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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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DieSjpaltigeZcile

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Nr. 10.

Donnerstag den 12. Januar

1882.

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Amtliches.

Mit Bezugnahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 4. d. Mts., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 14. Januar d. J. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen wor­den sino, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bureau des Herrenhauses und in dem Bureau des Hauses der Abgeordneten am 13. d. Mts. in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 14. d. Mts. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liegen wird.

In diesen Büreaus werden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.

Berlin, den 5. Januar 1882.

Der Minister des Innern, gez. von Puttkammer.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 11. Januar 1882.

Der Landrath

Schrötter.

Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß bei der Kö­niglichen Lehranstalt für Obst- und Weinbau zu Geisenheim wiederum ein unentgeltlicher Unterrichtskursus über die Reblaus und zwar in der Zeit vom 9ten bis 14. Januar 1882 wird abgehalten werden.

Die Theilnahme an demselben ist besonders Denjenigen zu em­pfehlen, welche auf Verwendung als Sachverständige bei Revisionen von Weinpflanzungen in Beziehung auf das Auftreten der Reblaus reflektiren.

Kassel den 21. Dezember 1881.

Der Ober-Präsident. Graf Eulenburg.

In Gemäßheit des §. 30 Nr. 4 des Reichs-Militär- Gesetzes vom 2. Mai 1874 sind von dem Kommunalverbande des Regierungsbezirks Kassel zu bürgerlichen Mitgliedern der Ober-Ersatz-Kommissionen resp, zu Stellvertretern für die Jahre 1882, 1883 und 1884 gewählt worden: 1) für den Bezirk der 42. Infanterie-Brigade (Regierungsbezirk Kassel) zum bürgerlichen Mitgliede:

der Gutsbesitzer von Deines zu Hanau, zum Stellvertreter:

der Gutsbesitzer Herrlein zu Margrethevhaun;

2) für den Bezirk der 43. Infanterie-Brigade (Regierungsbezirk Kassel) zum bürgerlichen Mitgliede:

der Vicemarschall v. d. Malsburg zu Escheberg, zum Stellvertreter:

der Rentier Haßenkamp zu Frankenberg;

3) für den Bezirk der 44. Infanterie-Brigade (Regierungsbezirk Kassel) zum bürgerlichen Mi-gliede:

der Obervorsteher Trott zu Solz zu Fulda,

zum Stellvertreter:

der Gutsbesitzer Pfannstiel zu Weidebrunn.

Kassel den 18. Dezember 1881.

Der Ober-Präsident. Graf Eulenburg.

Wie in den Vorjahren, so werden auch in diesem Jahre die amt- lieben Mittheilungen aus den Jahresberichten der Fabrikinspektoren (Ge- werberäthe) für das Jahr 1880 in der Verlags-Handlung von Fr. Kortkampf in Berlin, W. Lützow Straße 61, erscheinen und können direkt von dort oder auch durch jede Buchhandlung bezogen werden. Das Werk ist 47 Bogen stark, auf chamois Velin-Papier und kostet geheftet in einem Bande 11 Mark, elegant gebunden in 2 Bänden 13 Mark. Außerdem liefert die Berlagshandlung die Jahrgänge von 1876 bis 1880 incl. geheftet sür den Preis von 37,50 Mark, gebunden in 6 Bänden für 43,50 Mark.

Indem wir die uns unterstellten Behörden, sowie die Besitzer ge­werblicher Etablissements hierauf aufmerksam machen, verweisen wir im

Uebrigen auf unsere Bekanntmachung vom 20. Juli 1878 (Amtsblat 1878'S. 173).

Kassel den 21. Dezember 1881.

___________Königliche Regiersung, Abtheilung des Innern.__________

Im Anschluß an unsere Amtsblatt-Bekanntmachung vom 28. Sep­tember 1879 bringen wir hiermit zur Kenntniß und Nachachtung, daß die Herren Minister des Innern und der Justiz die nachstehend benann­ten Königlichen Forstschutzbeamten:

Revierförster, Hegemeister, Förster, Forstaufseher und Forst- hülfsjäger, sowie diejenigen Waldwärter, welche auf Forstanstel­lungsberechtigung nach den Bestimmungen des Regulativs vom 15. Februar 1879 (Minist.-Blatt der inneren Verwaltung de 1879 S. 164 ff.) dienen,

zu Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt haben.

