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Hanalm Anzeiger

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzral-Correfpondenz.

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Nr. 235

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Amtliches.

Bekanntmachung.

Nach der Verbindung des Paradeplatzes mit der Esplanade ist es zwar, nach eingegangener Benachrichtigung, den Fußgängern erlaubt, über diesen Platz, jedoch ohne die Parade und die Uebungen des Mili- tairs zu stören, zu passiren, dagegen darf bei nachdrücklicher Strafe, mit keinerlei Art von Fuhrwerk darüber gefahren, und eben so wenig durch­geritten, auch Vieh durchgetrieben werden, auch werden die Eigeuthümer von Vieh, durch welches Schaden an der Baumpflanzung oder sonsten geschieht, sowie die Hirten, die noch besonders anzuweisen find, neben der Strafe zum Schadenersatz angehalten werden.

Damit sich Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen kann, so wird dieses öffentlich bekannt gemacht.

Hanau, den 6. Mai 1825.

Kurfürstliche Polizei-Direktion.

Vorstehende Bekanntmachung wird zur Befolgung hierdurch in Erinnerung gebracht.

Hanau am 1. Oktober 1881.

Der Landrath.

Die Herrn Ortsvorstände der Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke haben nachstehenden Erlaß, das Viehfeuchengesetz betr., als­bald in Ausführung zu bringen:

Zur Bestreitung der in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 entstehenden Ausgaben ist nach Verfügung des Herrn Lan­desdirektors vom 22. v. Mts. für das Jahr 1882 die Erhebung einer einfachen Abgabe von

W Pfennig für jedes Pferd,

10 „ „ Esel, Maulesel und Maulthiere,

5 „ „ jedes Stück Rindvieh erforderlich.

Die Herrn Ortsvorstände haben deshalb nach meiner Verfügung vom 31. Oktober 1876 die Zahlung des Viehbestandes und Aufstellung der Verzeichnisse des abgabenpflichtigen Viehes mit der Specifikation der zu entrichtenden Abgabenbeträge am 2. November c. vorzunehmen und die oben vorgeschriebenen Einheitssätze im Januar 1882 zur Erhe­bung zu bringen.

Auf Erledigung des gesammten Geschäfts ist derart Bedacht zu nehmen, daß die Verzeichnisse von den Landgemeinden und Gutsbezirken spätestens zum 15. Januar k. J. nach Ausfüllung der auf der Rückseite vorgeschriebenen Bescheinigungen zur Feststellung anher eingeliefert wer­den, wogegen die Vorstände der Städte ihre Verzeichnisse an die Kö­nigliche Regierung einsenden.

Die entsprechende Anzahl Formulare, nämlich:

1) Titel- und Einlagebogen des von den Gemeinden- (Guts-) Vor­ständen in einfacher Ausfertigung einzureichenden Verzeichnisses des Pferde- und Rindviehbestandes,

2) die zu jenen Verzeichnissen gehörigen Ablieferungsscheine ebenfalls in einfacher Ausfertigung

werden den Herrn Ortsvorstünden der Landgemeinden rc. unter Couvert k. H. zugestellt werden.

Die auf den Titelbogen der Verzeichnisse enthaltenen Anmerkungen sind bei Ausstellung der Listen zu beachten.

Hanau am 4. Oktober 1881.

Der Landrath.

1881.

Im Interesse der Erbauung des Nordbahnhofes ist die Absperrung des Feldweges, welcher nach dem Walde in der Richtung nach Rückin- gen führt, angeordnet.

Hanau am 6. Oktober 1881.

Der Landrath.

Das Büreau der Königlichen Bau-Inspektion, sowie die Wohnung des Unterzeichneten befinden sich von heute ab

Bebraer-Bahnhofstraße Nr. 13.

Hanau, 4. Oktober 1881.

Der Königliche Bau-Inspektor Arnold.

TergesschKN.

