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Nr. 1. Montag den 2. Januar 1882.
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Die herzlichsten Glückwünsche zum Menen Jahr
entbieten
Redaction und Expedition des „Hanauer Anzeiger."
Tagesschau.
— Gestern waren es Dreivierteljahrhundet, daß unser erhabener Kaiser und König in den Dienst der Armee (am 1. Januar 1807 zu Königsberg in das 1. Garde-Regiment zu Fuß) getreten ist.
Geht dies Mal der seltene Jubeltag auch ohne äußerlich glänzende Feier vorüber, so wird doch die Armee und mit ihr unser ganzes Volk im Geist den Tag segnen, an dem der jugendliche Prinz Wilhelm zum ersten Mal den Degen ergriff, der seitdem durch Gottes Gnade in der Hand des Kaisers zum guten und scharfen Reichsschwerte des geeinigten deutschen Vaterlandes geworden ist.
■— B erli n, 31. Dez. In Warschau herrscht jetzt Ruhe. Der Präsident der Stadt Warschau, General Starinkiewicz, hat in einem Tagesbefehl vom 29. Dezember erklärt, das Gerücht, jüdische Taschendiebe hätten bei Entstehung der Unruhen die Hände im Spiele gehabt, sei falsch. Man glaubt, daß die Beschädigten Schadenersatz erhalten und die Schuldigen kriegsgerichtlich abgeurtheilt werden sollen. — Der heute aus seinem Amte scheidende Oberbürgermeister Hasselbach in Magdeburg ist vom Könige zum Geh. Ober-Regierungsrath ernannt worden.
— Berlin. Sämmtliche Nachwahlen zum Reichstage sind jetzt beendet, bis auf die im 4. schleswig-Holsteinischen Wahlkreise an Stelle des doppelt gewählten Abg. Dr. Gieschen.
— B erlin, 1. Januar, 3 U. 25 M. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt in ihrer Neujahrèbetrachtung: „Der gegenwärtige Reichstag zeigt, wie sehr er unter dem augenblicklichen Einfluß leidenschaftlicher Verblendung gewählt ist und das ist eine der großen Sorgen des neuen Jahres. Aber die Kundgebung der kaiserlichen Botschaft k nn nicht ohne Nachwirkung bleiben. Das Wort des Kaisers wird der Feldruf werden sür Alle, welche den nationalen Gedanken auch in praktischer Konsequenz zu verfolgen bereit sind; dann wird auch die legislatorische Ausgestaltung der Sozialpolitik mit Erfolg begonnen werden können."
(Frkltr. Ztg.)
— Der Fürsterzbischof von Prag, Kardinal Fürst von Schwarzenberg, hat den Fürsterzbischöflichen Notar und Konsistorialrath Franz Nitschke, Pfarrer in Rengersdorf, zum Großdechanten und Fürsterzbischöf- lichen Vikar in der Grafschaft Glatz ernannt, nachdem von dem Fürsterzbischof zu dieser Ernennung die landesherrliche Genehmigung nachge- fucht und die letztere unterm 19. Dezember d. J. ertheilt worden ist. Der Großdechant und Fürsterzbischöfliche Vikar in der Grafschaft Glatz ist nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen zugleich Ehrendomherr an der Domkirche zu Breslau.
— S. M. S. „Carola", 10 Geschütze, Kommdt. Korv.-Kapitän Karcher, ist am 30. Dezember er. in Capstadt eingetroffen und beabsichtigte am 5. Januar 1882 nach Sidney in See zu gehen.
— Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens hat der Finanz-Minister durch Cirkularverfügung vom 13. v. M. bestimmt, daß die Grundsätze, welche durch die Allerhöchste Ordre vom 29. August 1838 und den Allerhöchsten Erlaß vom 16. März 1878 bezüglich der Aussetzung des Strafvollzugs aus Anlaß von Jmmediat-Begnasigunas- gesuchen festgesetzt sind, entsprechend auch auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Immediatgesuchen um Erlaß von Gerichtskosten anzuwenden sind. Demnach ist die Zwangsvollstreckung nur dann auszufetzen, wenn auf ein erstes Begnadigungsgesuch Allerhöchsten Orts Bericht erfordert worden ist. Im Uebrigen darf regelmäßig die bloße Einreichung eines Gnadengesuchs die Zwangsvollstreckung nicht aushalten, jedoch sind die Hauptamtsdirigenten ermächtigt, wenn nach ihrem verantwortlichen Ermessen dem Bittsteller so erhebliche Begnadigungsgründe zur Seite stehen, daß eine Ermäßigung oder Niederschlagung der Kosten im Wege der Gnade zu erwarten ist, die Zwangsvollstreckung bis zur Allerhöchsten Entschließung auszusetzen. Die Sicherstellung der. Kosten
forderung durch Pfändung wird in der Regel nur dann zu unterlassen sein, wenn dem Schuldner durch diese Pfändung ein unersetzlicher Vermögensnachtheil entstehen würde. In den betreffenden Berichten ist jedesmal anzrizeigcn, was in dieser Hinsicht veranlaßt ist.
