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Die Sspalt. Seite 20 Psg.

Nr. 240

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Samstag den 15. Oktober

Die SspaltigeZeil«

30 Pfg.

1881.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseches vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nummer 1 der in Genf erscheinenden, in der polnischen Druckerei Rue de Lausanne No. 49 gedruckten periodischen Druckschrift

Przedswit" vom 15. August 1881 nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete LandeSpolizeibehörde verboten worden ist.

Posen den 4. Oktober 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Liman.

Die Druckschrift mit den Eingangsworten:Zur Reichs­tags Wahl: Arbeiter, Bürger! Am 27. Oktober er." wird auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 hiermit verboten.

Karlsruhe den 7. Oktober 1881.

Der Großherzoglich badische LandeSkommissär.

Eise nloh r.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheins Reihe VIII zu den Prio- ritäts- Obligationen Serie I, II und III der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn.

Die Zinsscheine Reihe VIII Nr. 1 bis 8 zu den Prioritäts­Obligationen Serie I, II und III der Niederschlesisch-Märkischen Eisen­bahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1882 bis 31. De­zember 18^5 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe IX wer­den vom 17. Oktober d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­tage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Haupt- kassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem Verzeichnisse zu über­geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiser­lichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt den: Ein- I reicher der Talons eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheini­gung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung ver­sehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schrift­wechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der obengengenannten Provin- zialkaffen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aus­händigung _ der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn die Talons ab­handen gekommen sind, in diesem Falle sind die Prioritäts-Obligationen

an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro- vinzial-Kaffen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 29. September 1881.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

1806 I. S ydo w. Hering. Merleker. Michelly.

Die vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Bemerken hier­durch veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die zwecks Empfangnahme der neuen Zins-Coupons einzureichenden Talons bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hier und sämmtlichen Steuer­kassen unseres Bezirks zu haben sind.

Kassel, den 6. Oktober 1881.

Königliche Regierung __________________________________Brauchitsch._________________________________ An die Herren Bürgermeister der Landgemeinden, zu Windecken und die Herren Ortspolizei-Verwalter des Kreises.

Die Personenstands Aufnahme zum Zweck der Veranlagung der Klassensteuer für das Etatsjahr April 1882/83, hat ausnahmslos am 12. November d. I. stattzufinden.

Es sind hierfür, sowie für die nachfolgende Einschätzung die Vor­schriften der Instruktion vom 29. Mai 1873, Amtsblatt S. 85, vom 19. Juli 1875, Amtsblatt S. 205, ferner vom 3. Januar 1877, Amtsblatt S. 34, sowie die Geschäfts-Anweisung vom 16. März 1877, maßgebend. Für eine gleichmäßige, den gesetzlichen und sonsti­gen Vorschriften entsprechende Veranlagung ist Sorge zu tragen.

Die seitherige Einrichtung der doppelten Aufstellung der Klassensteuer-Rollen und der einfachen Ausfertigung der Einkommens- Nachweisung wird beibehalten. Das erforderliche Formular wird ge­heftet, mit blauem Umschläge versehen an Sie hiernächst abgesandt werden.

Die Herren Bürgermeister wollen die Rollen und Einkommens- Nachweisungen möglichst selbst aufstellen, damit in den Angaben der sämmtlichen Einwohner der Gemeinde und des Personenstandes (vergl. §. 2 der Instruktion vom 28. Mai 1873) nicht gefehlt wird.

Bis zum 20. November er. müssen mir die vorbereiteten Rollen und Einkommens-Nachweisungen zur Einsicht vorliegen.

Die Klassensteuer-Einschätzungs-Commissionen bestehen:

1) In Langenselbold außer dem Ortsvorstand in 7 Mitgliedern,

2) in Stadt Windecken und in den übrigen Landgemeinden aus 5 Mitgliedern,

3) in den Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern.

Der Termin zur Wahl der Commissionen, sowie zur Vornahme der Einschätzung wird später von mir bestimmt werden.

Der Landrath.

i. V.: Baabe, Kgl. Kreis-Sekretair.

Gefunden: Reiselegitimation für Handelsmann Jakob Blau aus Flatow und Bertha Blau, geb. Edel. Ein Regenschirm. Eine Spannkette.

Hanau am 15. Oktober 1881.

__Aus Königl. Landrathsamt.

Das Bureau der unterzeichneten Behörde befindet sich nunmehr

Bebraer-Bahnhof st r. Nr. 3.

Hanau, den 12. Oktober 1881.

Königliche Spezialkommission.

______________ Wesener, Regierungs-Ässessor.

Bekanntmachung.

Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Uruguay.

Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Post­karten mit Antwort abgesandt werden können, ist nunmehr auch Uruguay beigetreten. Das Porto für derarte Postkarten beträgt 20 Pfennig.

Berlin W., 9. Oktober 1881.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

Stephan.