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^tr. 243

Mittwoch den 19. Oktober

1881.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 10. September l. Js. wird in Folge eines Erlasses des Herrn Finanzministers hiermit weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. Js. (Ges. S. S. 185) bis zum 29. De­zember d. Js. vorzunehmende Stempelung der bei unserer Hinterlegungs­stelle deponirten ausländischen Werthpapiere nicht von der vorherigen Einzahlung der entsprechenden Stempelbeträge Seitens der Interessenten abhängig ist, da unsere Hauptkasse angewiesen ist, die Abgabebeträge zu­nächst vorschußweise zu zahlen und sodann von den Interessenten wieder einzuziehen.

Kassel, den 7. Oktober 1881.

Königliche Regierung.

________________ v. Brauchitsch.____

Die Herrn Wahlvorsteher des Kreises mache ich Angesichts der nahe bevorstehenden Reichstagswahl noch auf die genaueste Beachtung der §§. 9 bis 22 des Wahlreglements aufmerksam. Der gesummte Wahlakt kann durch die Verletzung einer wesentlichen Förmlichkeit nichtig werden; z. B. wenn während der Wahlhandlung nicht immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes^ im Wahllokale anwesend sind, der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig das Wahllokal ver. laffen haben, oder wenn bei der Wahlhandlung, einschließlich der Er­mittelung des Wahlergebnisses,? die Oeffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Die aus der Zahl der Wähler jeden Wahlbezirks zu wählenden Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer sind sofort zu ernennen und spätestens am 24. Oktober c. einzuladen, am Wahltage zur Bildung des Wahlvorstandes so zeitig im Wahllokale zu erscheinen, daß die Wahl­handlung um 10 Uhr Vormittags beginnen kann.

Das Wahlprotokoll mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste, der Wählerliste, welche beide von dem gesammten Wahlvorstande zu unterschreiben sind, und diejenigen Stimmzettel, über welche es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft hatte (cfr. §. 13 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 und §. 20 des Wahlregle­ments vom 28. Mai 1870) sind unverzüglich, jedenfalls so zeitig an den unterzeichneten Wahlkommissar einzusenden, daß dasselbe spätestens im Laufe des 30. Oktober c. in dessen, Hände gelangt.

Hanau am 17. Oktober 1881.

Der Landrath Schrötter.

Heinrich Bausch er VI. von Niederdorfelden wurde als Ortspo­lizeidiener für die Gemeinde Niederdorfelden eidlich in Pflichten genom­men.

Hanau am 15. Oktober 1881.

Bürgermeister Caspar Schäfer zu Oberissigheim ist auf weitere acht Jahre gewählt und in diesem Amt bestätigt worden.

Hanau am 15. Oktober 1881.

Der Landrath.

Gefunden: Ein gelb-seidenes Halstuch. Ein lederner Geld­beutel.

Entlausen: Ein schwarzer Pudel mit weißer Brust, m. Geschl.

Hanau am 19. Oktober 1881.

_____________Aus Königl. Landrathsamt.______

Das Bureau der unterzeichneten Behörde befindet sich nunmehr

Bebraer-Bahnhosstr. Nr. 3.

Hanau, den 12. Oktober 1881.

Königliche Spezialkommission.

Wesener, Regierungs-Assesfor.

T K D e s s ch « A.

— Berlin, 18. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König verleben, wie der „R. u. St.-A." aus Baden-Baden meldet, den heuti-

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gen Tag im Meßmer'schen Hause, der Wohnung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin. Ein Festdiner findet nicht statt. Das in Aus­sicht genommene Hofkonzert im Großherzoglichen Schlosse ist abgesagt worden, weil Se. Majestät Abends das Zimmer nicht verlassen.

— Berlin, 18. Okt. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat das Protektorat über die Ausstellung für Hygiene und Rettungs­wesen in Berlin 1882 angenommen, wie dies durch Schreiben des Ka- binets-Sekretärs Ihrer Majestät, Herrn von dem Knesebeck, d. d. Ba­den-Baden, den 5. Oktober 1881, dem Vorstände und Ausschusse mitge« theilt worden ist. Ihre Majestät hat gleichzeitig Se. Kaiserliche Hoheit den Kronprinzen ersucht, Allerhöchstihre Vertretung, da wo eine solche ausnahmsweise erforderlich oder durch die Umstände geboten erscheint, übernehmen zu wollen. Für die besten Aussteller beabsichtigt Ihre Ma­jestät eine Anzahl goldener Medaillen als Prämien zu bestimmen.

