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Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Das von der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Leip­zig unterm 17. Mai d. JS. erlassene Verbot des Gesangvereins Lyra" zu Gohlis ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom 26. Oktober d. Js. wieder aufgehoben worden.

Berlin den 3. November 1881.

Die ReichS-Kommission. von Schlieckmann.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das zu Paris bei Adolphe Reifs, place du College du France, gedruckte Flugblatt mit der UeberschriftManifeste e 1 e c t o r a 1. Aux ouvriers de lindustrie, aux ouvriers de la terre, enthaltend einen an die Ar­beiter gerichteten Aufruf, welcher mit den Worten:Tel est lidöal des Communistes Anarchistes schließt, nach §. 11 des gedachten Ge­setzes durch die unterzeichnete Landespolizribehörde verboten worden ist.

Trier den 7. November 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Nasse.

Auf Grund des Reichsgesetzes gegen die Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das in Magdeburg mit Beschlag belegte Flugblatt:Wähler Magdeburgs!" unter­zeichnet: die Sozialdemokraten von Magdeburg, Neustadt und Buckau, Verlag von C. Heinrich in Magdeburg, Druck von A. Vogel und Co. in Braunschweig, als sozialistischen Tendenzen in einer den öffentlichen Frieden und die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise dienend (§. 11 des vorbezeichneten Gesetzes) hiermit verboten.

Magdeburg den 7. November 1881.

Der Regierungs- Präsident.

In Vertretung: Graf B a u d i s s i n.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nachstehend bezeichneten nichtperiodischen Druckschriften:

1)Wiarä socyalistöw przez Ludwika Blanka przenarzeczyl Mieczyslaw Romanski z drukarni krajowej M. F. Poremby we Lwowie 1869,

2)Patryjotyzm i socyjalizm przez Boleslawa Limanowskiego Genewa drukarnia polska 1881,

3)Nieprzejednane kierunki* przelozyl z rossyjskiego E. L. Poz­nan nakladem autora 1878,

4)Sprawozdani z Niedzynarodowego zebrania zwolanego w 50 letnia roezniee Listopatowego Powstania przez redakeyje Röwnosci w Genewie 1881,

5)Program socyalistöw polskich wschodniej Galicyi. Lwöw, w styczniu 1881 r. Imprinaerie polonaise, chemin neuf, 13 Ge- neve,

6)Co to jest socyalizm ? (ohne Angabe des Verfassers, Verlegers und Druckorts) Lipsk dnia 8 sierpnia 1878,

7) lerdynand Lasalle. Kapital i praca, czyli Pan Bastiat-Szulce z Delicza, Julian Ekonomiczny; przelozyl K. W. Lwöw, nakla­dem Antoniego Mankowskiego 1878,

§ 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespoli- zeibehörde verboten sind.

Posen den 7. November 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Liman.

Qt .5t u gbl att in klein Quart mit dem EingängeDie Zelten sind schlecht. Warum?" und einer Aufforderung zum onnement auf dieFreiheit" am Schlüsse, ohne Angabe des Druck-

19. November 1881.

ortes oder Verlegers, wird auf Grund des §. 11 Absatz 1 des Reichs­gesetzes vom 21. Oktober 1878/31. Mai 1880 gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie hierdurch verboten.

Speyer den 7. November 1881.

Königlich bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, von Braun, K. Regierungs-Präsident.

Nach Vorschrift des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Ver­einsbuchdruckerei Hottingen-Zürich erschienenen beiden Flugblätter mit der Ueberschrift:Wähler des Lippischen Wahlkreises" und mit der Unterschrift:W. Strothmann, Kaufmann in Lemgo. Das Volkskomitäe des Lippischen Wahlkreises" bzw.:W. Stroth­mann, Kaufmann in Lemgo. Eine Anzahl Wähler des Lippischen Wahlkreises" auf Grund des §. 11 des obigen Gesetzes von der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden sind.

Detmold den 8. November 1881.

Fürstlich lippische Regierung. Eschenburg.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in der Vereins­buchdruckerei Zürich-Hottingen gedruckte und verlegteMänner des Volks!Wähler! Mitbürger des 2. Hamburgifch en Wahlkreises!" überschriebene Flugblatt nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten wor­den ist.

Hamburg den 9. November 1881.

___________Die Polizei-Behörde. Senator Kunhardt.___________

Die neuen Zinsscheine zu den Partial-Obligationen des 4%igen vormals Nass. Staatsanlehens vom 26. Oktober 1853 Reihe III Nr. 1 bis 8 und Zinsschein-Anweisungen werden vom 1. Dezember l. I. ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a/M. ausgereicht werden.

Diese Zinsscheine können auch durch die Königlichen Regierungs­Hauptkassen und die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.

Wer die Zinsscheine durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Zinsschein Anweisungen mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangs-Bescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Zins­scheine wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Erreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein- Anweisungen abhanden gekommen sind, in welchem Falle die betreffenden Schuldverschreibungen an das Königliche Regierungs-Präsidium in Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen sind. Die entstande­nen Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsfcheine zu ersetzen.

Wiesbaden den 24. Oktober 1881.

____Der Regierungs-Präsident v. Wurmb.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 15. v. Mts. in Nr. 240 des Hauauer Anzeigers veranlasse ich die Herrn Bürger­meister nunmehr die Wahl der Mitglieder der Klassensteuer-Einschützungs- Commission vorzunehmen uns die Namen der Gewählten mir binnen 8 Tagen anzuzeigen. Bei der Wahl ist darauf zu achten, daß die ver­schiedenen Klassen der Steuerpflichtigen möglichst gleichmäßig in der Commission vertreten werden.

Als Termin zur Vornahme der Einschätzung der Klassensteuer für das Etatsjahr 1882/83 ist gleichmäßig im Kreis

Sonnabend der 10. Dezember er. bestimmt worden.

Die Klassensteuerrollen sind, sobald solche abgeschlossen und nebst der Einkommens-Nachweisung auf dem Titelblatt unterzeichnet w