Monneure»«-
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Mihrlich 9 Mari. Halbj.4M.S0P. Bierteljährlich
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Lmaun Ameiaer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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PreiS:
Die Ispaltt^ Garmondzetie * deren Raum
10 Psg.
Die Sspalt. AM»
20 Psg.
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SO Pfg.
Nr. 302.
Donnerstag den 29. Dezember
1881
Amtliches.
Ausschreibe n.
Als muthmaßlich gestohlen sind folgerte Gegenstände hier angehalten worden:
1 viereckiges Pappkästchen, ca. 8 cm im auf dem Deckel eine Stickerei, 1 Segelschiff darstellend, in welchem sich 2 Personen befinden. 1 goldenes Armband, glatter Reif, woraus eine schleisenartige Verzierung mit 4 kleinen und einer größeren weißen Perle. 1 gold. ovales Medaillon, die Vorderseite schwarz emaillirt mit einer Blume. 1 rundes Medaillon, der äußere Rand verziert, die Vorderseite von Glas. 2 goldene Hemdenknöpfe, einer mit rochem, der andere mit grünem Stein. 1 goldene gedrehte Halskette. 1 sranzös. 2-Sous-Stück von 1792. 1 Medaille zur Erinnerung an den XVI. Obersränk. Turntag, Kronach, d. 17. Mai 1880. 1 Dolchmesser mit gebogenem Hirschhorngrffs, der Rücken der Klinge gerippt.
Eigenthumsansprüche sind ungesäumt bei unterzeichneter Stelle (Clesern Host Zimmer 26) geltend zu machen.
Frankfurt a. M., den 24.-Dezember 1881.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 27. Dezember 1881.
Der Landrath
G efunde n: Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Schraubenschlüssel. Auf der Post liegen geblieben: baares Geld, Briefmarke und eine Cigarrenspitze.
Hanau am 29. Dezember 1881.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschau.
— Berlin, 28. Dezbr. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Chefs des Civilkabinets, Wirk ichen Geheimen Raths von Wilmowski, und gewährten dem neu ernannten Königlich belgischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Grafen van der Straaten Ponthoz im Beisein des Botschafters Grafen Hatzfeldt eine Audienz behufs Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.
— Die schon 50 Jahre bestehende und dann auch in die Ersatzordnungen aufgenommene Bestimmung, daß die Gründung eines eigenen Hausstandes auf die Militärpflicht gar keinen Einfluß übe, ist wiederum in Erinnerung gebracht worden.
— Da die auf Grund des Reorganisationsplans vom 5 /7. Mai d. J. zur Ausgabe gelangenden Einzel-Aktien der Oregon und California Railroad Company erst nach dem 1. Oktober d. I. gegen die sogenannten Jnterimsschcine zum Austausch gelangen werden, so kann, nach einem Cirkularerlaß des Finanz-Ministers vom 21. d. M., auf dieselben, selbst wenn sie noch vor dem 30. b. M. im Bundesgebiete eintreffen und zur Abstempelung vorgelegt werden sollten, die Ausnahme zur Tarifnummer 1 des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. I. nicht Anwendung finden.
— Nach einem Cirkularerlaß des Finanz-Ministers, vom 21. d. M., ist von Schriftstücken der unter Tarifnummer 4 a. des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. Js. bezeichneten Art, welche nicht unter die Vorschrift des §. 9 a. a. O. fallen, auch dann, wenn auf Grund der Be- sreiung Nummer 1 zur Tarifnummer 4 a. a. O. die Reichsstempelabgabe von denselben nicht zur Erhebung kommt, die nach Form und Inhalt der Schriftstücke etwa anwendbare preußische Stempelabgabe für Lieferungs- oder Kaufverträge nicht zu entrichten.
— Nach einem anderen Erlasse des Finanz-Ministers, von demselben Tage, findet die Vorschrift im § 5 Absatz 2 des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. I. auf Uebertragungsvermerke keine Anwendung, welche auf inländische, vor dem Inkrafttreten des Reichsstempelgesetzes ausgegebene Aktien gesetzt werden. Die Befreiung zur Tarifnummer 1 a. a.
O. bezweckt nur, den Zeitpunkt des Beginns der Stempelpflichtigkeit sestzustcllen und eine rückwirkende Anwendung des Gesetzes auszuschließen. Für die Bemessung der Höhe der ReichSstempelabgabe von Aktien ist die Erwägung maßgebend gewesen, daß spätere Uebertragungen in der Regel (bei Aktien auf den Inhaber u. s. w.) stempelfrei bleiben. Folgerichtig i mußte der allgemeinen Besteuerung der nach dem 1. Oktober d. J. aus- |
gegebenen Aktien mit der erhöhten Abgabe eine gesetzliche Vorschrift entsprechen, wonach Uebertragungen der mit dieser erhöhten Abgabe belegten Aktien auch dann stempelfrei bleiben, wenn sie sich ausnahmsweise in Formen vollziehen, welche die Anwendung der landesgesetzlichen Stempelabgaben rechtfertigen würden. Lediglich diesen Zweck verfolgt der Absatz 2 des §. 5 a. a. O.; ihm entspricht der Wortlaut, der nur Uebertragungsvermerke auf den der Reichsstempelsteuer unterworfenen „Aktien" befreit. Diese Bestimmung auf Sessionen anzuwenden, welche auf im Jahre 1857 emittirte, mit Via Proz., also dem 6. Theile der ReichSstempelabgabe, versteuerte Aktien gesetzt werden, würde weder dem Wortlaute oder Zwecke des Gesetzes entsprechen, noch durch die Gerechtigkeit geboten sein.