•— Bad en-Ba den, 8. Okt. Se. Maj. der Kaiser empfing gestern den Bischof Räß von Straßburg nebst zwei Domkapitullwen von Straßburg urb Metz in halbstündiger Audienz, frühstückte heute im großherzoglichen Schlosse, machte am Nachmittage eine Spazierfahrt und folgte um 5 Uhr einer Einladung des Fürsten von Fürstenberg zum Essen. Das Befinden der Kaiserin ist zusehens besser, sie geht täglich Vormittags und Nachmittags im Walde spazieren.

— In der verflossenen Woche hatte der russische Staatskanzler Fürst Gortschakoff eine längere Audienz beim Kaiser Wilhelm in Baden-Baden. Die Aufnahme, welche dem greisen russischen Staatsmanne seitens unse­res Monarchen zu Theil wurde, war eine überaus herzliche, und es ist ihm, angesichts seines sehr schwachen Zustandes anheimgestellt worden, während der ganzen Dauer der Audienz im Lehnstuhl sitzend zu verblei­ben. Außerdem steht jetzt Fürst Gortschakoff in regem Briefwechsel mit seinem „deutschen Kollegen", dem Fürsten Bismarck, so daß man glau­ben könnte, man befände sich wieder vor einer neuen Aera der engen Kollegialität zwischen den einst so befreundeten und späterhin so verfein­deten beiden Kanzlern. Was den Inhalt dieser verjüngten Beziehungen des nominellen Leiters der russischen Politik mit den höchsten Kreisen Deutschlands anbetrifft, so glaubt man, daß sie speziell die Verhandlun­gen in Sachen der Auslieferungs- und Asylrechtsirage zum Gegenstand haben. Der jüngste, in Chur abgehaltene sozialistische Weltkongreß, dessen Zustandekommen namentlich auf die russische Regierung verblüffend gewirkt hat, dürfte allerdings diesen Verhandlungen einen neuen Impuls gegeben haben. (D. Mont.-Bl.)

— Berlin, 8. Okt. (K. Z.) Die Vorarbeiten für den Reichs­tag sind nun so weit beendet, daß die einzelnen Etats b'>m Bundesrath gleich nach seinem Zusammentritt unterbreitet werden können. Wir hö­ren, daß der Etat im Großen und Ganzen sich durchaus nicht von sei­nem letzten Vorgänger unterscheidet. Die Forderung zur Ausführung des Zollanschlusses von Hamburg und gegebenen Falls auch von Bremen wird auf Grund eines Gesetzes durch eine Anleihe zu decken beantragt werden. Der preußische Etat ist dagegen noch nicht abgeschlossen, da die Verhandlungen zwischen den Vertretern der einzelnen Ressorts und dem Hunanzminister noch fortdauern. Jedenfalls werden die Etats sowohl dem Reichstage wie dem Landtage sofort nach ihrem Zusammentritt zu- £ » " können. — Ein wesentlicher Theil der bevorstehenden Berathungen des Bundesraths wird der „Revision der Gewerbeordnung" gewidmet sein. J7an scheint den Zeitpunkt für gekommen, zu erachten, um die ganze Reihe früher mehr oder minder mißglückten Versuche wieder auf- zunehmen, während man bis dahin von manchem aus „Opportunitäts- gründen Abstand genommen hatte. Bezüglich der zu stellenden Anträge dürfte Sachsen den Vortritt übernehmen, indem es nickt nur den vor­jährigen Antrag auf Einführung von Arbeitsbüchern wiederholen, son­dern noch nach anderen Richtungen Einschränkungen der besuchenden Ge­setzgebung beantragen wird. Ueber den Umfang der Preußischen Anträge bezüglich der Gewerbeordnung schweben noch Erörterungen.

— Der Geheime Regierungs Rath und vortragende Rath von Zastrow ist vom Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizi­nal-Angelegenheiten in gleicher Eigenschaft' in das Ministerium des In­nern versetzt worden.

— Es ist zur Kenntniß des Justiz-Ministers gekommen, daß Ge-