Abonnement«» Preis:
Jährlich 9 M-rl. Halbj. 4 M. LV P. Vierteljährlich
2 Mark 25 Psg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer 10 Pfg.
Hanauer Anzeiger
Zugleich Amtliches Org'an für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Insertions- Preis:
Die ishaltige Garmondzeile ob. deren Raum
10 Psg.
Die 2 Spalt Zeile 20 Psg.
TieSspaltigeZeile 30 Psg.
Mittwoch den 11. Januar
Nr. 9.
Esl^l^LLUS^^s^â^^I^MLM-BtiâLL^W^
—■ --» -KaiMBi » E r u-TwaxAagB3B«s8S2ja^agT^?^gxsac3CKV.-T?-.j<;jEs£'aag»
Amtltches.
Gemäß §. 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 — Amtsblatt Nr. 46, S. 269 — sowie der Instruction vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs-Stammrollen betreffend (Amtsblatt S. 109) haben die Herren Ortsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung vier mal zu erlassen.
Alle Militairpflichtigen vom Jahrgang 1862 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 1 5. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militairpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das militairpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei- willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins bei Unterzeichnetem ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu bean- tragen.
Für solche Militairpflichtige, welche ohne an einem anderen Ort im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenhalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafe.
Jeden angemeldeten Militaipflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Ortsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des §. 23 der Ersatz Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen. Diese lautet:
Militairpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichrigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an den neuen Ort derjenigen, welche die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreien Tagen zu melden.
In den Stammrollen sind nicht blos die angemeldeten Militairpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aushaltenden Militairpflichtigen zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm- rollen werden die Herren Ortsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1860, 1861 und 1862 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. Js. einzureichen.
Hanau, am 2. Januar 1882.
____Der Landrath.
Am 31. Oktober v. I. sind bei der ledigen Elisabeth Möller von Elm zwei alte nicht gezeichnete Mannshemden mit Beschlag belegt worden, welche dieselbe angeblich auf dem Fischer'schen Bleichplatze hierselbst mit anderer Wäsche versehentlich mitgenommen hat. Der Eigenthümer der Hemden wird ausgefordert, sich zu melden.
Hanau, den 6. Januar 1882.
Der Erste Staatsanwalt.
Schumann.
jtoiärotriDWW Kreis-Verein M Hanan.
Nächste Versammlung Samstag den 21. Januar, Nachmittags IV2 Uhr, im Gasthaus zum „goldenen Löwen" in Hanau.
Tagesordnung:
1) Verschiedene Mittheilungen.
2) Mittheilung über Anschaffung guter Obstbäume.
3) Berichterstattung des Herrn Kreisthierarzt Collmann über die von dem Verein ausgegebenen Zuchtbullen.
4) Vergeben eines Vereins-Bullen.
1882.
Die Gemeinden, welche darauf reflektiren, sollen sich inner halb 10 Tagen bei dem Vorstand melden.
5) Versteigerung der von dem Verein angeschafften Trieurs (Fruchtreinigungsmaschinen).
6) Zuckerrübenbau. Besprechung über die Reise nach Wabern, zum Zweck der Einsichtnahme der dortigen Zuckerfabrik.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden gebeten.
Hanau am 10. Januar 1882.
Der Landrath.
Tagesschau.
— Berlin, 10. Jan. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vorträge des Polizei-Präsidenten von Madai und des Chefs des Militär-Kabinets, General-Adjutanten von Albedyll, sowie um 11 Uhr in Gegenwart Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, kommandirenden Generals des Garde- Corps, und des Gouverneurs von Berlin, Generals der Jnsanterie von Fransecky, militärische Meldungen entgegen.
— Berlin, 10. Jan. (K. Z.) Zu dem heutigen Diner bei dem Prinzen August von Württemberg, an welchem auch der Kaiser theilnimmt, sind etwa 27 Einladungen ergangen. Unter den Geladenen befinden sich Prinz Wilhelm, die Minister von Puttkamer, Kamele, Lucius, Feldmarschall Moltke, die Generäle Fransecky, Albedyll, Obcrhsfmarschall Pückler, Perponcher, Generalintendant v. Hülsen, die Mitglieder der würtembergischen Gesandtschaft und der österreichische und französische Militärberollmächtigte. — Der Bischof Kopp von Fulda ist heute hier eingetroffen.
— Berlin, 10. Jan. Die heutigen Verhandlungen des Reichstages boten anfangs insofern eine Ueberraschung, als der Abg. Ri chter- Hagen bei einem ganz unerheblichen Anlaß — es handelte sich um Ermächtigung zur Verfolgung eines sozialdemokratischen Flugblattes — Gelegenheit nahm, heftige Klage gegen die Regierung zu erheben, welche die Staatsanwälte zu politischen Instrumenten herabdrücke. In demselben Sinne äußerten sich die Abgg. Braun und Lasker. Auch der jüngste kaiserliche Erlaß wurde von dem Redner in mißliebiger Weise in die Debatte gezogen. Von Seiten des Ministertisches und der Rechten wurden die Angriffe auf's Entschiedenste durch den Staatsminister v. Bötticher, Frhrn. V. Minnigerade und den Ober-Staatsanwalt S a r 0 zurückgewiefin. — In der Fortsetzung der Besprechung der Interpellation Hertling entwickelte Abg. Ebert nochmals die bereits früheren, namentlich durch den Abg. Ackermann geäußerten Ansichten der Deutschkonservativen über die zur Frage stehende Materie. Hierauf gab der sozialdemokratische Abg. Grillenberger (Nürnberg) die Erklärung ab, daß die von liberaler Seite erhobene Insinuation, als wollte die sozialdemokratische Partei den Reformplänen des Kanzlers strikte Opposition machen, unwahr sei. Sie würde vielmehr jedes zum Wohle der Arbeiter eingebrachte Gesetz auf's Sorgfältigste prüfen und das gute annehmen, von welcher Partei es käme. Sodann erging sich der Redner in Klagen über die Wirkungen des Sozialistengesetzes und wiederholte die bekannte Forderungen seiner Partei betreffs der Frauen- und Kinderarbeit, des Normal Arbeitstages rc. Dann nahm Abg. Stöcker das Wort, um sich zunächst in scharfen Ausdrücken dagegen zu verwahren, als stehe Herr Eugen Richter auf dem Standpunkt der Stein- Hardenberg'schen Gesetzgebung. Der Freiherr vom Stein war ein Mann der ständischen Vertretung. nicht des Parlamentarismus; er erklärt den Staat als „keine landwirtschaftliche Anstalt" sondern nach seiner Ansicht hat der Staat den Zweck religiöser, moralischer, geistiger und körperlicher Entwickelung seiner Angehörigen. Das ist etwas ganz anderes, als was Sie auf der Linken wollen. (Lachen links). Auf dem gewerblichen Leben hat er allerdings Hardenb.rg nachgegeben (Aha! links), indeß leise opponirend bei der Niederreißung der Zünfte. Das Bannrecht mochte bekämpft werden, aber gewiß nicht von Stein das korporative Element, für welches er im Gegentheil höchst energisch eintritt. Meister-