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Montag den 28. November
Nr. 276
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LesteUungen
auf den
Hanauer Anzeiger für den Monat Dezember nehmen alle Postanstalten sowie die Expedition (Waisenhaus, Hammergasse Nr. 9) entgegen.
Amtliches.
Diejenigen Eltern von Kindern in der Stadt H a n a u , welche ihre im Jahre 18e0 oder früher geborenen Kinder noch nicht haben impfen resp, revacciniren lassen, werden aufgefordert, dies ungesäumt nachzuholen.
Binnen 4 Wochen ist durch Vorzeigung des Impfscheins oder Entschuldigungsattestes vom Arzt in der Registratur des Landrathsamtes der Nachweis zu erbringen, daß den Vorschriften des Jmpfgesetzes genügt sei. Andernfalls ist Strafe zu gewärtigen.
Hanau, am 4. November 1881.
Der Königliche Landrath
Schrötter.
Entlaufen: Zu Rüdigheim ein dunkelgrauer Schäferhund mit gelben Beinen, länglichem Kopf und langer Ruthe, m. Geschlechts.
Gefunden: Ein Heimathschein, auf den Namen Georg Hohe lautend. Eine graue längliche Broche mit dunkelrothem Stein.
Hanau, am 28. November 1881.
Aus Königl. Landrathsamt.
Die neuen Zinsscheine zu den Partial-Obligationen des 4°/oigen vormals Naff. Staatsanlehens vom 26. Oktober 1853 Reihe III Nr. 1 bis 8 und Zinsschein-AnweisnnZen werden vom 1. Dezember l. I. ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a/M. ausgereicht werden.
Diese Zinsscheme können auch durch die Königlichen Regierungs- Hauptkassen und die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.
Wer die Zinsscheine durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Zinsschein-Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangs-Bescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein- Anweisungen abhanden gekommen sind, in welchem Falle die betreffenden Schuldverschreibungen an das Königliche Regierungs-Präsidium in Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen sind. Die entstandenen Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu ersitzen.
Wiesbaden den 24. Oktober 1881.
Der Regierungs-Präsident v. Wurmb.
Tagesschau.
— Berlin, 26. Novbr. Se. Majestät der Kaiser und König haben die beiden letzten Tage vollkommen schmerzfrei und die Nächte in ruhigem Schlaf zugebracht; der Kräftezustand erfordert jedoch noch Schonung, und sind Se. Majestät dadurch genöthigt, voraussichtlich noch einige Tage das Zimmer zu hüten.
— Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Vizekonsul Kempermanu in Hongkong zum Konsul in Manila zu ernennen geruht.
— B erlin, 26. Novbr. Unter dem Vorsitze des Staatsministers von Boetticher wurde gestern eine Plenarsitzung des Bundesraths abgehalten. Zunächst schritt die Versammlung zur Wahl eines Kommissars des Bundesraths für die Berathungen im Reichstag. Sodann wurde
1881
die Vorlage, betreffend die Denkschrift über die Ausführung der seit dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze, dem VII. Ausschusse überwiesen und eine von einem Holzhaudler erhobene Entschädigungssordernng nach dem Anträge der Ausschüsse abgelehnt. Es folgten die Berichte der Ausschüsse über die Entwürfe zu Gesetzen für Elsaß-Lothringen, betr. die Befähigung zu dem Amte eines Notars, und betreffend die Gerichtskosten und die Gebühren der Gerichtsvollzieher. Beiden Entwürfen wurde die Zustimmung ertheilt und endlich die Beschlußfassung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts- Etats von Elsaß Lothringen für 1882/83, ausgesetzt.
, — An verschiedenen Einnahmen des Reichs sind für die Zeit vsm Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monws Oktober 1881 (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraume des Vorjahres) vereinnahmt worden: Post- und Telegraphenverwaltung 82 205 873 Mk. (+ 5 230132 Mk.), Reichs-Eisenbah-verwaltung 24 762 200 Mk. (+ 434 047 Mk.)
