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Nr. 2.
Dienstag den 3. Januar
1882.
Amtliches.
Gemäß §. 23 der Ersatz. Ordnung vom 28. September 1875 — Amtsblatt Nr. 46, S. 269 — sowie der Instruction vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs-Stammrollen betreffend (Amtsblatt S. 109) haben die Herren Ortsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung vier mal zu erlassen.
Alle Militairpflichtigen vom Jahrgang 1862 und ältere, welchen “ine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 1 5. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstande, bei Meldung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militairpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet. '
Die in das militairpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei- willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungssch ins bei Unterzeichnetem ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu bean» tragen.
Für solche Militairpflichtige, welche ohne an einem anderen Ort im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenhalt zu haben, abwesend find, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Mcidung der im Gesetze ange- drohten Strafe.
Jeden angemeldeten Militaipflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Ortsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des §. 23 der Ersatz Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen. Diese lautet:
Militairpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an den neuen Ort derjenigen, welche die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreien Tagen zu melden.
In den Stammrollen sind nicht blos die angemeldeten Militairpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Mi- litairpflichtigen zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stammrollen werden die Herren Ortsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1860, 1861 und 1862 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. Js. einzureichen.
Hanau, am 2. Januar 1882.
Der Landrath.
Gesund en: Zwei Portemonnaies mit Inhalt. Ein Schraubenschlüssel.
Verloren: Ein Notizbuch über Backwaaren.
Hanau am 3. Januar 18-2.
Aus König!. Landrathsamt.
Rundschau.
R. F. (Deutsches Reich.) Der Neujahrsempfang bei den Kaiserlichen Majestäten fand diesmal in folgender Weise statt: Um 9^4 Uhr Vormittags gratulirten die königlichen Prinzen und Prinzessinnen, worauf sich die Majestäten zum Gottesdienst in den Dom begaben. Nach demselben empfingen sie die Mitglieder des königlichen Hofstaates, die Generalität und die Commandeure der Leibregimenter, dann die in Berlin ansässigen Fürsten und deren Gemahlinnen und schl eßlich die aktiven Staatsminister und den Präsidenten des evangelischen Ober- Kirchenrathes. Das Kaiserliche Paar vermochte diesem immerhin anstrengenden Akte ohne das geringste Zeichen von Ermüdung beizuwohnen.
Die letzte Woche des alten Jah.es liegt nun hinter uns, doch hat
sie uns, gleich ihrer Vorgängerin, der eigentlichen Weihnachlswoche, nur wenig Bemerkenswerthes auf rein politischem Gebiete gebracht. Dagegen ist, als auf das kircheupolitische Gebiet gehörig, zu erwähnen, daß Bischof Kopp in der vergangenen Woche seinen Einzug in die alte Bischofsstadt Fulda gehalten hat, sowie, daß in den Verhandlungen des Paderborner Domkapitels über die Wahl des Bischofs von Paderborn höchst wahrscheinlich bereits eine Verständigung erzielt worden ist. Nach dem „Wests. Merk." steht auch für Osnabrück die Wahl eines Bischofs in naher Aussicht, zu welchem der bisherige Bisthumsverweser in Osnabrück, Dr. geling, ernannt werden soll. Ueber die Person des vom Paderborner Domkapitel gewählten BischofsIverlautet jedoch noch nichts Gewisses. AW
Der Landtag soll dem Vernehmen nach am Sonnabend, dm 14. Januar, einberufen werden. In der Hauptsache dürfte denselben wohl die kircheupolitische Frage beschäftigen und es wird mit Bestimmtheit versichert, daß man im Staatsministerium bereits mit der Ausarbeitung einer hierauf bezüglichen Vorlage sich beschäftige. Außer dieser Vorlage wird dem Landtage von wichtigeren Sachen jedenfalls noch ein Entwurf in Bezug auf die Kreis- und Provinzial-Ordnung in Hannover zugehen, welcher dem dortigen Provinzial - Landtage schon vorgelegen hat. Wie offiziös geschrieben wird, ist dies der einzige Entwurf für die Fortführung der in den meisten preußischen Provinzen begonnenen Verwaltungsreform in der bevorstehenden Landtagssession, durch welchen aber auch zugleich der Beweis geliefert werde, daß von einer Sistirung dieser Reform keine Rede sei.
Für die preußischen Steuerzahler hat sich auch im neuen Jahre die angenehme Aussicht auf einen Steuererlaß eröffnet. Dieser Erlaß sollte ursprünglich im letzten Quartale des kommenden Rechnungsjahres, also erst für Januar, Februar und März 1883, in Kraft treten, doch hat der Finanzminister neuerdings bestimmt, daß der Steuererlaß schon für Juli, August und September 1882 erfolgen soll.
(Oesterreich-Ungarn) Der wegen der Donaufrage entstandene österreichisch numänische Zwischenfall ist durch das Entgegenkommen der rumänischen Regierung vollständig beseitigt worden. Von Seiten Rumäniens wurden dem Wiener Cabinet in dieser Angelegenheit begütigende Erklärungen gegeben und namentlich drückte die rumänische Regierung ihr aufrichtiges Bedauern darüber aus, daß man in Wien eine Stelle in der Thronrede König Karl's als eine Kränkung für Oesterreich betrachten konnte. Da Oesterreich Ungarn nicht daran gelegen sein kann, einen Streit mit Rumänien vom Zaune zu brechen, so wird sich die österreichische Regierung durch diese Erk ärung jedenfalls befriedigt fühlen und der abberufene österreichische Gesandte in Bukarest, Graf Hoyos- Sprinzenstein, kehrt deshalb in den nächsten Tagen auf seinen Posten zurück.
Tagesschau.
—• Se. Maj. der Kaiser empfingen anläßlich des gestrigen Neu- jahrssestes, mit welchem gleichzeitig das fünfundsiebzigste Militärjubiläum zusammenfiel, ein herzliches Glückwunschschreiben des Kaisers von Rußland.
— Berlin, 2. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern die Neujahrs Gratulationen entgegen. Das Familiendiner fand bei den Kaiserlichen Majestäten im Palais statt. — Heute empfingen Se. Majestät die Halloren, nahmen den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen und empfingen demnächst den Commandeur der 11. Kavallerie Brigade, General â la suite Prinzen Reuß XIII., und den diesseitigen Gesandten in Stockholm, von Pfuel.
— Der „R. u. St.-A" veröffentlicht eine Allerhöchste Verordnung, betr. die Berechtigung fremder Flaggen zur Ausübung der deutschen Knstenfrachtfahrt. Vom 29. Dezember 1881.
— In den Neujabrsbelrachtungen der Berliner Blätter kam, wie vei schieden auch die Auffassungen, die Hoffnungen und Befürchtungen derselben sind, voch üb rwieqend das Bewußtsein zum Ausvruck, daß wir uns in einer ernsten und kritischen Lage befinden. Die Kreuz- Z.itung bemerkt, es sei offenbar eine ernste Krisis für unser Volksleben eingetreten.