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■,ett dem betreffen» bea Postatiklchiaz. Die einzelne Num- mer 10 Psg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziell-Correspondenz.

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dir. 210.

Amtliches

Die Herren Ortsvorstände haben während den diesjährigen Herbst­übungen, da wo Flurbeschädigungen Vorkommen können, Holzanpflanzun­gen, Saaten und Fluren, soweit sie nicht deutlich zu erkennen sind, mit Strohwischen umstehen zu lassen.

Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Orts­vorstand die Beschädigten zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderun­gen auf, und stellt letztere in einer Liste zusammen. Die erforderlichen Formulare werden den Herren Ortsvorständen per Couvert zugesendet werden.

In diesem Formular sind die Rubriken 1—5 auszufüllen. Ko­lonne 4 und 5 sind mit Bei auszufüllen.

Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, im besonderen dadurch entstanden sind, daß die Betheiligteu das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.

Arbeiten und Auswendungen, von welchen die Interessenten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadloshaltung gleich­falls nicht.

Die Ortsvorstände derjenigen Gemeinden, in welchen Flurschäden entstanden sind, haben dies unverzüglich hierher anzuzeigen. Das Ein­treffen der Abschätzungs-Commission wrrd demnächst mitgetheilt werden. Die betheiligten Grundbesitzer, resp, deren Bevollmächtigte, sind zu dem Abschätzungstermin vorzuladen.

Hanau am 16. August 1881.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden aufgefordert, die Wählerliste zur Wahl für den Reichstag unverzüglich aufstellen zu lassen, damit die Auslegung derselben am 27. dieses Monats beginnen kann.

Die Festsetzung des Termins für den Beginn der Auslegung sowie die Mittheilung über den Wahltag bleibt vorbehalten.

Es wird besonders auf die Bestimmung im §. 3 des Reglements aufmerksam gemacht, derzufolge die Gemeindevorstände den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten beginnt, unter Hindeutung des §. 3 des Reglements sowie unter Angabe des Lokales, in welchem die Auslegung stattfinden soll, noch vor dem Beginn der Letzteren in orts­üblicher Weise bekannt zu machen haben. Auch sind die Namen der Wahlvorsteher zu publiziren.

Das zur Aufstellung der Wählerlisten vorgeschriebene Formular findet sich im Bundesgesetzblatt pro 1873 Seite 283.

Jede Landgemeinde des Kreises Hanau, desgl. die Stadt Win­decken bildet einen eigenen Wahlbezirk. Die selbstständigeu Gutsbezirke t Genauer Ho^I treten zum Wahlbezirk Gronau.

3' . Forstfiskalischer Gutsbezirk Forsthaus Neuhof l treten zum Wahlbezirk 4. Kinzigheimer Hof j Bruchköbel.

5. Oberförsterei Wolfgang mit Pulverfabrik tritt zum Wahlbezirk Niederrvdenöach.

6. Philippsruher Schloß nebst Fasanerie tritt zum Wahlbezirk Kes­selstadt.

7. Rüdigheimer Hof tritt zum Wahlbezirk Rüdigheim.

8. Wilhelmsbad und Wilhelmsbader Hof tritt zum Wahlbezirk Wachenbuchen.

9. Baiersröder Hof tritt zum Wahlbezirk Marköbel.

Für die Stadt Hanau sind 7, für Bockenheim 4 Wahlbezirke zu bilden.

Für die Landgemeinden und Windecken werden die Herrrn Bür­germeister zu Wahlvorstehern, die Beigeordneten aber zu deren Stellvertre­tern ernannt. In diesen Wahlbezirken ist das Rath- oder Gemeinde­haus als Wahllokal zu benutzen. Insoweit ein solches nicht vorhanden, das vorhandene nicht geeignet ist, wird dem Wahlvorsteher die Be­schaffung eines geeigneten Lokals überlassen.