— Berlin, 16. Okt. Bekanntlich sind auf Ministerial-Veran­lassung Vereine gegen die Bettelei nach Art des in Berlin zuerst be­gründeten Privatvereins gegen Verarmung und Bettelei in den meisten Landestheilen errichtet worden und deren Wirksamkeit von gutem Erfolge begleitet gewesen. Dennoch hat man die Wahrnehmung gemacht, daß in einzelnen Landbezirken verschiedene Bedenken und Vorurtheile gegen jene nützlichen Vereine ausgetreten sind und die Betheiligung daran demgemäß sehr schwach blieb. Nichtsdestoweniger sollen bei dem jetzt herannahen­den Winter diese Vereine durch die Kreisbehörden in Erinnerung ge­bracht und zur Förderung aufs neue empfohlen werden. Gleichzeitig werden die zur Verhütung des Landstreichens geeigneten gesetzlichen Be­stimmungen in Erinnerung gebracht und zur genauen Beachtung em­pfohlen. ' (K. Z.)

— Berlin, 17. Okt. Die Verhinderung des Verkaufs verfälsch­ter oder verdorbener Nahrungsmittel bildet den Gegenstand unausgesetzter Fürsorge der Behörden; nichtsdestoweniger läßt der Erfolg der ange­wandten Maßregeln zu wünschen übrig. Statistische Erhebungen haben herausgestellt, daß die Zahl der Bestrafungsfälle noch im Zunehmen be­griffen ist. Man hat deshalb, und zwar mit bereits wahrnehmbarem Erfolge damit begonnen, die Namen der straffälligen Händler öffentlich bekannt zu machen und hofft auf diese Weise den Uebelständen Einhalt zu thun. Inzwischen lassen die Ausführungsbestimmungen zum Nah­rungsmittelgesetz, welche eine Vorbedingung seiner wirksamen Handhabung bilden, noch immer auf sich warten. — Die Unterrichtsverwaltung richtet jetzt ihr Augenmerk auf die Beseitigung eines mehrfach beklagten Uebel­standes, wonach in verschiedenen Provinzen Volksschullehrer mit kommu­nalen Nebenämtern, als Gemeindeschreiber und dergleichen, beschäftigt werden. Es ist Weisung ergangen, derartige Erscheinungen ruf den ge­ringsten Umfang zu heschränken und nur im Falle dringendsten Bedürf­nisses zu bewilligen.

— Merlin, 17. Okt. Aus Moskau ist an die Direktion der Ostbahn ein Schreiben des Vorsitzenden der zweiten Gruppe russischer Eisenbahnen mit der Bitte gelangt, Materialien der in Preußen einge­führten Sanitätsstatlstik zu überweisen, weil in Rußland die Gesundheits- verhältnisse der Eisenbahnbediensteten viel zu wünschen übrig lassen. Der Bitte ist natürlich entsprochen und den Betriebsämtern wie den Bahn­ärzten die Anweisung zugegangen, den mit Einsammlung der statistischen Notizen betrauten russischen Proseffor zu unterstützen und in seinen Forschungen zu fördern.

— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 243 wurden unterm 12., 14. und 15. Oktober verboten: die nichtperiodische Druckschrift Flugblatt „Neuwahl zum deutschen Reichstage am 27. Oktober 1881" an die Wähler des Kreises Höchst und Usingen gerichtet und im Verlag von Carl Conrad in Bockenheim erschienen; das bei A. Herder, Volksbuch­druckerei „Hottingen-Zürich" gedruckte Flugblatt: „An die Wähler Barmen-Elberfeld!" mit der Unterschrift „das svzmldemokratffche Wahl- Comitä"; ferner: 1) ein Flugblatt ohne Angabe des Druckers und Ver­legers, überschrieb-'n mit: „Freunde und Genossen! Arbeiter!" mit dem Datum: „Deutschland, Anfang Oktober 1881" und mit einer Reihe bekannter Namen von Sozialdemokraten unterzeichn t; 2) eine Druck­schrift, gleichfalls ohne Angabe des Druckers und Verlegers, mit der