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Rr. 249 Mittwoch den 26. Oktober 1881.

die Prüfung bestehen wird, ob es das Gewonnene zu nützen, das Errun­gene vor Bedrohung und Gefahr zu sichern vermag."

NWtlichös» Bekanntmachung.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 10. September l. Js. wird in Folge eines Erlasses des Herrn Finanzministers hiermit weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. Js. (Ges. S. S. 185) bis zum 29. De­zember d. Js. vorzunehmende Slempeluug der bei unserer Hinterlegungs­stelle deponirten ausländischen Werthpapiere nicht von der vorherigen Einzahlung der entsprechenden Stempelbeträge Seitens der Interessenten abhängig ist, da unsere Hauptkasse angewiesen ist, die Abgabebeträge zu­nächst vorschußweise zu zahlen und sodann von den Interessenten wieder einzuziehen.

Kassel, den 7. Oktober 1881.

Königliche Regierung,

v. Brauch itsch.

Bekannlmachung.

Zur Verdingung der direkten Lieserung von Brod und Fourage an die Truppen im Garnisonsorte Hanau pro 1882 im öffentlichen Ausbietungs-Verfahren haben wir auf den 3. November d. I., Vormittags 10 Uhr, im Rathhause daselbst Termin anberaumt.

Geeignete Unternehmer, welche sich über ihre Lieferungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Termine genügend ausweisen können, werden auf­gefordert, ihre Offerten verschlossen, mit der Ausschrift „Submission auf Brod- und Fourage-Lieserung Pro 1882 für die Garnison Hau au" versehen, portofrei bis zur Terminsstunde in das Terminslokal einzu- liefern.

Die Lieferungs-Bedingungen, in welchen auch die speziellen Vor­schriften für die Form der Offerten und das Verdingungs-Verfahren selbst enthalten sind, liegen in unserem Büreau, bei den Proviantämtern in Mainz und Bockenheim, sowie bei dem Oberbürgermeisteramt in Hanau aus.

Kassel den 14. Oktober 1881.

Königliche Intendantur XL Armee-Korps.

TKFsDschKA.

— Berlin, 25. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König sind heute früh 9 Uhr von Baden-Baden wieder hier eingetroffen.

— Berlin, 25. Oktober 1881. Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst folgender Kabinetsordre das Protektorat über den preußischen Beamtenverein übernommen:

Aus der Eingabe vom 6. d. M. habe Ich mit Genugthuung er­sehen. mit welchem Ernste der preußische Beamtenverein, seinem hohen Zwecke entsprechend, die Wohlfahrt des gesummten deutschen, insbesondere des preußischen Beamtenstandes zu fördern unablässig bemüht ist. Ich freue Mich, daß diese edlen Bestrebungen bisher von so segensreichem Erfolge begleitet gewesen sind. In der. verhültnißmäßig kurzen Zeit seines Bestehens hat der Verein unter der bedächtigen und umsichtigen Leitung seines Vorstandes einen Aufschwung genommen, der ihm nicht nur einen festen Bestand sichert und eine ausgedehnte Wirksamkeit zum Wohle der Beamten gestattet, sondern auch für eine weitere Entwickelung und damit für eine um so vollkommenere Erreichung seiner Ziele Gewähr leistet. Einem solchen auf gesunder Grundlage ruhenden Vereine gehört Mein volles Interesse und Ich erfülle daher in Bethätigung desselben gerne den Mir ausgesprochenen Wunsch, indem Ich das Protektorat über den preußischen Beamtenverein hiermit annehme. In der Erwartung, oaß Mir fortan alljährlich über die Thätigkeit des Vereins Bericht er­stattet werden wird, wünsche Ich demselben auch ferner ein glückliches Gedeihen zum Heil und Segen des gesam mten deutschen Beamtenstandes.

Baden-Baden, den 18. Oktober 1881. Wilhelm

— Seinen schriftlichen Dank für die Geburtstagswünsche des Ber­liner Magistrats schließt der Kronprinz Friedrich Wilhelm mit folgenden be.nerkenswerthen Worten: „Wenn ein Rückblick auf die Vergangenheit nur die Genugthuung gewährt, Zeuge der großen Ereignisse gewesen zu sein, welche unser Vaterland geeint und gestärkt, so erfüllt es mich nicht minder mit der festen Zuversicht, daß das deutsche Volk auch in Ehren

— Berlin, 25. Okt. Der Bundesrath trat gestern Nachmittag 2 Uhr, unter dem Vorsitze des Staats-Ministers von Boetticher, zu einer Plenarsitzung zusammen. H

Der Vorsitzende theilte mit, 'daß für Waldeck und Pyrmont der LandeMrektor von Puttkamer zums Bevollmächtigten zum Burdesrath ernannt worden ist.