Die Formulare zu den Wahlprotokollen werden den Herrn Wahl­vorstehern zugefertigt werden. Die Funktion der Vorsteher, Beisitzer

Samstag den 10. September

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1881.

und Protokollführer bei der Wahlhandlung darf nur von Personen aus­geübt werden, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden.

Hanau, am 8. September 1881.

Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister hier folgende Polizei-Ordnung erlassen:

Die Hauseigenthümer und Grundbesitzer zu Hanau sind gehalten, die Ladenthüren um 10 Uhr Abends, die Hausthüren, sowie die Hof­thore und Hoftbüren, ferner die Gartenthüren in der Zeit vom 1. Ok­tober bis 31. März um 10 Uhr Abends, in der Zeit vom 1. April bis 30. September um 11 Uhr Abends gehörig zu verschließen.

Für die Gast- und Schankwirthe tritt diese Verpflichtung am Feierabend ein.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von 1 bis 9 Mark event, entsprechender Hast geahndet.

Hanau am 20. Juni 1881.

Der Landrath.

Bekanntmachung.

Beitritt der Britischen Inseln Barbados und St. Vincent zum Welt­postverein.

Zum 1. September treten die Britisch-Westindischen Inseln Bar­bados und St. Vincent dem Weltpostverein bei. Von diesem Zeitpunkte ab kommen mithin für Briefsendungen nach und aus allen Theilen Westindiens die Vereinsportosätze in Anwendung, nämlich: 20 Pfennig für frankirte Briefe, 40 Pfennig für unfrankirte Briese; 10 Pfennig für Postkarten; 5 Pfennig für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 Pfennig für Geschäftspapiere und 10 Pfennig für Waarenproben.

Berlin W., 11. August 1881.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. Stephan.

(Steckbrief.) Gegen den Maurer Martin Muth von Groß- auheim, geboren am 30. Juli 1845 zu Dieburg, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts- Gefängniß zu Hanau abzuliefern.

Hanau, den 3. September 1881.

Königliche Staatsanwaltschaft. Sporleder.

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— Dan zig, 9. Sept. Se. Majestät der Kaiser, der Kronprinz und der Großherzog von Mecklenburg sind um 6 Uhr 10 Min. heute früh wohlbehalten hier eingetroffen, am Bahnhöfe empfangen von dem Oberpräsidenten, dem kommandirenden General von Barnekow, dem Ober­bürgermeister, dem Marineminister, dem Gouverneur, dem Polizeipräsi­denten und dem russischen Botschafter Sabouroff. Nach Vorstellung der Behörden und Entgegennahme der Meldungen fuhr der Kaiser mit dem Großherzog durch die aufs festlichste geschmückten Straßen nach dem Gouvernementsgebäude, der Kronprinz folgte mit dem General v. Stosch. Trotz der frühen Morgenstunde hatte sich eine zahlreiche Menschenmenge, welche den Kaiser begeistert begrüßte, in den Straßen eingesunden. Das Wetter ist trübe, aber regenfrei. — Der Kaiser und der Kronprinz, beide in russischer Uniform, begaben sich um 1201 Uhr nach Neufahr- wasser. Fürst Bismarck, welcher Vormittags eine einstündige Audienz beim Kaiser hatte, folgte unmittelbar dem Wagen des Kaisers. Der Großherzog von Mecklenburg trug ebenfalls russische Uniform. Das Gefolge war vorausgefahren, ebenso die Mitglieder der russischen Bot­schaft in großer Uniform. Der Kaiser, der Kronprinz und Fürst Bis­marck wurden auf der Fahrt nach dem Bahnhöfe von den Spalier bil­denden Schulen nnd Gilden enthusiastisch begrüßt. Das Diner im „Ar­tushofe" soll abbestellt sein; dasselbe dürfte auf dem „Hohenzollern" statt­finden. — Da das Diner im Arlushose abgesagt und auf der Jacht „Hohenzollern" stattfindet, so hält man das Kommen des Kaisers von