— 4. Plenarsitzung des Reichstages, Montag, den 28. November 1881, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung: Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Beitrag des Reichs zu den Kosten des Anschlusses der freien und Hansestadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet.
— S. M. S. „Vineta", 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Zirzow, ist am 25. November er. in Kiel eingetroffen.
— Zufolge Telegramms aus Peking ist der deutsche Dampfer „Quinta" aus Flensburg bei der Insel Hainan gestrandet und geplündert worden. Das Kaiserliche Kanonenboot „Wolf" ward sofort dahin abgesandt, und in Folge der von dem Kaiserlichen Gesandten bei der chinesischen Regierung gethauen Schritte hat dieselbe strenge Untersuchung und Erledigung zugesagt. (N. Allg. Z.)
—■ Offiziös wird aus Berlin geschrieben: Mit Bezug auf die Nachricht, daß die Botschaft des Kaisers in allen Gemeinden durch Au- schlag zur öff. Kenntniß gebracht werden soll, bemerken verschiedene Blätter, daß dies eine französisch imperialistische Praxis sei. Abgesehen davon, daß diese Praxis lange vor dem 3. Napoleon in Frankreich üblich war, wäre sie als eine konstitutionelle zu bezeichnen. Man erinnert sich an die Proklamation des Königs Viktor Emanuel au sein Volk, als man demselben, der unter schwierigen Verhältnissen nach einem verlorenen Feldzug und einem ungünstigen Frieden den Thron bestiegen, eine radikale, oder wie man jetzt bei uns zu sagen pflegt, eine „entschieden liberale" Kammer gesendet hatte. Der König löste die Kammer auf und appellirte persönlich an die Wühler, welche ihm dann die Kammern schickten, unter denen Cavour die unter dem Namen Counubio bekannt gewordene Vereinigung bis dahin sich bekämpfender Elemente zu Stande brächte, was diesem großen Minister eine Majorität verschaffte, die ihm bis an sein Ende treu geblieben ist.
— Nach einer von der Nat. Ztg. gemachten Zusammenstellung wird der neue Reichstag folgendes Aussehen haben: Der Groß- und Kleingrundbesitz, die Laudwirthschaft rc. ist durch 107 Abg. vertreten. Industrie, Handel und Gewerbe entsenden 11 Fabrikanten, 4 Bcrgwerks- und Hüttenbesitzer, 10 Kaufleute, 3 Bankiers und je einen Brauereidirektor, Fabrikdirektor, Holzhändler, Bankdirektor, sowie einen Geh. Kommerzienrath und einen Kommerzienrath. Die Staatsverwaltung wird vertreten durch 2 Minister im Amt (v. Puttkammer, v. Goßler), durch 4 inaktive Minister (Falk, Hobrecht, v. Bernuth, Windthorst), durch je einen Regierungs- und Polizeipräsidenten, Geh. Oberregierungsrath, 10 Landräthe, 4 Reg. Räthe, 1 Oberpräsidenten (v. Seydewitz), 2 Oberpräsidenten a. D. (Graf Armin und V. Kleist-Retzow). Die Provinziell- und Kommunalverwultung ist vertreten durch 3 Oberbürger- melfter, die von Berlin, Dresden und Brandenburg (v. Forckenbeck, Stübel und Hammer), 4 Bürgermeister, 2 Bürgermeister a. D., 3 Landesdirektoren (v. Levetzow, v. Saucken-Tarputschen, v. Bennigsen), 1 Landesdir. a. D., 3 Stadträthe, 2 Gemeinderäthe (Württemberg), je 1 bayerischen Magistratsrath, Gemeindevorsteher, Senator und den Syndikus der Stadt Berlin. Das richterliche Element entsendet 2 bayerische OberlandeSgerichtsräthe, 10 Landgerichtsräthe, 8 Amtsgerichtsräthe, je 1 Kammergerichtsrath und Amtsrichter, ferner 7 richterliche Beamte a. D.