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mit dem betreffen, den Postausjchlag. Die einzelne Num­mer 10 Pfg.

Hanlum Mnger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

AnsertkonS-

Preis:

Die ifpaltige Earmondzeile ob. deren Raum 10 Pfg.

Die Lspalt. Seile 20 Pfg.

Die SspaltigeZeil« 30 Pfg.

Nr. 6.

Samstag den 7. Januar

1882.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseches vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wir das Flugblatt, welches beginnt mit den Worten:Wir Reinhardt, der Erste und Letzte" und schließt mit den Worten:Unseren freireligiösen Se­gen Amen", gedruckt in derDeutschen Vereinsdruckerei in Brüssel", nach §.11 des gedachten Gesetzes heute verboten haben.

Düsseldorf den 24. Dezember 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Roon.

In Abänderung der Verordnung vom 24sten Februar 1877 (Eisenb. -Verordn.-Bl. de 1878 S. 157), betreffend Abänderung einiger Bestimmungen der Ausführungs-Verordnung vom 16. Juni 1876 zu dem Reichsgesetz vom 25. Februar 1876 (Reichs-Ges.-Bl. S. 163), be­treffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen, wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn

Reichskanzlers vom 6. Mai 1876 zu Nr. 4 (S. 152 a. a. O.) be­stimmt, daß heißes Wasser (Nr. I b der Verordnung vom 24. Fe­bruar 1877) allein und ohne Verbindung mit alkalischer Lauge (Nr. I c der Verordnung vom 24. Februar 1877) zur Desinfektion Viehwagen nicht mehr zu benutzen ist.

der

Berlin den 22. November 1881.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.

Den Ortspolizeibehörden wird die sorgfältigste Beobachtung vorstehenden Verfügung zur Pflicht gemacht.

Hanau am 30. Dezember 1881.

Der Landrath

der

A u s f ch r e i b e n.

Am 24. l. Mts. wurde im Rheine dahier eine z. Zt. unbekannte weibliche Leiche geländet, welche höchstens 45 Tage im Wasser gelegen haben mag.

Dieselbe war im Alter von 3035 Jahren, 1,65 m groß, hat braunes Haar, freie Stirne, spitze, wenig gebogene Nase, gew. Mund, mangelhafte Zähne (rechter Schneidezahn fehlt), rundes Kinn, ovales Gesicht und schlanke Statur.

Bekleidet war dieselbe mit schwarzer Taille mit übersponnenen Knöpfen, grau durchwirkter Taille mit schwarzer Hals- und Brustver­zierung, blauem ripsähnlichen Oberrock, graugestrciftem wollenen Unter­rock, weißem Hemd mit Spitze am Hals und der Brnst (ohne Zeichen), weißem Kragen, rothwollenem Halèshäwlchen, ledernen defekten Zugstie- feln, einem Paar roth und schwarz geringelten und einem Paar gräu­lichen Strümpfen, sowie einer roth, blau und sein weißgestreiften Schürze.

Bei sich trug dieselbe ein schwarzledernes neues Portemonnaie mit weißem Metallschloß, ofr e Inhalt.

Im Falle die Jdendiiät der Verlebten festgestellt werden kann, bitte ich um baldgefällige Nachricht.

Mainz, den 26. Dezember 1881.

Großh. Hess. Polizei-Commissär.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 4. Januar 1882.

Der Landrath

_______________________ Schrötter._______________________

Der gegen den Dienstknecht Caspar Marr, 26 Jahre alt, aus Viernau, am 22. Dezember 1881 diesseits erlassene Steckbrief wird als erledigt hiermit zurückgezogen.

Hanau am 5. Januar 1882.

Königliche Amtsanwaltschaft.

Liessem.

Tagesschau.

Wenn der Papst geht.

Die Italiener haben sich durch das Gerede, Bismarck strebe Wiederaufrichtung der weltlichen Herrschaft des Papstthums in keiner Weise beirren lassen und die Versuche, mit Berufung auf der deutschen Regierung zugeschriebene Politik die Italiener wieder französ. Republik näher zu bringen, sind offenbar ganz ohne folg geblieben. Der ministerielle Diritto wird nicht müde, für den geren Anschluß Italiens an Deutschland und Oesterreich zu streu