Nach einer weiteren Mittheilung des Vorsitzenden in Betreff des Abschlusses einer Vereinbarung mit den Niederlanden wegen des gegen­seitigen Schutzes der Waarenzeichen wurde der Antrag auf Wieoerbe- setzung einer bei der Disziplinarkammer in Köln erledigten Stelle an­genommen.

Ein Antrag wegen Ertheilung der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung wegen Beleidigung des Bundesraths wurde dem Ausschuffe für Justizwesen überwiesen.

Ueber den, in Folge des Beschlusses vom 20. d. M. dem letzteren Ausschüsse. zugegangenen Antrag, betreffend die Besetzung zweier Rachs- stellen bei dem Reichsgerichte, wurde mündlich Bericht erstattet und hierauf der Antrag angenommen.

Den Schluß bildete die Vorlegung zweier Eingaben, über deren geschäftliche Behandlung Bestimmung getroffen wurde.

— Der „R. u. St.-A." veröffentlicht eine Bekanntmachung des Gesammtstaatsmimsteriums d. d. Berlin, 25. d. M., wonach auf Grund des Z. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie mit Genehmigung des Bundesraths für die Dauer ei­nes Jahres nachfolgendes angeordnet wird:

§■ L Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicher­heit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in dem den Stadtkreis Altona, die Kirchspielvogteibezirke Blankenese und Pinneberg und die Städte Pinneberg und Wedel des Kreises Pinneburg, die Kirch­spielvogteibezirke Reinbeck und Bargteheide, die gutsobrigkeitlichen Be­zirke Ahrensburg, Tangstedt, Hoisbüttel, Wellingsbüttel, Wulksfelde und Silk, sowie die Stadt Wandsbeck des Kreises Stormarn, die Landvogtei- bezirke Sckwarzenbeck und Lauenburg, die gutsobrigkeitlichen Bezirke Basthorst, Sanken, Wotersen, Müssen, Güllzow und Daldorf, die Stadt Lauenburg des Kreises Herzogthum Lauenburg, die Stadt und das Amt Harburg, umfassenden Bezirke von der Ländespolizeibehörde versagt werden.

§■ 2. Vorstehende Anordnung tritt mit dem 29. Oktober d. J. in Kraft.

— Bekanntmachung auf Grund des ReichsgesetzeS vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 250 wurden unterm 23. und 24. Oktober verboten: 1) das in Magdeburg mit Beschlag belegte Flug­blatt: „Wühler Magdeburgs!" unterzeichnet die Sozialdemokraten Mag­deburgs, Verlag von C. Heinrich in Magdeburg, angeblich Druck von A. Vogel und Comp. in Braunschweig; 2) die Druckschrift: „An die Reichstagswähler für Halle und den Saalkreis", Verfasser und Verleger Wilhelm Hasenclever, Schriftsteller in Würzen; Druck der Vereins­druckerei zu Zürich-Hottingen; 3) die Druckschrift: An die Reichstags­wähler für Erfurt, Schleusingen und Ziegenrück, ohne Datum, Verlag von Wilhelm Hasenclever in Würzen — Druck der Vereinsdruckerei zu Zürich-Hottmgen; 4) der im Verlage von E. Engelbrecht in Hannover erschienene Wahlaufruf an die Wähler des 8. hannoverischen Wahlkrei­ses, beginnend mit den Worten: „Auf zur Wahl!" worin die Kandi­datur des Heinrich Ernst August Meister in Hannover empfohlen wird; 5) die von dem Gr. Bezirksamte Mannheim unterm 23. Oktober mit Beschlag belegte Druckschrift: „Wähler, Organ zur Orientirung bei Reichstags-Wahlen"; 6) das in der Vereinsbuchdruckerei Hottingen- Zürich gedruckte, in verschiedenen Exemplaren im Stadtbezirke Gotha zur Verbreitung gelangte Flugblatt mit dem Eingänge: „Wähler! Bür­ger! Landleute! Arbeiter! und mit der Unürschrift: „Eine Anzahl Wähler des Gothaischen Wahlkreises"; 7) das Flugblatt: An die Wäh­ler des 1. Braunschweigischen Wahlkreises (Braunschweig-Blankenburg), Verleger S. Kokosky in Braunschweig, Druck der Schweiz. Vereins-