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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 15. Mittwoch den 18. Januar 1882.
Amtliches.
Durch Beschluß des ständischen Verwaltungs-Ausschusses vom 20. v. Mts. sollen als Abgabe für Esel, Maulesel und Maulthiere für das Jahr 1882 nach Maßgabe des § 5 des von dem Communallandtage genehmigten Reglements je 20 Pfennig auf Grund der desfallsigen gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.
Die Herrn Ortsvorstände zu Großauheim, Großkrotzenburg, Kilianstädten, Oberdorfelden, Wachenbuchen, Bergen-Enkheim, Fechenheim, Seckbach, Praunheim, Langendiebach und Niederdorfeldm werden aufgefordert die Verzeichnisse des Pferde- und Rindviehbestandes zur anderweiten Feststellung innerhalb 5 Tagen anher einzusenden.
Hanau am 13. Januar 18^2.
Der Landrath.
Landwirttzschastlicher âtrh-Umin M Henan.
Nächste Versammlung Samstag den 21. Januar, Nachmittags IV2 Uhr, im Gasthaus zum „goldenen Löwen" in Hanau.
Tagesordnung:
1) Verschiedene Mittheilungen.
2) Mittheilung über Anschaffung guter Obstbäume.
3) Berichterstattung des Herrn Kreisthierarzt Collmann über die von dem Verein ausgegebenen Zuchtbullen.
4) Vergeben eines Vereins-Bullen.
Die Gemeinden, welche darauf reflektiren, sollen sich innerhalb 10 Tagen bei dem Vorstand melden.
5) Versteigerung der von dem Verein angeschafften Trieurs (Frucht- reinigunqsmaschinen).
6) Zuckerrübenbau. Besprechung über die Reise nach Wabern, zum Zweck der Einsichtnahme der dortigen Zuckerfabrik.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden gebeten.
Hanau am 10. Januar 1882.
Der Landrath.
Tagesschau.
— Berlin, 17. Jan. Seine Hoheit der Landgraf Alexis von Hessen empfing heute Mittag im Hotel du Nord den Besuch des Kronprinzen.
— Berlin, 17. Jan. Der Reichstag beschäftigte sich in seiner heutigen (27.) Plenarsitzung zunächst mit Wahlp üfungen. Die Wallen der Abgg. Dr. Schwarzenberg, Fries, Frhr. von Maltzahn-Gültz, Dr. Dohrn und von Kleist-Retzow wurden ohne Diskuffion für gültig er- klart. Anläßlich des Berichts über die Wahlen der Abgeordneten Loewe Hub, Dr. Virchow in Berlin entspann sich eine längere Diskussion, die an den Antrag der Wahlprüfungs-Kommi sion anknüp te, wegen der auf Antrag des konservativen Central- Comitös' erfolg-en amtlichen Revision der Wählerlisten das Berliner Polizeipräsidium rektifiziren zu lassen. Zunächst bestritt Abg. Frhr. v. Minnigerode dem Reichstage das Recht, einen dahingehenden Beschluß zu fassen, dem Reichstage stehe nur die Besugn>ß der Wahlprüfung selbst zu. Der Abg. Stöcker nahm bei dieser Gelegenheit Veranlassung, auf die bekannten Vorgänge in der Abendsitzung des 16. Dezember zurückzukommeu mb ch gegen die Vorwürfe des Abg. Dr. Virchow bezüglich seiner Wahrheitsliebe und seines sittlichen Standpunktes zu verwahren; als er aber dem Abg. Dr. Virchow den Vorwurf der Selbstüberschätzung „voll und ganz" zurückzugeben sich anschickte, unterbrach ihn Präsident v. Levetzow mit dem Hinweis darauf, daß er dem Reömr ebensowenig eine solche Aeußerung gestatten könne, wie er sie dem Abg. Virchow gestattet habe. Die einzelnen Angriffe auf den Abg. Loewe vom 16 Dezember hielt der Redner auch heute aufrecht, wogegen Abg. E. Richter (Hagen) die Polemik gegen den Vorredner ausnahm, ihm speziell rachsagend, daß er leider noch immer nicht skrupulös genug mit der Darstellung von „Thatsachen" umzugehen wisse. Die Behauptung des Redners, daß die Berliner Polizei-Behörde auf
Ersuchen des Conservativen Central Comitös, also auf Anregung Privater, die bezüglichen Recherchen vorgenommen, wies der Staatssekretär v. Bötticher als unbegründet nach; das Polizei-Präsidium habe sich schon vorher auf Grund einer Anzahl eingelaufener Denunziationen mit der Sache befaßt. Den Schluß der Debatte bildete eine lange Reihe sehr persönlicher, vielfach die Grenze des parlamentarisch Erlaubten hart streifender Bemerkungen zwischen den Abgeordneten Stöcker, Loewe und Richter (Hagen), in bereit Verlauf der Abg. Loewe einen Ordnungsruf des Präsidenten provozirte. Das Haus folgte diesem Nachspiel der Debatte mit ungewöhnlicher Erregung. Die Wahlen der Abgeordneten Loewe und Dr. Virchow wurden schließlich für gültig erklärt, die des Abg. Dr. Clauswitz beanstandet. Das Haus ging darauf zur zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erhebung einer Berufsstatistik im Jahre 1882, über, worüber Abg. Freiherr v. Göler mündlichen Bericht erstattete. (Post.)
