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Nr. 7.
Montag den 9. Januar
Tagesschau.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 6 veröffentlicht an der Spitze des Blattes folgenden Allerhöchsten Erlaß:,
„Das Recht des Königs, die Regierung und die Politik Preußens nach Eigenem Ermessen zu leiten, ist durch die Verfassung eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Die Regierungsakte des Königs bedürfen der Gegenzeichnung eines Ministers und find, wie dies auch vor Erlaß der Verfassung geschah, von den Ministern des Königs zu vertreten, aber sie bleiben Regierungsakte des Königs, aus Dessen Entschließungen sie hervorgehen und der Seine Willensmeinung durch sie verfassungsmäßig ausdrückt. Es ist deshalb nicht zulässig und führt zur Verdunkelung der verfassungsmäßigen Königsrechte, wenn deren Ausübung so dargestellt wird, als ob sie von den dafür verantwortlichen jedesmaligen Ministern, und nicht von dem Könige Selbst ausginge. Tie Verfassung Preußens ist der Ausdruck der monarchischen Tradition dieses Landes, dessen Entwickelung auf den lebendigen Beziehungen seiner Könige zum Volke beruht. Diese Beziehungen lassen sich auf die vom Könige ernannten Minister nicht übertragen, denn sie knüpfen sich an die Person des Königs. Ihre Erhaltung ist eine staatliche Nothwendigkeit für Preußen. Es ist deshalb Mein Wille, daß sowohl in Preußen, wie in gesetzgebenden Körpern des Reichs über Mein und Meiner Nachfolger verfassungsmäßiges Recht zur persönlichen Leitung der Politik Meiner Regierung kein Zweifel gelaffen und der Meinung stets widersprochen werde, als ob die in Preußen jederzeit bestandene und durch Artikel 43 der Verfassung ausgesprochene Unverletzlichkeit der Person des Königs oder die Nothwendigkeit verantwortlicher Gegenzeichnung Meinen Regierungsakten die Natur selbstständiger Königlicher Entschließungen, benommen hätte. Es ist die Aufgabe Meiner Minister, Meine verfassungsmäßigen Rechte durch Verwahrungen gegen Zweifel und Verdunkelung zu vertreten; das Gleiche erwarte Ich von allen Beamten, welche Mir den Amtseid geleistet haben. Mir liegt es fern, die Freiheit der Wahlen zu beeinträchtigen, aber für diejenigen Beamten, welche mit der Ausführung Meiner Regierungsakte betraut sind und deshalb ihres Dienstes nach dem D sziplinargesetze enthoben werden können, erstreckt sich die durch den Diensteid beschworene Pflicht auf Vertretung der Politik Meiner Regierung auch bei den Wahlen. Die treue Erfüllung dieser Pflicht werde Ich mit Danke erkennen und von allen Beamten erwarten, daß sie sich im Hinblick auf ihren Eid der Treue von jeder Agitation gegen Meine Regierung auch bei den Wahlen fernhalten. Berlin, den 4. Januar 1882. Wilhelm, von Bismarck. An das Staats-Ministerium."
— Berlin, 7. Jan. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Abberufung des bisherigen Gesandten bei dem Niederländischen Hofe, des Freiherrn von Canitz-Dallwitz, und dessen Versetzung in den Ruhestand unter Ernennung zum Wirklichen Geheimrathe mit dem Prädikate Excellenz.
— Das Kriegsministerium hat sich durch die im Lause des letzten Jahres wiederholt aufgetretenen epidemischen Krankheiten unter den Mi- litärpferden veranlaßt gefunden, allgemein für alle Militärställe die Herstellung und sorgfältige Handhabung ausreichender Ventilationseinrich- tungen vorzuschreiben. In der deshalb erlassenen Anweisung ist die Nothwendigkeit reiner Luft für die aufgestellten Pferde, namentlich auch bei Nachtzeit dringlich betont und bestimmt angeordnet, daß in Ställen, in welchen noch keine künstliche Ventilationseinrichtungen, namentlich keine ständig wirkenden Dunstschlote eingerichtet sind, niemals alle Fenster und Thüren zugleich geschlossen gehalten werden dürfen. Besonders aber ist darauf hingewiesen, daß mit aller Sorgfalt für thunlichste Reinhaltung der Lust in der Umgebung der Stallungen gesorgt werden müsse, und daß deßhalb Aborte, Düngerplätze re. thunlichst von den Ställen entfernt angelegt und häufig gereinigt und desinficirt werden sollen. In den in neuerer Zeit gebauten Militärställen dürften übrigens die erforderlichen Ventilationseinrichtungen bereits allgemein angebracht sein. Die „Weser Ztg." hat recht, wenn sie an die Mittheilung von der kriegsministeriellen Anweisung den Wunsch knüpft, daß auch unsere Landwirthe ihrem Viehbestände dieselbe Fürsorge widmen möchten. Es ist bekannt, daß gerade die Reinlichkeit bei der Viehhaltung noch sehr viel j vermissen läßt, und daß die in der Regel aller Ventilation entbehrenden |
1882.