— Wenn die Genußscheine der Warschau-Wiener Eisenbahngesell- schafi dem Inhaber außer dem auf die verlooste und amortisirte Stammaktie fallenden Gewinnantheil auch noch „dieselben Rechte, wie dem Inhaber nicht amortisirter Aktien" gewähren, so sind sie, nach einem Erlaß des Finanz-Ministers, vom 26. d. M, als Aktien im Sinne der Tarifnummer 1 des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. Js. zu versteuern.
— Die Nordd. Allg Ztg. schreibt: „Bereits vor mehreren Monaten verlautbarte die Nachricht, daß Gambetta sich mit der Absicht trage, sobald er die Leitung des Ministeriums übernommen habe, die Durchführung der obligatorischen Arbeiterversicherung in Frankreich in Angriff zu nehmen. Man erzählte sich damals, der deutsche Reichskanzler^ habe diesen Plan Gambettas im Privatgespräche erwähnt. Gambetta soll neuerdings in der Absicht, der Ausführung dieses Planes näher zu treten, von den zur Veröffentlichung gelangten Vorarbeiten der deutschen Regierung für die Unfallversicherung eingehende Kenntniß genommen und zugleich französische Fachmänner des Versicherungswesens mit der Ausarbeitung eines diesbezüglichen Projekts für Frankreich beauftragt haben. Es hat demnach den Anschein, daß der leitende französische Staatsmann die Organisation- einer Arbeite-Versicherung zur Aufgabe seiner Politik gemacht hat, und bei dem Ve> trauen, welches Gambetta in den politisch maßgebenden Kreisen seiner Landsleute genießt, darf er hoffen, diesen Reformgedanken zur Verwirklichung zu bringen. Wir Deutichen können dem gegenüber nicht ohne Bitterkeit dessen gedenken, daß die Priorität dieses großa-tig gedachten Reformplanes zur' Versöhnung der socialen Gegensätze unserer Zeit dem leitenden deutschen Staatsmanne gebührt, daß aber P-rleihadcr und Befangenheit in kleinlichen Vorurtheilen des Parlamentär schen Gezankes es bisher verhindert haben und vielleicht noch aus lange verhindern werden, daß Deutschland zur Herstellung der obligatorischen Aibciterversicherung gelänge. Während die Franzosen in richtiger Erkenntniß der aktuellen socialen Forderungen der Gegenwart den arbeitenden Klassen den Segen einer Unfall- und Altersversicherung gewähren und damit den ursprünglichen Gedanken des Fürsten Bismarck zur Ausführung bringen werden wirv man sich in Deutschland nach wie vor darüber streiten, ob die nationale Opposition gegen die Freihantels- doktrin englischer Handelsinteress nten und die Abwendung von her unsittlichen Manchcsterlehre des Gehen- und Geschehenlassens nicht etwa die Furcht vor einer „Reaction" oder vor einer Minderung der Prärogative parlamentarischer Coterieen wachrufen könne."
,— Stettin, 28. Dez. (K. Z.) In Gegenwart des Chefs der Admiralität, General von Stosch, des Staatsministers v. Bötticher und des chinesischen Gesandten Li-song pao lief heute die für chinesische Rechnung auf der Werft Bulcan erbaute Panzerkorvette glücklich vom Sta- pel. Der chinesische Gesandte vollzog die Taufe in chinesischer Sprache; das Schiff erhielt den Namen „Ting yuen."
— Der „Tüsseld. Auz." schreibt: Düsseldorf, 26. Dez. Die guten Weihnachtsgeschäfte, über welche aus allen Gegenden des Vaterlandes berichtet wird, bestätigen die Besserung der wirthschaftlichen Verhältnisse in erfreulicher Weise. „Es wurde viel gekauft", gab man uns hier in Düsseldorf auf wiederholtes Befragen zur Antwort. Mancher Ladenbesitzer beklagte, daß er nicht mehr Waaren, mancher Handwerker, daß er nicht mehr Hände zur Verfügung gehabt habe; man würde alsdann noch bessere Geschäfte gemacht haben.
Das Rundschreiben eines großen Düsseldorfer Hauses (Weingeschäft), vom 1. Januar k. J. batnt, beginnt, demselben Blatt zu olge, mit den Worten: „Wie alljährlich, so laden wir auch heute unsere werthen Geschäftsfreunde zu einem Rückblick auf das verflossene Jahr ein und freuen