— 3. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten, Mittwoch, den 18. Januar 1882, Bormittags 11 Uhr. Tagesordnung: Entgegennahme von Vorlagen der Königlichen Staatsregierung.
— Von kompetenter Seite wird der „Post" über die „Honneur- Frage" folgende Mittheilung gemacht:
„Nach der Allerhöchsten „Instruktion betreffend den Garnisondienst" vom 9. Juni 1870 hat ein Posten das Gewehr zu präsentiren: Vor den Rittern des schwarzen Adler-Ordens, vor sämmtlichen Generalen und Admiralen, dem Gouverneur rc., dem Kommandeur des wachthabenden Regiments oder selbstständigen Bataillons, resp der wachthabenden selbstständigen Artillerie-Abtheilung, vor dem Pionier - Inspekteur des wachthabenden Pionier-Bataillons, vor dem Ossizier du jour, der visitirenden Ronde und vor militärischen Leichenparaden. Außerdem vor allen Stabs- Offizieren der Armee, sowie vor den Kapitäns zur See und den Korvetten Kapitäns der Marine ferner vor den Militär- Aerzten mit Generals- ober Stabsoffizier-Rang und vor den Rittern des Großkreuzes des Rothen Adler Ordens, sowie denen der ersten Klasse dieses und des Kronen-Ordens. Nach dieser, in der ganzen Armee allein gültigen Allerhöchsten Instruktion hat also ein Posten auch vor einem Bischof im Ornate nur dann das Gewehr zu präsentiren, wenn derselbe sich in Besitz eines der vorgenannten Orden befindet, andernfalls begeht derselbe einen — wenn auch verzeihlichen — Fehler!"
— Die Unteroffiziere der Matrosen - Artillerie - Abtheilungen der Matrosen-Divisiouen haben fortab die Chargenbenennung Artilleristen- bezw Ober-Artilleristen-Maate zu führen. Das Chargenabzeichen für diese Unteroffiziere bleibt, wie bisher, das gleiche wie für die Feuerwerks- bezw. Ober Feuerwerks Maate. Treten seemännische Unteroffiziere der Matrosen Ariillerie Abtheilungen zu ihrem früheren Marinetheile zurück, so erhalten sie die ihrer seemännischen Ausbildung entsprechende Chargen- benennung Bootsmanns- resp. Ober-Bootsmannè Maat oder Feuerwerks' resp. Ober -Feurrwerks- Maat und haben alsdann auch das für die betr. Unteroffizierkategorie vorgeschriebene Abzeichen zu tragen.
— S. M. S. „Stosch", 16 Geschütze, ist am 27. November v. J. in Nagasaki eingetroffen.
■—■ In der am 14 b. M. abgehaltenen Plenarsitzung des Birndes- raths wurden zunächst die Mittheilung über den Beschluß des Reichstags vom 15 v. M., betreffend die Herbeiführung einer durchgreifenderen Ermäßigung der Gerichte gebühren, sowie die Vorlage, be reffend die Uebei sichl der nach der Verfassung und den Gesetzen des Reichs festzu- steUenden Bevölkerun szahl.n nach der Zählung vom 1. Dezember 1880, den zuständigen Ausschüssen überwiesen. 2km Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die Festfüllurg e nes durch die Anforderungen für den Grund- ei Werb des Reichstagtgebäudes nothwendig gewordenen Nachtrags zum Reichshaush ltsOat für das Etatsjahr 1882/83, ertheilte die Versammlung ihre Zustimmung. Auch genehmigte dieselbe die Errichtung gemischter Privat Transi lager von Getreide ohne amtlichen Milverschluß in Pillau und in Konstanz. Von den Verhandlungen über die Vriff- cation der Arbeiten am Gotthardtunnel für die Zeit vom 1. October 1880 bis 31. August v. I. nahm die Versammlung Kenntniß.
— Dem Liegnitzer Stadtblatt ist folgende amtliche Berichtigung zug gangen: „Der Geh. Regierungsrath Jacobi hat feine Entlassung