die an, die der Er­

en-

ten und Diejenigen zu tadeln, welche zu Frankreich hinneigen. Er er­innert wiederum an die tunesische Expedition, an die Vorfälle in Mar­seille, an die Zurücksendung Roustan's nach Tunis, an die Almosen, die das Pariser Kabinet den von französ. Soldaten in Ssax geplünderten Italienern, statt der ihnen gebührenden vollen Entschädigung verabreichen wolle. Er erinnert ferner an das Bestreben Frankreichs, Italien jeden Einflusses in Egypten zu berauben und meint, Diejenigen, welche trotz­dem noch immer die Gnade Frankreichs wollten, habe das öffentliche Bewußtsein des Landes schon verurtheilt. Auch durch die Drohung, daß der Papst beabsichtige, Rom zu verlassen, hat man sich in Italien nicht im geringsten einschüchtern lassen. Im Gegentheil, im Verlaus der Debatte über diesen Gegenstand ist das Selbstgefühl der Italiener sicht­lich gewachsen, und sie besprechen jetzt die Möglichkeit einer Ortsverän­derung des Heil. Vaters mit außerordentlicher Kaltblütigkeit. So be­merkt die Perseveranza:Es würde thöricht sein, den Papst zu über­reden, in Rom zu bleiben, wenn er gehen wolle. Nur müsse man dann bereit sein, über einige Punkte zu unterhandeln, namentlich über die Apanage, die man ihm ausgesetzt habe. In solchem Fall müsse man sich auch mit der Macht, die ihm Gastfreundschaft anbiete, ins Einver­nehmen setzen über seine Abreise, seine Sicherheit und über die Ehren, die ihm in Rom, in Civitavechia oder sonst auf italienischem Gebiete zu erweisen seien. Italien könne dieser fremden Macht gegenüber dem jetzigen Papste den Unterhalt und den Besitz des Vatikans garantiren, nicht aber einem folgenden, außerhalb Italiens lebenden Papste. Es könne niemals darein willigen, im eigenen Hause, im Herzen des Reichs, in der Hauptstadt, eine dem Fremden zur Verfügung stehende Festung zu haben. Endlich müsse Italien auch in seinem Namen, im Namen der ital. Kirche, im Namen des ital. Klerus, wegen des künftigen Papstes, falls derselbe außerhalb Italiens gewählt würde und ein Fremder sein sollte, seine Vorbehalte machen. Ein Austausch der Ideen über die Punkte würde also nicht verweigert werden können, aber auch no'hwen- dig sein, wenn der jetzige Papst Rom verlassen wolle." Man sieht, diese Eventualität hat sür die Italiener nichts Erschreckendes, sie unter­suchen vielmehr die Folgen eines solchen Schrittes mit größter Ruhe und Besonnenheit. In einem neuesten Artikel mit der bezeichnenden Ueberschrift:Wenn der Papst geht", erklärt der Diritto: Von einer Aushissung irgend welcher großmächtlichen Flaggen auf dem Vati­kan nach einer eventuellen Abreise des Papstes, worauf auswärtige Zei­tungen Hinweisen, könne nie die Rede sein, weil durch die Abreise die Ausnahmestellung der apostolischen Paläste aufhöre und Italien dieselben mithin sofort besetzen würde. Erwähnenswerth ist auch, daß die freundlichen Worte, welche die Nordd A. Z. aus Anlaß der Eröffnung des G ot tha rdtunn e ls nach Italien hinübersandte, vom Diritto ebenso freundlich erwidert werden. Einen längeren Festartikel schließt er mit den Worten:So ist denn das große Werk vollendet, wir dürfen uns des Antheils rühmen, den Italien daran hatte, und wir gedenken, daß es vor Allem unsere Freundschaft mit Deutschland ist, der das Gelingen zu danken ist. Es genügt, an die beiden Daten zn erin­nern, in welche die Hauptimputse fallen: 1866 und 1871 ; es sind ge­rade diejenigen Jahre, in welchen die italienisch deutsche Alliauz und Freundschaft sich am Vorlheilhaftesten erwies für beide Völker, sür ihre wirthschastliche und politische Entwicklung, wie für die europäische Ge­sittung im Allgemeinen. Die Gotthrrdbahn, indem sie Italien dem deut­schen Reiche noch näher bringt und ihre gegenseitigen wirthschaftlichen Beziehungen entwickelt, wird sie auch ihre Freundschaft noch mehr befestigen. Die Alpen trennen uns nicht mehr, sondern sie einigen uns, über einen kleinen Staat hinüber, der uns ein Beispiel von Thätigkeit und Liebe