dezember 1879, und des §. 5 des Gesetzes, betreffend den Erwerb des Rheinischen und des Berlin-Potsdam Magdeburgrr Eisenbahnunternehmens, vom 14. Februar 1880, an Nachdem ein Schreiben des Abg. Bernards, die Fortdauer seines Mandats betreffend, an die Geschäitsordnungsksmmission überwiesen worden war, brachte der Finanzminister den Entwurf des Staatshaushalts Etats für das Etatsjahr 1882—1883 nebst dem Ent­wurf des Anleihegesetzes ein. Die erste Berathung des Etats wird in der nächsten Sitzung stattfiuden, deren Feststellung der Präsident sich mit Rücksicht auf die Arbeiten des Reichstags vorbehielt.

— 3m § 7 a. des Reichsgesetzes vom 1. Juli v. Js. ist ausdrück­lich bestimmt, daß die Verpflichtung zur Entrichtung der Stempelabgabe bei Schlußnoten und den andern dort bezeichneten Schriftstücken Seitens des Ausstellers durch Verwendung vor dem Gebrauch gestempelter For­mulare erfüllt werden muß. Sonach ist nach einer Cirkularverfügung des Finanzministers, vom 12. d. M., ein Zweifel, ob der Empfänger einer ungestempelten Schlußnote ober eines andern im § 7 a. a. a. O. benannten, noch ungestempelten Schriftstücks die ihm nach §. 6 Absatz 2 a. a. O. obliegende Verpflichtung zur Versteuerung nicht durch vor­schriftsmäßige Verwendung von Stempelmarken erfüllen dürfe, unbegrün­det. Der Empfänger eines stempelpflichtigen, noch ungestempelten Schrift­stücks kann vielmehr die ihm nach §. 6 Absatz 2 a. a. O. obliegende Verpflichtung zur Versteuerung nur durch vorschriftsmäßige Verwendung von Stempelmark n erfüllen, denn unter dem „Gebrauch gestempelter Formulare" im Sinne des §. 7 a. und b. kann nach dem allgemeinen Sprachgebrauche nur die Ausfüllung des Formulars, d. h. ■ die Niedcr- schreibung der stempelpflichtigen Schlußnote u. s. w. auf dem gestempel­ten Blatte verstanden werden. Andernfalls hätte auch der Bundesrath die Art der Verwendung der Formulare vorgeschrieben.

— Die Angabe der „Germania", wonach die Stellung des Mi­nisters für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Lucius, er­schüttert sei, fand bereits in Abzeordnetenkreisen lebhafte Zweifel, obschon man von einer oder der andern Seite bemüht war, die Angabe durch allerlei Einzelheiten glaubhaft zu machen. Inzwischen sind wir in der Lage, verbürgt melden zu können, daß auch nicht das Geringste vorliegt, was der B-Hsuplung der „Germania" zur Seite stände. Es verhält sich mit dieser Nachricht genau so wie mit den seit geraumer Zeit pe­riodisch wiederkehrenden Versicherungen über den nahen Rücktritt des Finanzministers Bitter, den man neuerdings als Oberpräsident nach Ostpreußen zu schicken bereit war.

— Im Jahre 1882 werden, wie das Mil.-Wochenb. mitcheilt, folgende aktive Generäle ihr 50jährigeS Dienstjubiläum feiern: der bayerische General der Infanterie Graf v. Bothmer, Inspekteur der Ar­tillerie und des Trains, am 14 März; der General-Adjutant des Gioßherzogs von Baden, General der Infanterie Frhr. Neubronn v. Eisenburg, am 26. März; der General-Adjutant unseres Kaisers, Ge­neral der Cavallerie Graf v. d. Goltz, Chef des reitenden Feldjäger­korps, am 21. August.

— Es ha sich zu Berlin ein bimetallistischer Verein gebildet, dem nach der „K. Z." mehrere Reichs- und Landtagsabgeordnete beigetreten sind.

— Der bisherige Oberbürgermeister von Magdeburg, Hasselbach, welcher dem Herreuhause bereits länger als 25 Jahre (seit dem Jahre 1854) angkhörte, war durch den Rücktritt von dem Bürgermeisteramts auch aus dem Herreuhavse aus geschieden, da er auf Präsentation der Stadt Magdeburg berufen worden war und mit dem Aufhören seiner städtischen Amtsstellung auch die Grundlage der Berufung in Wegfall kam. Hasstlbach ist nunmehr, wie die Kreuzzeitung hört, von Neuem aus besonderem königlichen Vertrauen zum Mitglieds des Hauses auf Lebenszeit ernannt worden.

— Stuttgart, 17. Jan. Der Schw. M. schreibt: Bezüglich der Verhaftuna des Reichstagsaageordnetea Dietz wird mehrfach davon ausgegangen, Dietz sei lediglich als Geschäftsnachfolger des Buchhänd­lers Goldhausen verhaftet worden, welcher seinerseits einen verbotenen