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I!r. 219, Mittwoch den 21. September
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Um bezüglich derjenigen bei unserer Hauptkasse als Hinterlegungskasse dermalen hinterlegten ausländischen Werthpapiere, welche der Verstenerung nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. Js., betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, unterliegen, die Ab- stempelung in möglichst einfacher Weise herbeizuführen, haben wir die hiesige Regierungs-Hauptkasse angewiesen, auf Antrag der Betheiligten und nach Einsendung der entsprechenden Stempelbeträge die Abstempe- lung der betreffenden Werthpapiere durch die zuständige Steuerbehörde ihrerseits zu veranlassen.
Es ist daher zu dem fraglichen Zweck die Herausgabe der Werthpapiere an die Betheiligten und die zu solcher etwa erforderliche Genehmigung anderer in dieser Beziehung zuständiger Behörden, insbesondere der Gerichte nicht nöthig.
Die Anträge auf Herbeiführung der Abstempelung sind bei unserer Hauptkasse zu stellen, unter gleichzeitiger Einsendung der tarifmäßigen Stempelbeträge, welche, wenn die Abstempelung innerhalb der im Tarif zu obigem Gesetz unter Nr. 1 u. 2 gedachten, mit dem 29. Dezember d. Js. ablaufenden 90tägigen Frist beantragt wird, bei ausländischen Actien und Actienantheilscheinen auf 50 Pfg., bei ausländischen Renten- und Schuldverschreibungen (mit Ausnahme der auf Grund des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1871 abgestempelten ausländischen Jnhaberpapieren mit Prämien) auf 10 Pfg. für jedes Stück sich belaufen.
Kassel, den 10. September 1881.
Königliche Regierung.
______________________v. Brauchitsch.______________________ Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen für die Ortschaften :
Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Mainkur, Praunheim, Preungesheim und Seckbach
finden am:
10., 11., 12., 13., 14. und 15. Oktober, früh 9 Uhr und Vormittags 11 Uhr, auf dem Hofe der neuen Infanterie-Kaserne hierselbst, Gutleutstraße, statt.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten, sowie diejenigen Wehrleute zu erscheinen haben, deren gesetzliche Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreicht.
Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 7. Oktober er. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel hierselbst gerichtet werden.
Die Einberufung zu den Kontrol-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Mllitair-Paß, sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche den Wechsel ihres Aufenthaltsortes, oder eine Veränderung der Wohnung bei dem Bezirksfeldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a/M., den 9. September 1881.
Königliches Bezirks-Kommando
des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a/M.) Nr. 80.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
In Mittelbuchen am 10. Oktober, Vormittags 10 Uhr,
„ Windecken „ 11. „ „ 10 „
„ Hanau „ 12. u. 13.,, „ 10 „
„ Langenselbold „ 14. „ „ 10 „
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten, sowie diejenigen Wehrleute zu erscheinen haben, deren gesetzliche Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreicht.
1881,
Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 7. Oktober c. an den Bezirksfeldwebel in Hanau gerichtet werden.
Die Einberufung zu den Kontrol-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Militair-Paß, sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnuugs- oder Aufenthalts-Veränderungen bei dem Bezirksfeldwebel in Hanau noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a/M., den 9. September 1881.
Königliches Bezirks-Kommando
des Reserve-Landwehr-Bataillons-(Frankfurt a/M.) Nr. 80.
Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister hier folgende Polizei-Ordnung erlassen:
Die Hauseigenthümer und Grundbesitzer zu Hanau sind gehalten, die Ladenthüren um 10 Uhr Abends, die Hausthüren, sowie die Hof- thore und Hofthüren, ferner die Gartenthüren in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März um 10 Uhr Abends, in der Zeit vom 1. April bis 30. September um 11 Uhr Abends gehörig zu verschließen.
Für die Gast- und Schankwirthe tritt diese Verpflichtung am Feierabend ein.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von 1 bis 9 Mark event, entsprechender Hast geahndet.
Hanau am 20. Juni 1881.
Der Landrath.
Die Herrn Bürgermeister wollen diejenigen Personen, welche für das Jahr 1882 Gewerbescheine zum G ewerbebetri eb im Umherziehen wünschen, mittelst ortsüblicher Bekanntmachung auffordern, ihre deshalbigen Gesuche vor dem 1. Oktober d. J. hier anzubringen, dieselben auch darauf aufmerksam machen, daß Alle, welche dieses unterlassen, sich die nachtheiligen Folgen verspäteter Anmeldung lediglich zu- zuschreiben haben.
Hanau am 19. September 1881.
__________________________Der Landrath.___________________________
TageSschau.
Das Ableben Garfield's.
— Wie ein gestern eingegangenes Telegramm ans Longbranch meldet, ist der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Herr Gar- field, am Montag Abend 10 Uhr 50 Minuten nach elfwöchigen schweren Leiden trotz aller von den Aerzten anfgewandten Kunst und ungeachtet der sorgfältigsten Pflege den von der Hand eines nichtswürdigen Mörders empfangenen Wunden erlegen. Da eine zeitweilige Besserung in dem Befinden des Verblichenen ihm vorübergehend sogar die Wiederaufnahme von Amtshandlungen gestattet hatte und durch die Uebersiedelung des Kranken nach Longbranch die Hoffnung auf eine vollständige Wiederherstellung genährt worden war, so wird die Theilnahme an dem nunmehr leider dennoch erfolgten Ableben des Präsidenten eine um so allgemeinere sein.
— Longbranch, 20. Sept. Ueber das Hinscheiden des Präsidenten Garfield wird Folgendes bekannt: Kurz vor 10 Uhr besuchte Dr. Bliß den Präsidenten und fand eine Pulsbewegung von 106 und den Gesammtzustand so, daß er eine ruhige Nacht verhieß. Garfield erklärte auf Befragen, daß er sich ganz erträglich befinde, und sank kurz darauf in einen etwa 15 Minuten dauernden Schlaf, aus welchem er wegen großer Schmerzen am Herzen erwachte. Dr. Bliß wurde herbeigerufen, fand Garfield substantiell pulslos, den Herzschlag fast nicht erkennbar und erklärte, daß der Präsident im Sterben liege. Die Gemahlin des Präsidenten und die übrigen Aerzte wurden herzugerufen. Um 10 Uhr 50 Minuten erklärten die Aerzte, daß der Tod eingetreten sei.
Um 11 ^8 Uhr Nachts fand ein Kabinetsrath statt, nach welchem die Kabinetsmitglieder Windom, Hunt, James, Macveagh und Kirkwood an den Vize-Präsident Arthur telegraphirten, daß es ihre schmerzliche