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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correfpondenz.
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deren Raum
10 Psg.
Die 2(palt. Zeil« 20 Psg.
DieSspaltigeZeil«
30 Psg.
M. 272.
Mittwoch den 23. November
1881.
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Amtliches.
Am 20. ds. Mts., Morgens 7^2 Uhr, ist aus dem Gefängniß zu Frankfurt a/M. entsprungen: Dachdecker Jakob Hofmann von Frankfurt a/M., 25 Jahre alt, groß, kräftig, dunkelblond, graue kleine Augen, rundes Gesicht, dunkler Sackanzug, und Schlosser Wilhelm Felsenheimer von Babenhausen, 21 Jahre alt, groß, hager, unreines Gesicht, dunkle Kleidung.
Um sorgsame Fahndung, Festnahme und Nachricht wird ergebenst ersucht.
Hanau am 21. November 1881.
Der Landrath.
Gefunden: Ein schwarz-seidener Regenschirm mit weißem Horngriff. 50 Pf. baar. Eine schwarze Tasche mit weißem Taschentuch und Schlüssel. Drei Handtücher. Ein Quantum Wollengarn. Ein geflickter Schuh mit Gummizügen.
Verloren: Ein gravirtes silbernes Medaillon. Ein großes Eiswolltuch.
Hanau am 23. November 1881.
___________________Aus Königl. Landrathsamt.___________________
Bekanntmachung.
Bücherpostsendungen betreffend.
Den Bücherpostsendungen, d. i. den Sendungen mit Büchern, Musikalien, Zeitschriften, Landkarten und Bildern, soweit dieselben den die Drucksachen betreffenden Bestimmungen der Postordnung entsprechen und ein Gewicht von mehr als 250 Gramm haben, darf gegen Zahlung einer besonderen, vom Absender zu entrichtende« Gebühr von 10 Pfennig ein Postauftrag zur Einziehung der die | Sendung betreffenden Rechnung beigefügt werden. Eine Gewähr für die Sendung selbst wird seitens der Postverwaltung übernommen, wenn die Einschreibung der Sendung verlangt und die Einschreibgebühr von 20 Pfennig entrichtet wird. Für die eingezogenen Geldbeträge haftet die Postverwaltung in allen Fällen wie für «ngezahlte Postanweisungsbeträge.
Die den Bücherpostsendungen beigegebenen Rechnungen dürfen mit handschriftlichen Zusätzen versehen werden, sofern diese lediglich den Inhalt der Sendungen betreffen und nicht die Eigenschaft einer besonderen, mit demselben in keiner Beziehung stehenden Mittheilung haben.
Vorstehendes Verfahren tritt mit dem 1. Januar 1882 versuchsweise in Kraft.
Ueber die näheren Bedingungen für die Beförderung derartiger Bücherpostsendungen ertheilen die Postanstalten Auskunft.
Berlin W., 16. November 1881.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. Stephan.
Ta^ks schau.
— Die Rede Sr. Kaiser!. Hoheit des Kronprinzen bei der Einweihung des Kunstgewerbe-Museums hatte der Nordd. Allg. Ztg. zufolge nachstehenden Wortlaut:
Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs, welcher mich beauftragte, seinem Bedauern darüber, daß er verhindert ist, an dem Festakt theilzunehmen, Ausdruck zu leihen, übergebe ich diese festlichen Räume der öffentlichen Benutzung. Die Kronprinzessin sowohl als ich, wir schließen uns dem Dank an, welcher hier soeben den Männern ausgesprochen wurde, die rühmlichen Antheil an dem Gelingen des nach einer langen Periode des Ringens mit reichem Erfolg gekrönten Werkes haben. Es ist uns beiden eine hohe Freude, zu sehen, wie aus bescheidenen und schüchternen Anfängen sich dieser stattliche Bau entwickelt und wie die Initiative, welche die Kronprinzessin in Verwirklichung der von ihrem unvergeßlichen Vater gegebenen Anregung auf kunstgewerblichem Gebiet gegeben, segensreich und fruchtbringend gewirkt hat. Eine Reihe statt- ucher Sammlungen, die sich zu einer reichen Quelle des Studiums und der Belehrung gestalten, ist nunmehr den Kunstfreunden und Wißbegie- rrgen erschloffen. Möchte der Gedanke, dem die Kronprinzessin Verwirk- |
lichung gab, die edelsten Früchte zeitigen; möge das Institut, welches sie ins Leben zu rufen trachtete, dauernden Gewinn bringen bei dem Streben, um in dem wetteifernden Ringen der Nationen das Höchste zu erreichen, in dem edlen und schönen Kampfe für das Gute und Vollkommene.
— Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung schreibt: „Der in Paris erscheinende „Voltaire" vom 17. d. M. bringt in Veranlassung des vom Grafen Saint-Vallier eingereichten Abschiedsgesuchs etxen Bericht über eine Unterredung, welche ein hochstehender Diplomat bezüglich des bevorstehenden Eintritts des Herrn Gambetta in die französische Regierung mit dem Fürsten Bismarck gehabt haben soll. Danach hätte der Reichskanzler gesagt: Herr Gambetta ist ein großer Redner und ein großer Staatsmann, er ist aber ein noch größerer Patriot. Er liebt sein Vaterland zu sehr, um es in unbedachte Abenteuer zu stürzen. Deshalb habe ich keinerlei Befürchtungen vor seiner Uebernahme der Regierung. Fürst Bismarck soll dem hinzugefügt haben: „Graf Saint- Ballier hat seinen Rücktritt für den Fall angekündigt, daß die Eventualität, von der Sie sprechen, eintritt. Die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland sind nicht abhängig von einem Personenwechsel, sondern beruhen auf dauerhaften Grundlagen. Graf Saint-Vallier hat übrigens unrecht gehabt, sich zu sehr auf die Hofpartei zu stützen und nicht genügend zu berücksichtigen, daß in einem Lande, wie das unsrige, der Einfluß des Kanzlers nicht zu vernachlässigen ist." In dem ersten Satze dieser Auslassung des „Voltaire", welcher Herrn Gambetta betrifft, würden die Aeußerungen des Reichskanzlers, wenn die angebliche Unterredung stattgefunden hätte, möglich sein und hätten gemacht werden können. Der zweite Satz über den Grafen Saint-Vallier aber ist in allen sachlichen und persönlichen Beziehungen unwahr und aus der Luft gegriffen. Graf Saint-Vallier hat jederzeit sowohl seine geschäftlichen als gesellschaftlichen Beziehungen mit politischem und persönlichem Takte geregelt; namentlich aber sind diejenigen zum Reichskanzler jederzeit besser und intimer gewesen, als mit irgend einem seiner Vorgänger. Wahrscheinlich liegt eine Verwechslung der Zeiten vor, die allerdings auf den unmittelbaren Vorgänger des Grafen Saint-Vallier, Herrn v. Gontaut-Biron, paffen würde, auf den ersteren angewendet indessen allen Eingeweihten die vollste Unwissenheit des Verfassers aufs evidenteste nachweisen muß."
— (Aus der Reichsh au ptstadt.) Die Nat.-Ztg. meldet: Die Selbstdenunziation des Justizraths Heilbron dürfte in dem Auftreten desselben im Untersuchungsgefängniß einige Erklärung finden. Derselbe hat Aeußerungen gethan, welche Zweifel darüber aufkommen lassen, ob er sich augenblicklich im Vollbesitz seiner Geisteskräfte befindet.
— München, 22. Novbr. (R. u. St.-A.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer verlas der Minister des Innern eine Botschaft des Königs, durch welche die Session des Landtags bis zum 31. Januar 1882 verlängert wird. Bei der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fortdauer des Malzaufschlages, wurde mit 89 gegen 52 Stimmen der Antrag des Ausschusses angenommen, nach welchem die Forterhebung nur auf drei Monate genehmigt wird. Der Referent Ruppert hob dem Bedenken des Finanzministers gegenüber hervor, daß bei der Stellung der Majorität des Hauses dem Ministerium gegenüber alle sonstigen Gründe in den Hintergrund treten müßten.
— Karls ruhe, 22. Nov. Der Lanotag ist bis Mitte Januar vertagt worden.
— Baden-Baden, 22. Nov Der Großherzog hatte eine gute Nacht, die Temperatur war Abends 36,7, Morgens 36,2, der Puls 64. Der Appetit steigert sich; das Allgemeinbefinden ist befriedigend.
— Wien, 22. Nov. Die amtliche „Wiener Zeitung" publicirt die Ernennung des Grafen Kalnoky zum Minister des kaiserlichen Hauses und zum Minister des Aeußern.
— Haag, 21. Nvv. (K. Z.) In der Zweiten Kammer erklärte der Finanzminister heute, in Erwartung der Ergebnisse der im April stattgehabten Münzkonferenz könne er noch keine Maßregeln vorschlagen, um den starken Goldabfluß, welcher das Münzsystem des Landes empfindlich schädige, zu verhindern; wenn die Conferenz den Bimetallismus nicht konsolidiren könne, so würde die Regierung das Silber mit be«