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2 Mark 25 Psg- Für auswärtige Abonnenten

mit dem betreffen­den Postausschlag. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

Hmimer luftiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die lspaltige Garmondzeile ob.

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30 Psg.

Samstag den L Oktober

Nr. 228

Monnkments-Einla-ung.

Mit dem 1. Oktober d. I. beginnt ein neues Quartal des im

Verlage des hiesigen Waisenhauses

täglich mitUnterhaMmgMatt",

erscheinenden

Hanauer Anzeiger,

amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Wir erlauben uns hiermit zu recht zahlreichem Abonnement auf denselben einzuladen und bemerken, daß wir auch fernerhin bestrebt sein werden unsern werthen Abonnenten stets nur das Neueste und In­teressante auf politischen Gebiete, die wichtigsten Cours- und Marktberichte, sowie amtliche, kirchliche und gemeinnützige Mit­theilungen, insbesondere auch Privat- u. Geschäftsanzeigen jeder Art in reichster Fülle zu bringen.

Für das Unterhaltungsblatt erwerben wir stets interessante u. fesselnde Romane rc.

Die große und stetig wachsende Abonnentenzahl unseres Blattes ist die beste Garantie, daß Anzeigen jeder Art im

Hanauer Anzeiger weiteste Verbreitung finden und von wirksamstem Erfolg sind.

Abonnementspreis Mk. 2.25, für auswärts noch ein geringer Postzuschlag.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Bestellungen nehmen alle Postanstalten sowie die Expedition, Waisenhans (Hammergasse 9) entgegen.

Die Expedition desHanauer Anzeiger".

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingesähr- lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im Verlage der Volksbuchhandlung zu Hottingen-Zürich erschienene illustrirte Volks - Kalender für das Jahr 1882, sechster Jahrgang, mit dem Titel Der Republikaner", nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten worden ist.

Berlin den 23. September 1881.

Der Königliche Polizei-Präsident: von Madai.

Die unterzeichnete Königlich sächsische Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 das Flugblatt:

An die Wähler des 7. Reichstagswahlkreises zu ©unften der Kandidatur des Ci g arr enarbeiters Fried­rich Geyer zu Großen ha in"

Verleger: F. Krügel in Dresden, Druck von H. Zumbusch und

Comp. in Dresden, verboten.

Dresden den 20. September 1881.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.

________________von Einsiedel. ___

Die Ehefrau des Etuismachers Andreas Zwergel, Louise, ge- bmene Sievert, aus Bernbach, hat um einen Paß nach Amerika für sich und ihre vier Kinder nachgesucht.

Hanau am 28. September 1881.

Der Landrath.

1881.

Bekanntmachung.

Tarif für Postpackete nach dem Auslande.

Vom 1. Oktober ab beträgt das Porto für Postpackete ohne Werthangabe bis 3 kg: 1) nach Jta lien, Montenegro, Rumä­nien und Serbien 1 Mark 40 Pf., 2) nach Norwegen über Kopenhagen 1 Mark 60 Pf., 3) nach Bulgarien und Schweden 1 Mark 80 Pf., 4) nach Egypten, und zwar nach Alexandrien 2 Mark, nach anderen egyptischen Orten 2 Mark 20 Pf. Das Porto ist in allen Fällen vom Absender im Voraus zu entrichten. Ueber die sonstigen Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Befra­gen Auskunft. In den Tarifen für Packetsendungen nach den Nachbar­ländern Deutschlands treten Aenderungen nicht ein.

Berlin W., 23. September 1881.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

________________________Stephan._______________________

Der gegen den Taglöhner Johannes Kleinhans von Sterbfritz am 22. d. Mts. erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Hanau, den 30. September 1881.

Der Staatsanwalt

_____ Sporleder.

(Steckbrief.) Gegen den am 3. November 1861 geborenen Cigarrenmacher Johannes Steinmacher von Weichersbach, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Körperverletzung verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts- Gefängniß zu Hanau abzuliefern.

Hanau, den 29. September 1881.

Königliche Staatsanwaltschaft. __________________________________S porleder.

TsgesschaW.

Berlin, 30. Sept. (K. Z.) Aus Anlaß des heutigen Ge­burtstages J. Maj. der Kaiserin hatten alle königlichen und prinzlichen Palais, die öffentlichen Gebäude und Kasernen und sehr viele Privat- häuser festlich geflaggt; das Militär zog auf Posten und Wachen im Parade-Anzug auf. In allen Hospitälern und im Arbeitshause fand festliche Bewirthung der Insassen statt, auch die Pfleglinge des großen Friedrichs-Waisenhauses wurden festlich gespeist. Am Abend finden in fast allen Theatern Festvorstellungen statt.

Berlin, 29. Sept. Die Ueberschüsse unserer Gewerbe-Aus­stellung, fast eine halbe Million Mark, sind zu einer Stiftung für Kauf­leute und Industrielle verwandt, deren Statuten die landesherrliche Ge­nehmigung bereits erlangt haben. Der städtische Viehhof ist auch finanziell ein gelungenes Unternehmen; er hat in Zeit von einem halben Jahre einen Ueberschuß von 600 000 M. geliefert. (K. Z.)

Der Rückkehr des Reichskanzlers Fürsten Bismarck aus Varzin wird, wie die Neue Preuß. Ztg. hört, im Oktober entgegengesehen. Wie es weiter heißt, würde sich der Reichskanzler etwa acht Tage in Berlin aushalten und dann nach Friedrichsruhe sich begeben, um dort bis zum Zusammentritt des Reichstages zu verbleiben.

Officiöser Mittheilung zufolge ist man im Reichsamt des In­nern im Zusammenhang mit dem wiedervorzulegenden Unfallversicherungs­gesetz mit einer Revision des Hülfskassengesetzes beschäftigt. Die Regie­rung entspricht damit einer Aufforderung der Reichstagsmehrheit, welche bei Beschlußfassung über das Unfallgesetz eine Resolution annahm, wo­nach die Revision des Hülfskassengesetzes in der Richtung verlangt wurde, daß den durch Unfall Verletzten während der Carenzzeit eine Unterstützung gesichert werde. Man wird die Borschläge der Regierung abwarten müssen, um beurtheilen zu können, ob der Zweck, die Sicherung der Verunglückten während der vierwöchentlichen Carenzzeit, auf dem Wege einer Novelle zum Hülfskassengesetz wirksam erreicht wird.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach demR.- u. St.-A."Nr. 229 wurde unterm 27. Septbr. verboten: das im Verlag des Philipp Achtermann in Osnabrück (Druck von Vanderbilt in Amsterdam) Anfang Juni l. J. erschienene Flugblatt: An unsere Parteigenossen!" mit den Unterschriften: I. Auer. Ä. Be-