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Nr. 246. Samstag den 22. Oktober 1881.

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Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzss vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wir das bei A. Herder, BolksbuchdruckereiHottingen-Zürich" gedruckte Flugblatt:An die Wähler Barmen-Elberfeld!" mit der Unterschriftdass sozialdemokratische Wahl-Comitö" nach §. 11 des gedachten Gesetzes heute verboten haben.

Düsseldorf den 12. Oktober 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Roon.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die ge­meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht- periodische Druckschrift FlugblattNeuwahl zum deutschen Reichstage am 27. Oktober 1881" an die Wähler des Kreises Höchst und Usingen gerichtet und im Verlag von Carl Conrad in Bockenheim erschienen, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Wiesbaden den 14. Oktober 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung'des Innern, von Nostitz.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die Nr. 161 derOttens ener Nachrichten" vom 9. Ok­tober er. wegen des in derselben enthaltenen sozialdemokratischen Auf­rufs an die Wähler des 6. Schleswig-Holsteinischen Wahlkreises von der unterzeichneten Landesbehörde verboten worden.

Schleswig den 11. Oktober 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

H a n s s e n.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 das Flu gblatt:

Wähler von Altstadt-Dresden" von Aug. Bebel.

Selbstverlag des Verfassers Vereinsbuchdruckerei Hottingen-Zürich, verboten.

Dresden den 12. Oktober 1881.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.

von Einsiedel.

Mittelst Entschließung vom heutigen Tage haben wir die Druck­schriften:

1) ein Flugblatt ohne Angabe des Druckers und Verlegers, über- schrieben mit:

Freunde und Genossen!

Ar Beiter!

mit dem Datum:Deutschland, Anfang Oktober 1881" und mit einer Reihe bekannter Namen von Sozialdemokraten unterzeichnet;

2) eine Druckschrift, gleichfalls ohne Angabe des Druckers und Ver­legers, mit der Aufschrift:

Werther Genosse!" sowie mit den Eingangsworten:

da für Donnerstag, den 27. Oktober die allgemeinen Reichs­tagswahlen angeordnet sind, rc."

ohne Datum und Unterschrift;

3) drei Entwürfe zu sozialdemokratischen Flugblättern, und zwar:

a. mit der Ueberschrift:

Wähler des . . . Wahlkreises, der Wahltag naht",

b. mit der Ueberschrift:

Wähler!

Bürger! Landleute! Arbeiter!

In wenigen Tagen am 27. Oktober ds. Js." . . .,

o. mit den Eingangsworten:

Wähler!

Auf den 27. Oktober seid Ihr an die Urnen berufen rc.";

4) eine Druckschrift mit dem Titel:

Der Vetter aus Amerika. Eine Erzählung für Landleute, erbaulich zu lesen",

ohne Bezeichnung des Druckers und Verlegers auf Grund des §. 11, Abs. 1 des Gesetzes vom Listen Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie ver­boten.

Ansbach den 15. Oktober 1881.

Frhr. von Heereman.

___________________Königlicher Regierungs-Präsident.__________________

Bekanntmachung.

Zur Verdingung der direkten Lieferung von Brod und Fourage an die Truppen im Garnisonsorte Hanau pro 1882 im öffentlichen Ausbietungs-Verfahren haben wir aus den 3. November d. I., Vormittags 10 Uhr, im Rathhause daselbst Termin anberaumt.

Geeignete Unternehmer, welche sich über ihre Lieferungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Termine genügend ausweisen können, werden auf­gefordert, ihre Offerten verschlossen, mit der AufschriftSubmission auf Brod- und Fourage-Lieferung pro 1882 für die Garnison Hanau" versehen, portofrei bis zur Terminsstunde in das Terminslokal einzu- liefern.

Die Lieferungs-Bedingungen, in welchen auch die speziellen Vor­schriften für die Form der Offerten und das Verdingungs-Verfahren selbst enthalten sind, liegen in unserem Büreau, bei den Proviantämtern in Mainz und Bockenheim, sowie bei dem Oberbürgermeisteramt in Hanau aus.

Kassel den 14. Oktober 1881.

___Königliche Intendantur XL Armee-Korps.

Gefunden: Ein katholischer Katechismus. Ein Pfandschein, ausgestellt von Kußwurm. Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen. Eine Korallenkette mit gelbem Schlößchen.

Hanau am 22. Oktober 1881.

___Aus Königl. Landrathsamt.

Zagssscharr.

Berl in, 21. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König machten laut Meldung desR. u. St.-A." aus Baden-Baden gestern Nachmittag wieder eine Spazierfahrt. Der General-Feldmarschall Her- warth von Bittenfeld, welcher gestern hier eingetroffen war, wurde von Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin und Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog in Audienz empfangen. Heute hatte der Gouverneur von Straßburg, General von Gottberg Audienz bei Sr. Majestät.

Berlin, 21. Okt. Gestern Nachmittag 2 Uhr trat der Bun­desrath unter dem Vorsitz des Staatsministers von Boetticher zur ersten Plenarsitzung her Session von 1881/82 zusammen. Der Vorsitzende theilte zunächst mit, daß Se. Majestät der Kaiser, König von Preußen, den Unterstaatssekretär im Handelsministerium Dr. v. Moeller, den Di­rektor im Ministerium des Innern, Wirklichen Geheimen Ober-Regie- rungsrath Herrsurth und den Geheimen Ober-Regierungsrath Lohmann zu Bevollmächtigten, Se Majestät der König von Württemberg den Ministerialrath von Knapp zum stellvertretenden Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt haben.

Zum Protokollführer wurde der Geheime Regierungsrath Magde­burg, zum Stellvertreter desselben der Geheime Regierungsrath Schroeder gewählt.

Durch Kaiserlichen Erlaß vom 17. d. M. sind auf Grund der Be­stimmung im Art. 8 der Verfafsung, wie der Vorsitzende zur Keuntni