Nbonneine«tF- Preis:
jährlich 9 Vtark. H«lbj.4M.SSP. Merteljährlich
e ®m 25 Pfg. Für auswärtige Abonnenten
Kit dem betreffen* Am Postaufschlag. Me einzelne Nummer 10 Pfg.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Korrespondenz.
Isfrrtks«»- ' PretSr
Die Ifcolttfc ®armonb}dine6 deren Seine
10 Pfg.
Die 8,palt. 8« 20 Pfg.
IteSfyaltigegeS»
80 Pfg.
>Nr. 215. Freitag den 16. September
E'Swimä^^S^M^Kiä>«a»äiM^nttiMMamräiaBM»iM»»M««i*iMMiM^a
1881.
(Steckbrief.) Gegenden Goldarbeiter Johannes Frank von Oberrodenbach, 21 Jahre alt, welcher flüchtig ist, soll eine durch voll- fträineS Urtheil des Königlichen Landgerichts, Strafkammer zu Hanau, vom 13. August 1881 erkannte Gefängnißstrafe von drei Monaten vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu Hanau abzuliefern.
Hanau, den 7. September 1881.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Schumann.
TsgesschKA.
— Hamburg, 14. Sept. Die ganze Bevölkerung ist in freudigst erregter Stimmung. Unter Glockengeläute und den jubelnden Zurufen der dichtgedrängten, überall nach Tausenden zählenden Volksmenge zog der Kaiser, begleitet von dem Kronprinzen, dem Prinzen Wilhelm und dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, von Altona her genau um 11 Uhr in die Stadt ein und begab sich zunächst über St. Pauli nach der neuen Seewarte, woselbst zuerst Prof. Neumayer und sodann Senator Hertz eine Ansprache hielten. Se. Majestät antwortete darauf mit folgender Rede:
„Ich bin der Einladung mit großer Freude gefolgt, um diesem Tage und dieser Feier beizuwohnen. Es ist ein neuer Beweis, daß die nie ruhende menschliche Forschung und das Ringen nach neuen Erfahrungen, das wir hier in neuem Gepräge und neuem Lichte schauen und lichtvoll sich entwickeln sehen, von Erfolg gekrönt werden. Die Dinge, die Sie in Ihrer Ansprache berührten, sind so mannigfaltig und vielfältig, daß Laien dem nicht zu folgen vermögen. So geht es Mir alfo auch und es ist Mir daher eine große Freude gewesen, diese Anstalt zu sehen und ihrer Einweihung beiwohnen zu können. Ich kann nur hoffen, daß die Hoffnungen und Wünsche, die ganz Deutschland auf dieses Institut setzt, auch in vollem Maße in Erfüllung gehen und die Herren, die damit beschäftigt sind, sind Mir Bürge dafür, daß sie in Erfüllung gehen werden, daß die Wissenschaft sich immer mehr erweitert zur Sicherheit derjenigen, welche sich auf dem Elemente bewegen, dem die Seewarte vor allem ihre Thätigkeit widmet, und es ist diese Aufgabe eine so großartige, daß Ich nur Meinen Dank dafür aussprechen kann, daß Ich dieser Einweihung beiwohnen konnte. Möge der Segen des Himmels, auf den ja im menschlichen Leben alles ankommt, auf diesem Hause ruhen fort und fort!"
— Altona, 14. Sept., Abends. Nachdem Se. Maj. der Kaiser von Hamburg hierher zurückgekehrt waren, begaben Sich Allerhöchstdie- .selben gegen 7 Uhr nach dem Bahnhöfe, wo Sich Se. Maj. von den Spitzen der Behörden verabschiedeten. Um 7 Uhr setzte sich der Zug, begleitet von lauten Hurrahs der versammelten Menschenmenge, in Bewegung.
— Jtzehoe, 15. Sept. Trotz der gestrigen Anstrengungen stiegen Se. Maj. der Kaiser heute früh wieder zu Pferde, um Sich zu dem Feldmanöver der 17. Division (Wartensleben) gegen die 18. Division (Lüderitz) zu begeben, welches in dem Terrain zwischen Jtzehoe und Hanerau stattfindet. Ihre Kaisl. und Kgl. Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin, sowie Se. Kgl. Hoheit der Prinz Wilhelm begaben Sich ebenfalls in das Manöverterrain.
