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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Nr. 266.

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Mittwoch bett 16. November

1881.

ÄMtliches.

Gefunden: Ein gewebtes weißes Tüchelchen, A. D. gez. Ein weißes Taschentuch. Ein schwarz-seidenes Tüchelchen mit Heller Borde. Ein schwarzes Fiserill. Ein Portemonnaie mit Geld. Ein brochirtes Büchelchen „Murzuk". Ein Kinderschuh. Eine weiße Metzgerschürze. Eine lange Spannkette. Ein getragener Herrenrock. Ein leeres V2 Ohm haltendes Fäßchen. Ein kleines Portemonnaie mit Inhalt. Eine blaue Kaputze mit blauem Schleier. Auf der Post liegen geblieben: zwei Briefmarken.

Verloren: Ein Diarium mit hellblauem Umschlag. Eine braune Pferdedecke, C. B. gez. Ein grauer Rock. Ein Fecher. Ein goldener Siegelring mit blauem Stein, H. Z. eingravirt.

Hanau am 16. November 1881.

Aus Königl. Landrathsamt.

T K g e s i ch K u.

— Berlin, 15. Novbr. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei-Präsidenten von Madai, nahmen einige mi­litärische Meldungen entgegen und hörten nach einem kurzen Besuche Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg die Verträge des Chefs der Ad­miralität, Staatsministers von Stosch, sowie des Chefs des Militärka- b'nets, General-Lieutenants von Albedyll. Bald nach 1 Uhr empfingen Se. Majestät den Besuch Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen.

— Berlin, 15. Nov. Zu Ehren der Mitglieder der hier tagen- genden Post Konferenz fand gestern beim Staatssekretär des Reichspost­amts, Dr. Stephan, eine Sonde statt, zu welcher ungefähr 150 Einla­dungen ergangen waren.

— S. M. Aviso „Möwe", 5 Geschütze, Kommandant Korvetten- Kapitän von Kyckbusch, ist am 8. November er. in Sidney eingetroffen.

— Durch die Stichwahlen hat sich die Zahl der Doppelwahlen beträchtlich erhöht. Es sind zweimal gewählt: Falk in Bunzlau Lüben und Worms-Heppenheim, von Forckenbeck in Wolmirstedt-Reuhaldesleben und Sagan-Sprottau, Liebknecht in Mainz-Oppenheim und Offenbach. Dieburg, Lenzmann in Dortmund und Altena-Jserlohn, Richter in Ber­lin V und Hagen, Gefeit in Danzig und Coburg, von Saucken in Berlin III und Labiau-Wchlau und v. Schorlemer-Alst in Ahaus- Steinfurt und Bochum, sowie Stöcker in Münster und Siegen.

— Der Finanz-Minister hat sich in einem Cirkularerlaß vom 11. d. M. zur Beseitigung aller Zweifel nochmals dahin ausgesprochen, daß die auf Grund der Vorschrift im Artikel 73 des Handelsgesetzbuchs den Kontrahenten zugestellte Schlußnote in jeder Form, auch in Briefform, nicht als zu der „eigentlichen Handelskorrespondenz", welche nach Inhalt der Motive durch die Befreiung Nr. 3 zur Tarifnummer 4 des Gesetzes vom 1. Juli b. Js. der Besteuerung entzogen werden sollte, gehörig anerkannt werden kann, sie vielmehr auch dann als steuerpflichtig zu er­achten ist, wenn sie in die Form eines Briefes gekleidet und dieser auf Entfernungen von mindestens 15 km befördert wird.

— Bedroht Jemand einen Anderen, um ihn zu einer Handlung rc. zu nöthigen, mit einer Beleioigung, welche im Falle ihrer Verwirk­lichung wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen Seitens des Belei­digers straflos sein würde, so ist er, nach einem Erkenntniß des Reichs­gerichts, 1. Strafsenats, vom 19. September d. I, auch nicht in Folge der Bedrohung mit einer derartigen Beleidigung wegen Nöthigung zu bestrafen.

— Ein Verwandter und Gutsnachbar des Fürsten Bismarck, der kürzlich in Nürnberg weilte, änderte sich zu einem dortigen Freunde, wie man der „A. Z " aus Nürnberg berichtet, betreffs all' der falschen Gerüchte in der semitischen Frage, die man dem Reichskanzler aufgebür- det, daß sich derselbe erst vor wenigen Tagen in Varzin folgendermaßen darüber ausgesprochen: „Diese Frage ist schon oft an mich herangetreten, ich hüte mich aber wohl, etwas zu äußern, weil es ja doch wieder ent­stellt würde. Ich habe ähnliche Erfahrungen in der Sozialistenfrage bitter durchgemacht, in der ich mir die Finger verbrannte; denn als ich Manches von ihnen für gut fand, da hackte man Jahre lang auf mich, und als ich das Sozialistengesetz durchbrachte, da hackten dieselben Leute

