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Nr. 281 Samstag den 3. Dezember 1881.

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Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesehcs vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs­gesetzblatt Seite 351) wird mit Genehmigung des Bundesraths für die Dauer eines Jahres angeordnet, was folgt:

§. 1. Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in dem die Stadt Berlin, die Stadtkreise Charlottenburg und Potsdam, sowie die Kreise Teltow, Nieder- Barnim und Ost. Havelland umfassenden Be­zirke für den ganzen Umfang desselben von der Landespolizeibehörde ver­sagt werden.

§. 2. In der Stadt Berlin und den Stadtkreisen Charlottenburg und Potsdam sind das Tragen von Stoß-, Hieb- oder Schußwaffen, sowie der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Sprenggeschossen, soweit es sich nicht um Munition des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine handelt, verboten.

Von letzterem Verbote werden Gewehrpatronen nicht betroffen. Ausnahmen von dem Verbote des Waffentragens finden statt:

1) für Personen, welche Kraft ihres Amtes oder Berufes zur Füh­rung von Waffen berechtigt sind, in Betreff der letzteren;

2) für die Mitglieder von Vereinen, welchen die Befugniß, Waffen zu tragen, beiwohnt, in dem Umfange dieser Befugniß;

3) für Personen, welche sich im Besitze eines Jagdscheins befinden, in Betreff der zur Ausübung der Jagd dienenden Waffen;

4) für Personen, welche einen für sie ausgestellten Waffenschein bei sich führen, in Betreff der in demselben bezeichneten Waffen.

Ueber die Ertheilung des Waffenscheins befindet die Landespolizei­behörde. Er wird von derselben kosten- und stempelfrei ausgestellt und kann zu jeder Zeit wieder entzogen werden.

§. 3. Vorstehende Anordnungen treten mit dem 29. November d. I. in Kraft.

Berlin den 25. November 1881.

Königliches Staats-Ministerium.

von Bismarck. von Puttkamer. G. von Kamele.

Maybach. Bitter. Lucius. Friedberg.

______________von Boetticher. von G oßler._____________

Den Schulvorständen wird mitgetheilt, daß Seitens des Herrn Justiz-Ministers die mit der Strafvollstreckung betrauten Behörden und Beamten Seines Ressorts angewiesen sind, sich in denjenigen Fällen, in welchen Freiheitsstrafen gegen schulpflichtige Kinder zu vollstrecken sind, mit den betreffenden Schulvorständen (Stadtschuldeputationen rc.) über die zur Vollstreckung der Strafe geeignetste Zeit vorher zu verständigen und den hierauf bezüglichen Wünschen dieser Behörden thunlichst Rech­nung zu tragen.

Hanau am 30. November 1881:

Der Landrath.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des §. 5 und §. 6 pos. c. der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen werden nach Berathung mit dem Stadtvorstand für die Abhaltung des Weihnachtsmarktes dahier nachstehende Bestimmungen getroffen:

Art. 1. Der Weihnachtsmarkt findet an den Tagen des 19. bis einschließlich 24. Dezember auf dem Neustädter Marktplatze statt.

Mit dem Aufschlagen der Verkaufsbuden darf Tags vorher ange­fangen, noch am Abend des 24. Dezember müssen dieselben wieder ent­fernt werden.

Art. 2. Das Feilhalten auf diesem Weihnachtsmarkt ist obser- vanzgemäß nur hiesigen Einwohnern gestattet und beschränkt auf s. g. Weihnachtsartikel, Kinderspielwaaren, Christbäume, Christaärten, Leb- kuchler- und Conditorwaaren.

Art. 3. Im klebrigen ist jeder Feilhaltende den marktpolizeilichen

Anordnungen unterworfen und werden Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung mit Geldbuße bis zu 9 Mark eventuell mit Hast geahndet.

Hanau am 3. Dezember 1881.

Der Landrath Schrötter.

Tagesschau.

B erlin, 2. Dez. Unser Kaiser verbrachte die Nacht gut und stand heute zeitig auf.