— Se. Maj. der Kaiser und König haben aus Anlaß Allerhöchst- ihrer Anwesenheit in der Stadt Hamburg Allergnädigst geruht: dem Direktor der Seewarte, Wirklichen Admiralitäts-Rath, Professor Dr. Neumayer zu Hamburg den Charakter als Geheimer Admiralitäts-Rath mit dem Range eines Rathes zweiter Klasse zu verleihen.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.-- u. St.-A." Nr. 214 wurde unterm 10. Septbr. verboten: die Druckschrift: „Reden des Reichstags-Abgeordneten J. Auer im Deutschen Reichstage." Im Selbstverlag von I. Auer in Schwerin, Druck: I. H. W. Dietz in Hamburg.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem R.- u. St.-A. Nr. 216 wurden unterm 12. September | verboten: die Nummern 70 und 73 der im Verlage von Carl Wilhelm
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesehes vom 21. Oktober 1878.
Durch Verfügung der unterzeichneten Landespolizeibehörde vom heutigen Tage ist das in der Stadt Stuttgart zur Verbreitung gelangte, in der Schweizerischen Vereinsbuchdruckerei zu Hottingen-Zürich gedruckte Flugblatt mit der Ueberschrift:
„An die Wähler in Stadt und Land!" auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 und des §. 2 des Gesetzes, betreffend die authentische Erklärung und Gültigkeitsdauer des erstgenannten Gesetzes, vom 31. Mai 1880, verboten worden.
Ludwigsburg den 9. September 1881.
Königl. Württemb. Regierung des Neckarkreises. ___________________________L eyp old.__________________________
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bestimmungen der §§. 8 und 15 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 145) und des §. 2 des dazu ergangenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 275) setze ich den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten zu den durch die Kaiserliche Verordnung vom 31. v. Mts. auf den 27. Oktober d. I. ungeordneten Reichstags- Wahlen zu beginnen hat,
äuf den 27. September d. J. hierdurch fest.
Berlin den 5. September 1881.
Der Minister des Innern, gez. von Puttkammer.
Die Orts- und Gemeindevorstände werden noch besonders auf die Bestimmung im §. 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hingewiesen, demzufolge sie den Tag, an welchem die Auslegung beginnt, unter Hindeutung auf §. 3 des Reglements, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattfindet, noch vor dem Beginn der Letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben.
Daß die Wahlen zum Reichstage am 27. Oktober c. stattzufinden haben, ist ebenwohl unverzüglich bekannt zu machen.
Hanau am 15. September 1881.
Der Landrath.
Die evangelische 2. Schulstelle zu Hütteng esäß, mit welcher neben freier Wohnung und Feuerung ein jährliches Einkommen von 840 Mark verbunden ist, wird mit dem 1. Oktober d. I. vacant.
Geeignete Bewerber wollen ihre mit den nöthigen Zeugnissen versehenen Meldungsgesuche innerhalb drei Wochen bei der unterzeichneten Behörde oder dem Lokal-Schulinspektor Pfarrer Brüning in Hütten- gesäß anbringen.
Hünau am 9. September 1881.
Der Landrath.
Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, Die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister hier folgende Polizei-Ordnung erlassen: ., Die Hauseigenthümer und Grundbesitzer zu Hanau sind gehalten, die Ladenthüren um 10 Uhr Abends, die Hausthüren, sowie die Hof- thore und Hofthüren, ferner die Gartenthüren in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März um 10 Uhr Abends, in der Zeit vom 1. April 30. September um 11 Uhr Abends gehörig zu verschließen.
, Für die Gast- und Schankwirthe tritt diese Verpflichtung am Feierabend ein.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von 1 bis 9 Mark event, entsprechender Hast geahndet.
Hanau am 20. Juni 1881.
Der Landrath.