Die genannten Beamten sind demgemäß verpflichtet, den Anord­nungen der Staatsanwälte bei dem Königlichen Landgericht ihres Bezirks und den Diesen vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.

Kassel den 22. Dezember 1881.

Königliche Regi erring,

Abtheilung des Innern. Abtheilung für direkte Steuern, ______________________________________Domainen und Forsten.______

Tagesschau.

Nach einer Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers im R. u. St.-A." ist die Neubefestigung von Kiel nach der Landseite hin in Aussicht genommen.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach demR.- u. St.-A." Nr. 9 wurde unterm 9. Januar verboten: der GesangvereinUnion" in Wiesbaden.

Berlin, 11. Jan. Der Reichstag, welcher seine 22. Plenar­sitzung heute schon um 11 Uhr begann, erledigte in rascher Folge einige Rechnungssachen und wandte sich dann zur Berathung des Antrages R iit ingha u s en und Genossen, um eine andere Eintheilung resp. Vermehrung der Reichstagèwahtkreise. Dafür sprachen außer dem An­tragsteller die Abgg. Mayer (Stuttgart) und G ü nth er (Berlin), da­gegen die Abgg. Freiherr v. Minnigerode, v. Bennigsen und Windthorst, worauf der Antrag mit großer Majorität abgelehnt wurde. Das Hauptinteresse des Tages hatte, nach derPost", natürlich die Berathung des Antrages Windthorst, welcher die Aufhebung des Reichsacht-Gesetzes" verlangt. Der Antragsteller motivirte zunächst das Heranziehen des Kulturkampfes vor das Forum des Reichstages damit, daß er geltend machte, ein Gedeihen des Reiches sei nicht zu erwarten, bevor der Kampf auf religiösem Gebiete beigelegt wäre.Reichsfeinde" könnte man nur diejenigen nennen, die auch jetzt noch den Kampf schür­ten. Der Regierung könnte man für ihre Haltung in der Neuzeit nur dankbar sein, bei der diskretionären Gewalt aber, welche dies Gesetz ge­währe, fei für die Geistlichen sowohl fortwährend die größte Gefahr vor­handen, z. B. wenn etwa einkampflustiger Prosissor" Kultusminister werden sollte.Die Diener des Herrn sollen nicht in der Willkür von Menschen stehen!" Der Redner erläuterte sodann, daß man nur das gemeine Recht" für die Geistlichen im Anträge verlange und die An­nahme desselben als das erste Friedenszeichen ansehen würde. Aus den Reihen der Fraktionen erklärte zunächst der Abg. v. Kleist-Retzow Namens der Hälfte seiner Freunde, daß er, bei aller Sympathie zu dem Anträge doch nicht für denselben stimmen werde, da er das Hauptübel in der Maigesetzgebung sähe, zu deren Revision er gern bereit sein werde, und den Antrag weder nach Gegenstand noch Zeit für geboten halte. Abg. Frhr. v. Schorlemer- Alst suchte in seiner pikanten Weise die Ausführungen seines Fraktionsgenossen zu erläutern. Sehr bemerkt wurde sein Appell an den Gerechtigkeitssinn der Fortschrittspartei und große Heiterkeit erregte seine Mahnung an Herrn v. Bennigsen, den Kulturkampf aus der Welt zu schaffen, ehe er an die Regierung käme. Namens der nationalliberalen Partei erklärte Abg. Hob recht den An­trag ablehnen zu wollen, da seine Annahme gleichsam ein Verwerfen aller Traditionen preußischer Kirchenpolitik sein würde. Namens der Polen erklärte Abg. v. Jazdzewski seine Zustimmung zu dem An­träge. Abg. Virchow erklärte, daß eine Stellungnahme zu dem vor­liegenden Anträge für seine politischen Freunde von einiger Schwierigkeit