— Nach einem Sp-zialerlaß des Ministers des Innern vom 16. v. M., kann es im Hinblicke aus die bezüglichen Festsetzungen im Theil II., Titel 7, §. 37 des Allgemeinen Landrechts einem begründeten Zweifel nicht unterliegen, daß den Gemeinden die Ablieferung der in ihren Bezirken ungehaltenen Fahnenflüchtigen und anderen Militärarrestanten an die nächste Militärbehörde obliege, ohne daß sie auf Entschädigung für die Bewachung, Begleitung und den Transport derselben einen Anspruch haben. Es sei dementsprechend in den in Betracht kommenden Landestheilen bisher auch verfahren worden. In dem Reglement über die Geldverpflegung der Truppen im Frieden vom 7. April 1853 § 2r0.) sowie in der Umarbeitung desselben vom 24. Mai 1877 hätten jene landrechllichen Borsch iften, ii.soweit dabei Fahnenflucht ge und nt^- Militärarreststen in Betracht kommen, wiederholt Ausdruck Die gegen die Anwendbarkeit des vorerwähnten Geldverpfle ments erhobenen Zweifel erledigten sich dadurch, daß ' Allerhöchste Ordre bestätigt und seine Einführung in d-Mi .ordnungsblatte Pro 1877, Selle 110, sub Nr. 125 öffentl., gemacht worden sei. Fangprämien wurden nach § 262 des Her 5 v«»° pflegungs Reglements vom 7. April 1853 nur noch für die Einbringung desertirter Sträflinge, für die Einlieferung anderer Fahnenflnch igen im Jolande aber nicht gewährt. Inzwischen seien dergleichen Prämien auch für das Einbringen von Sträflingen (Militärgefangrnen) mit Emani- rung des Allerhöchst bestätigten Militär-Strafvollstreckungs-Reglements vom 2. Juli 1873 in Wegfall gekommen.
—- Nach dem Westfäl. Merk. ist es der bisherige Bisthnmsver- weser Dr. Höt ng in Osnabrück, der nach der getroffenen Vereinbarung zwischen der Regierung und der Curie zum Bischof von Osnabrück ernannt werden soll. In Paderborn hatte das Domk pitel aus der von der Regierung und der Curie vereinbarten Liste den gegenwärtigen Bis- thumsverweser Drobe als den ihm willkommensten Caadidaten für das Bischofsamt bezeichnet, doch hat deselbe seines hohen Alters wegen ab- gelehnt.
— Die vor einigen Wochen als bevorstehend angekündigte Ernennung des Generalmajors Grafen Waldersee zum Vicechef des General- stabs ist nunmehr erfolgt Der Name der neuen Charge ist, wie die Kreiszeitung meldet, „Generalquartiermeister beim Genërälstabe". Zu diesem Posten also ist Graf Waldersee nunmehr berufen worden. In dieser Stellung hat er den Chef des Generalstabs zu entlasten und in Behinderungställen zu vertreten.
— Die für das nächste Jahr bereits in Aussicht stehenden sehr umfangreichen Auswanderungen Deutscher nach Amerika beschäftigen die Regierung in hohem M ße Man hat, wie die „Mgd. sitg." mit- theilt, die Ueberzeugung gewonnen, d >ß auf dem Wege er Gesetzgebung den Maffenauswande- ringen nicht viel beizukommen ist und daß dabei nicht mehr geschehen kann, als daß man etwaigem ungeietzl chen Treiben der Auswanderungs-Agenten das Handw rk l-gt; im weiter n finden indessen Berathun ;en namens ich über M tt.l und Wege statt, um durch Belehrung und anderweite Vorstellungen den Täuschungen vorz ibeugen, denen sich zahllose Au-wurden er über ein leicht s Fortkommen in der Neuen Welt hingeben. Besprechungen in Aogeo dnet nkreisen üb r Jr- tervellationen im Reichstage oder Landtage hinsichtlich des Ueberhand- nehmens der Auswanderungen sind bis jetzt ohne Erfolg geblieben. Es haben, wie es scheint, diejenigen R cht b halten, w lche auf die Frucht- lrsigkeit bisher ger derartiger Schritte H ugewresen haben. Man fi ht, so b.merki die „ Staatsb.-Ztg." aus dieser Rathlosi stell zur Genüge, daß die Colonisationsfrage schließlich doch n Angriff genommen werden muß.