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Stallungen nicht geringe Schuld an den großen Verlusten tragen, welche die Landwirthe jährlich durch Krankheiten unter dem Vieh zu erleiden haben. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß auch in dieser Hinsicht in den letzten zehn oder zwanzig Jahren eine Besserung eingetreten ist, aber gerade bei den kleineren Besitzern ist noch nicht viel von derselben zu verspüren. ' WM
— Im Jahre 1882 wird bei der Militär-Schießschule ein Jn- formationskursus, und zwar in der Zeit vom 4. bis 14. Oktober abgehalten werden. Zu demselben werden noch nicht betheiligt gewesene Regiments- Commandeure der Infanterie und Commandeure der Jäger- Bataillone, demnächst soviele ältere gleichfalls unbetheiligt gebliebene Bataillons- Commandeure der Infanterie, daß die bisherige Zahl der Theilnehmer erreicht wird, herangezogen. Die Lehrkurse der Militär- Schießschule haben in der üblichen Zahl und Dauer stattzufinden.
— Außer den in §. 2 der Bestimmungen über den Geschäftsgang der Ober Militär. Examinations-Kommission bei den Prüfungen zum Portepeefähnrich und zum Offizier vom 11. März 1880 angeführten Zeiten werden ausnahmsweise im Jahre 1882 bei einer hinreichenden Zahl von Anmeldungen Prüfungen in den beiden ersten Wochen des Februar, in der letzten Woche des März und in den beiden letzten Wochen des August abgehalten werden.
— Bei den Postaustalten in Berlin sind am verflossenen Syltzester- und Neujahrstage 1 256 500 Stadtbriefsendungen (aus Berlin nach Berlin) eingeliefert worden, d. s. 47 000 mehr als 1880/81. Es hat mithin durchschnittlich jeder Einwohner Berlins einen Stadtbrief abgesandt und einen empfangen.
— Das vormalige Königliche Ober-Tribunal war der Ansicht, daß, wenn gesetzliche Bestimmungen für den Betrieb eines Gewerbes eine polizeiliche Erlaubniß erfordern, die ohne Konzession im Gewerbsbetrieb geschlossenen Verträge in privatrechtlicher Hinsicht gültig sind, also Rechte und Verbindlichkeiten unter den Vertragsschließenden begründen. Das Reichsgericht hat in einem Erkenntniß vom 19. Januar v. J. ausgesprochen, daß es um so weniger Veranlassung habe, hiervon abzuweichen, als derselbe Grundsatz für das Gebiet des Handelsrechts im Artikel 276 des Handelsgesetzbuchs reichsgesetzlich anerkannt sei.
— Zur Widerlegung der Behauptung des Herrn Eugen Richter, daß die Zollpolitik des Fürsten Bismarck der Industrie geschadet habe, weist die Essener Zeitung zahlenmäßig nach, daß die Lage der Eisenindustrie des eigenen Wahlkreises des Herrn Eugen Richter sich im Jahre 1880 sehr bedeutend gehoben habe. Unter Anderem weist sie darauf hin, daß eines der bedeutendsten Werke dieses Kreises, das Haèper Werk, den Betrieb einstellen mußte, und denselben erst unter der Herrschaft des Schutzzolles wieder hat aufnehmen können.
— Unterm 3. Januar wird aus Leipzig berichtet: Gestern ist schon wieder dem Reichsgericht ein Mitglied durch den Tod entrissen worden: der Reichsgerichtsrath Hoffmann, früher beim Obertribunal in Berlin, dann beim Reichs-Oberhandelsgericht thätig, ist 63 Jahre alt an einer akuten Lungenkrankheit gestorben.
— Karlsruhe, 7. Jan. (K. Z.) Durch großherzogliche Entschließung wird der Finanzminister beauftragt, den Ständen eine Borlage über Erbauung einer Eisenbahn von Freiburg-durchs Höllen- Ihal nach Neustadt zu machen. Die Bahn soll als eingeleisige Normalspurbahn gebaut werden, der Bau geschieht auf Staatskosten unter der Voraussetzung, daß das Terrain unentgeltlich hergegeben wird und die Interessenten einen Zuschuß von 500 000 M. leisten. Durch die Anlage der Bahn ist ein sehnlicher Wunsch der Schwarzwaldbevölkerung erfüllt. •*
— Paris, 6 Jan. Der Ertrag der Steuern und indirekten Einkünfte im Jahre 1881 übersteigt den Budgetvoranschlag um 217 Mill. Francs.
— Paris, 6. Jan. Graf de Plancy wurde zum ersten Botschaftssekretär für Berlin ernannt und geht am 15. Januar mit dem Baron de Courcel dahin ab.
— Bordeaux. Die Firma Joseph Alexander Charriol, mit Filialen in London und Calcutra, hat fallirt mit 15 Millionen Franken Schulden. Ohne Zweifel wird dieser Bankerott den vieler anderer Häuser Frankreichs zur Folge haben. Charriol hat sich geflüchtet und wird steckbrieflich verfolgt.