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Abonnenten Mit dem betreffe«. Wt Poftausschlag. Die einzelne Nummer 10 Psg.
Nr. 216.
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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Samstag veu 17. September
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1881.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Um bezüglich derjenigen bei unserer Hauptkasse als Hinterlegungskasse dermalen hinterlegten ausländischen Werthpapiere, welche der Versteuerung nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. Js., betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, unterliegen, die Ab- stempelung in möglichst einfacher Weise herbeizuführen, haben wir die hiesige Regierungs-Hauptkasse angewiesen, auf Antrag der Betheiligten und nach Einsendung der entsprechenden Stempelbeträge die Abstempe- lung der betreffenden Werthpapiere durch die zuständige Steuerbehörde ihrerseits zu veranlassen.
Es ist daher zu dem fraglichen Zweck die Herausgabe der Werthpapiere an die Betheiligten und die zu solcher etwa erforderliche Genehmigung anderer in dieser Beziehung zuständiger Behörden, insbesondere der Gerichte nicht nöthig.
Die Anträge auf Herbeiführung der Abstempelung sind bei unserer Hauptkasse zu stellen, unter gleichzeitiger Einsendung der tarifmäßigen Stempelbeträge, welche, wenn die Abstempelung innerhalb der im Tarif zu obigem Gesetz unter Nr. 1 u. 2 gedachten, mit dem 29. Dezember d. Js. ablaufenden 90tägigen Frist beantragt wird, bei ausländischen Actien und Actienantheilscheinen auf 50 Pfg., bei ausländischen Renten- und Schuldverschreibungen (mit Ausnahme der auf Grund des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1871 abgestempelten ausländischen Jnhaberpapieren mit Prämien) auf 10 Pfg. für jedes Stück sich belaufen.
Kassel, den 10. September 1881.
Königliche Regierung.
________________________v. Brauchitsch._______________________
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Bersammlungen für die Ortschaften :
Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Mainkur, Praunherm, Preungesheim und Seckbach finden am:
10., 11., 12., 13., 14. und 15. Oktober,
früh 9 Uhr und Vormittags 11 Uhr, auf dem Hofe der neuen Infanterie-Kaserne hierselbst, Gutleutstraße, statt.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, 'daß zu denselben sämmtliche Reservisten, sowie diejenigen Wehrleute zu erscheinen haben, deren gesetzliche Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreicht.
Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen gönnen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 7. Oktober er. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel hierselbst gerichtet werden.
Die Einberufung zu den Kontrol-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Militair-Paß, sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche den Wechsel ihres Aufenthaltsortes, oder eine Veränderung der Wohnung bei dem Bezirksfeldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, aufgesordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a/M., den 9. September 1881.
Königliches Bezirks-Kommando
des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a/M.) Nr. 80.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
In Mittelbuchen am 10. Oktober, Vormittags 10 Uhr,
„ Windecken „ 11. „ „ 10 „
„ Hanau „ 12. u,13.„ „ 10 „
„ Langenselbold „ 14. „ „ 10 „
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten, sowie diejenigen Wehrleute zu erscheinen haben, deren gesetzliche Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreicht.
Dispensationen von den Kontrsl-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 7. Oktober c. an den Bezirksfeldwebel in Hanau gerichtet werden.
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Die Einberufung zu den Kontrol-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Militair-Paß, sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs- oder Aufenthalts-Veränderungen bei dem Bezirksfeldwebel in Hanau noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a/M., den 9. September 1881.
Königliches Bezirks-Kommando
des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a/M.) Nr. 80.
Im Verlag von Th. Dietrich u. Comp. und unter der Redaktion des Dr. H. Möhl in Kassel erscheint seit d. I. „Der Garten- und Blumenfreund rc.", eine illustrirte Wochenschrift für Gartenbau, Obstbau und Blumenkultur, welche dem Verein zur Beförderung des Gartenbaues für den Regierungs-Bezirk als Organ dient, pr. Vierteljahr 1 Mk. 50 Pf. kostet und durch alle Buchhandlungen und Postanstalten zu beziehen ist.
Das Blatt bietet viel belehrenden und anregenden Stoff, ist mit zahlreichen gut ausgeführten Illustrationen versehen und verdient deshalb Unterstützung. Ich mache auf die gedachte Wochenschrift hierdurch besonders aufmerksam.
Hanau am 9. September 1881.
Der auf den Namen des Georg Christoph Göthling zu Hanau unter der Nummer 142 pro 1881 ausgestellte Legitimationsschein zum Aussuchen von Bestellungen auf landwirthschaftliche Geräthe, Druckschriften, Huf. und Wagenschmiere wird wegen Wegzugs des Inhabers mit unbekanntem Aufenthaltsort und Erlöschen des früher betriebenen Commissionsgeschäftes hierdurch für ungültig erklärt.
Hanau am 13. September 1881.
_____________________________Der Landrath.
Bekanntmachung.
Werthangabe bei Geldsendungen nach Rumänien.
Nach einer Mittheilung der Königlich Rumänischen Postverwaltung muß auf Werthsendungen nach Rumänien, soweit deren Inhalt aus baarem Gelde oder öffentlichen Werthpapieren besteht, bei der Versendung mit der Post der volle Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden. Bei zu geringer Werthangabe wird für den ganzen Werthinhalt das dreifache Porto als Strafe von dem Empfänger eingezogen.
Berlin W., 15. September 1881.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. _________________________In Vertretung: Wiebe.
TageVscharu
— Jtzeh oe, 16. Sept. Se. Maj. der Kaiser ist heute Nachmittag um 4 Uhr von Jtzehoe nach Kiel abgereist. Frauen und Jungfrauen der Stadt bildeten Spalier und streuten Blumen; auch alle Vereine waren wiederum aufgestellt. Der Kaiser dankte unaufhörlich für den jubelnden Zuruf. (RH. K.)
— Berlin, 16. Sept. Der Kronprinz und die Kronprinzessin begleiten den Kaiser morgen von Kiel nach Baden-Baden. — Prinz Wilhelm erhielt bei Beginn des heutigen Mannövers bei Jtzehoe die Beförderung zum Major.
— Baden-Baden, 16. Sept. Der Großherzog von Baden und Prinzessin Victoria nahmen gestern das Diner bei I. M. der Kaiserin ein und statteten sodann dem Großfürsten Michael von Rußland einen Besuch ab. S. M. der Kaiser wird am Sonntag Mittag hier erwartet. Die gestrige Berathung der Aerzte Dr. Busch, Dr. Veiten und Dr. Schliep hatten ein befriedigendes Ergebniß. Die Kaiserin wird dem Vernehmen nach auf zwei Tage sich zu den Vermählungsfeierlichkeiten nach Karlsruhe begeben.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 217 wurden unterm 14. Septbr. verboten: zwei angeblich in der Schweizerischen Vereinsbuchdruckerei Hottingen-Zürich gedruckte Flugblätter mit der Ueberschrift: „Flugblatt zur Erzielung einer volksthümlichen Reichstagswahl", von denen das eine „an die Reichstagswähler im Wahlkreise Fürth, Erlangen, Lauf