wieder auf mich bis zum heutigen Tag. Ich überlässt die ganze Frage den Gesetzen, dafür sind sie da." Weiter äußerte er sich: „Unser gan­zes deutsches Wahlsystem ist ein gründlich falsches, in einem wohlgeord­neten Staate sollte jede Stimme zur Geltung kommen. Ich bin der Meinung, wenn die verschiedenen Parteien durch ganz Deutschland am gleichen Tage ihre Stimme jede für ihre Partei sammeln, diese dann für jede 25 000 einen Vertreter ihrer Partei wählen können; denn der Un­sinn liegt klar zu Tage, daß, wo die Parteien fast pari stehen, die an­dere Hälfte gar nicht zur Geltung kommt. Auch fallen dadurch die Kirchthurmsinteressen, Persönlichkeiten und die widerlichen störenden Nach- und Stichwahlen fort. Wie soll nun aber erst der Landmann die Schattirungen unserer verzwickten Parteiverhältnisse, wie Liberal, Na- tionalliberal, Sezession ist, rc. begreifen? Wozu diese vielen fremden Benennungen für eine deutsche Sache? Ich meine, schlichtweg, wenn man einen allgemeinen „Landverein" oder meinethalben einen „Bauern­bund" gründete, so wäre dieß verständig und gewiß faßlicher; die Städte sind ja ohnehin stark vertreten."

— Bad en- Bad en, 15. Novbr. Nach dem heute veröffentlichten Bulletin hat der Großherzog die vergangene Nacht gleichfalls in ruhi­gem, von Träumen nur wenig gestörtem Schlaf verbracht. Abends war die Temperatur 38,9, Morgens nach leichtem Schweiß 37,7. Der Groß­herzog nahm während der Nacht öfter Nahrung. Außer dem Gefühl großer Ermüdung sind alle übrigen Symptome "beruhigend.

— Karlsruhe, 14. Nov. Die Karlsruher Zeitung enthält einen ausführlichen Artikel über die Krankheit des Großherzogs. Es bestehe gegründete Hoffnung auf die Erhaltung und vollständige Wieder­herstellung. In der Nacht vom Freitag auf Samstag bestand unmittel­bare Lebensgefahr. Der Großherzog glaubte dem Ende entgegenzugehen und nahm Abschied von der Großherzogin, b™ Erbgroßherzog und der Kaiserin, die Morgens 5 Uhr an das Krankenlager geeilt war. Kund­gebungen des Großherzogs bieten Zeugniß von Frieden und Ergebung, die er in der Kraft des christlichen Glaubens gefunden, sowie von der Freude am Leben, das er, wenn Gott ihn erhalte, in rüstiger Arbeit für das Wohl des Volkes wieder aufzunehmen hoffe. Kundgebungen der Theilnahme trafen allerseits ein, besonders von den deutschen und auswärtigen Höfen.

— Karls ruhe, 15. Novbr. Die Eröffnung des Landtags fand um 11V2 Uhr im Ständehause statt. Staatsminister Turban verlas die Thronrede, welche be-agt: Da der Großherzog durch schwere Erkrankung verhindert sei und der Erbgroßherzog in der Familie zurückgehalten werde, sei Turban beauftragt, den Ständen den freundlichen Gruß des Erbgroßherzogs zu entbieten. Von den Vorlagen hob die Rede den Staatshaushalt hervor, der eine erfreuliche Uebereinstimmung in Ein­nahmen und Ausgaben aufweist. Nach Vereidigung der neu eingetrete- nen Abgeordneten schloß die Sitzung mit einem dreifachen Hoch auf den Großherzog. (Fr. Z)

— M ünche n, 14. Nov. In den nächsten Tagen wird eine Ver­ordnung des Staatsministeriums des Innern zur Abhilfe der Klagen über die Ausschreitungen des Hausirha ndels publizirt werden. (F. P.)

—■ Barr i. E. Dieser Tage ließ die hiesige Polizeibehörde in dem benachbarten Gertweiler eine Menge von ungefähr 100 Hektoliter Kunstwein auf die Straße laufen. Derselbe war aus einer Fabrik in Kippeubeim in Baden bezogen, wurde in Gertweiler unmittelbar nach seiner Ankunft gerichtlich beschlagnahmt und harrte da seines Schicksals. Der in dieser Sache anhängige Prozeß war s. Z. durch ein Urtheil der Strafkammer des Landgerichts Freiburg, welches die Fabrikanten in hohe Geld- und Freiheitsstrafen nahm, entschieden worden, kam indessen bei dem Reichsgericht als Revisionsinstanz zur Verhandlung und endigte mit der Aufrechterhaltung des landgerichtlichen Urtheils, welches u. A. auch die Wegnahme des fraglichen Weines verfügte. Mit dem erfolgten Auslaufenlassen ist sonach das letzte Drama dieses FälschungsProzesses vorüber.

— Paris, 14. Nov. Ein Erlaß des Generals Farre bestimmt, daß die Truppen der in Süd-Oran operirenden Colonnen die Feldzugs- entschädigung erhalten. Dieselbe beträgt für die Generäle täglich 9 Fr., für die Stabsoffiziere 5 Fr., für die subalternen Offiziere 4 Fr., für