Berlin, 2. Dez. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist gestern Abend 10 Uhr 35 Min. mittels Extrazuges von Coblenz hier eingetroffen, auf dem Bahnhöfe von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin und im Palais von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige empfangen worden. Den Kam­merherrendienst bei Ihrer Majestät haben die Königlichen Kammerherren Herr von Klinckowstroem und Graf Vitzthum übernommen.

Berlin, 2 Dezbr. Die heutige (8.) Sitzung des Reichstags wurde um 12 Uhr 20 Min. vom Präsidenten von Levetzww eröffnet.

Der Abg. Frvhme hat dem Präsidenten aus Anlaß des gestern ge­gen ihn verhängten Ordnungsrufes erklärt, daß er mit seinen Ausfüh­rungen weder gegen den Präsidenten noch gegen den gegenwärtigen Reichstag ein Tadelsvotum habe aussprechen wollen; er habe nur den früheren Reichstag gemeint. (Heiterkeit.) Präsident v. Levetzow erklärt, daß auch er die Sache nicht anders aufgefaßt habe, da der jetzige Reichs­tags noch gar keine Gelegenheit gehabt habe,die wirthschaftlichen und politischen Grundsätze der sozialdemokratischen Partei in unerhörter Weise zu verunglimpfen." Er halte jedoch den Ordnungsruf aufrecht, weil er meine, den früheren Reichstag ebenso wie den gegenwärtigen in Schutz nehmen zu müssen. (Beifall.)

Hierauf erfolgte Fortsetzung der Etatsberathung. Beim Etat für das Auswanderungswesen erklärt, nach derFr. Ztg.", Staatssekretär Bötticher, daß ein Auswanderungsgesetz in der nächsten Session vorge- legt werden solle. Frohme hebt hervor, daß die Massenauswanderung der Arbeiter durch das Sozialistengesetz verursacht sei. Nach langer De­batte wird der Etat des Reichsamts des Innern erledigt. Beim Etat des Gesundheitsamts entspinnt sich eine längere Diskussion.

Nächste Sitzung morgen.

Wien, 2. Dez. Die Morgenblätter veröffentlichen ein Schrei­ben der Deutschen Kaiserin an den Erzherzog Karl Ludwig, mit wel­chem 1000 Gulden zur Stiftung eines Krankenbetts für das neu zu gründende Elisabeth-Krankenhaus in Pest übersendet wurden.

Messina, 30. Nov. In verwichener Nacht erfolgte ein hef­tiger Zusammenstoß zwischen dem französischen DampferAlsace-Lorraine" und dem englischen DampferRhouda". Die Mannschaften wurden ge­rettet; der Kapitän des französischen Dampfers ward verwundet.

Einige gegen die Times gerichteten Auslassungen des Journal de St. Petersbourg beweisen, daß sich die Frage wegen der russischen financiellen Forderung in ' Konstantinopel zuspitzt. Die neuliche Nach- richt der Times übrigens, daß Deutschland auf Seiten Rußlands stehe, wird der Bestätigung bedürfen. Die Mächte haben sich bis jetzt, soviel man weiß, von den Verhandlungen in Konstantinopel ferngehalten.

Konstantinopel, 2. Dez. (K. Z.) Die Pforte hat jetzt auch die Schließung der griechischen Postämter in Saloniki und Smyrna angeordnet. Der russische Botschafter v. Novikow ersuchte die Pforte, den von dem Gouverneur des Kaukasus nach Erzerum zum Studium eines angeblich dort vorgekommenen Pestfalles entsandten beiden Aerzten auch zwei türkische Collegen beizugesellen. Die türkischen Bevollmäch­tigten zogen in der letzten Sitzung einen Theil ihrer Erklärung über die Beschränkung des Antheils der Gläubiger an dem Erträgniß der Tabak­regie zurück. Bezüglich der Vertheilung des Erträgnisses wurden meh­rere Zusatzanträge eingebracht. Die türkischen Vertreter versprachen, sie würden die Anträge prüfen und in der nächsten Sitzung antworten.

Reichsgerichts-Entscheidunge».

Spiegelt ein Gläubiger seinem gesetzesunkundigen Schuldner, gegen den er den Erlaß eines gerichtlichen Zahlungsbefehls über eine