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HaiiMer Amtiacr.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Dienstag den 6. September
Anserti»»«- i Preis:
»ie lioaltiet j TarmondzriÜe^ deren Seme
10 Pf,.
Die sspalt. 3* 20 Psg.
Tie SspaltigeLe«,
80 W
1881.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im Druck und Verlag zu Hottingen-Zürich erschienene Flugblatt mit der Ueber- schrift: „An die Wähler des 4. Berliner Reichstagswahlkreises! Arbeiter, Bürger!" und der Unterschrift: „Die Berliner Sozialdemokraten", nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch landespoli- zeiliche Verfügung verboten worden ist.
Berlin den 26. August 1881.
Der Königliche Polizei-Präsident: von
M ad ai.
Die diesjährigen öfs zeichneten Orten und Tage
I. C
1) Für die vor 1880 geborenen Kinder und der Zugezogenen
2) Für die Schüler der Realschule
3) Für die von Januar bis April 1880 geborenen Kinder
4) Für die Schülerinnen derhöherenTöchterschule
5) Für die in den Monaten Mai bis August 1880 geborenen Kinder
6) Schüler der Knaben- Volksschule
7) Für die in den Monaten September bis Ende Dezember 1880 geb. Kinder
8) Schülerinnen der Mädchen-Volksschule
9) Schüler der katholischen Schule
10) Für die im Jahre 1881 geborenen Kinder (auf Verlangen der Eltern).
II. Ginnheim
III. Praunheim
IV. Eschersheim
V. Eckenheim
Bezüglich der vorzu Bekanntmachung vom 18. zeigers.
Hanau am 29. Augus
entliefen Impfungen finden an den nachbe- a unentgeltlich statt:
>tadt B ockenheim:
am 7. September, Nachm. 2 Uhr, Impfung,
„ 14. „ „ 2 „ Revision.
„ 7. „ „ 3V2 „ Impfung,
„ 14. „ „ 3^2 „ Revision.
„ 10. „ „ 2 „ Impfung,
„ 17. „ „ 2 „ Revision.
„ 10. „ „ 3^2 „ Impfung,
„ 17. „ „ 30s „ Revision.
„ 14. „ „ 2 „ Impfung,
„ 21. „ „ 2 „ Revision.
„ 14. „ „ 30s „ Impfung,
„ 21. „ „ 30s „ Revision.
„ 17. „ „ 2 fr ^ZNIpfUNg,
„ 24. „ „ 2 „ Revision.
„ 17. „ „ 30s „ Impfung,
„ 24. „ „ 30s „ Revision.
„ 21. „ „ 3 /s „ Impfung,
„ 28. „ „ 2 „ Revision.
„ 21. „ „ 2 „ Impfung,
„ 28. „ „ 2 „ Revision.
„ 12. „ Vorm. 10 „ Impfung,
„ 19. „ „ 10 „ Revision.
„ 12. „ Mittags 12 „ Impfung,
„ 19. „ „ 12 „ Revision.
„ 19. „ Nachm. 2 „ Impfung,
„ 26. „ „ 2 „ Revision.
„ 19. „ „ 30s „ Impfung,
„ 26. „ „ 30s „ Revision.
tellenden Kinder verweise ich auf meine
Funi d. I. in Nr. 145 des Hanauer An-
t 1881.
Der Landrath.
Rundschau.
R. F. (Deutsches Reich.) Die Anwesenheit unseres Kaisers bei den Manövern in Hannover wird sich bis Mittwoch, den 7. September, erstrecken, an welchem Tage der Kaiser nach Berlin zurückkehrt, um sich bereits am folgenden Tage zu den Cavallerie-Manövern bei Konitz zu begeben. Von hier trifft der Kaiser am Sonnabend, den 10. September, wieder in Berlin ein; am 11. September erfolgt sodann seine Abreise nach Jtzehoe zu den dortigen Manövern, nach deren Beendigung sich der Monarch direkt nach Baden-Baden begeben wird, wo man seine Ankunft für den 18. September erwartet. Dorthin wird voraussichtlich auch die Kaiserin von Coblenz kommen.
Die vergangene Woche hat uns in Bezug auf einzelne schwebende Angelegenheiten unserer inneren Politik nicht unwichtige Entscheidungen gebracht. Hervorzuheben ist zunächst, daß dem neuernannten Bischof von Trier, Dr. Korum, nunmehr auch die landesherrliche Bestätigungsurkunde zu Theil geworden ist, wodurch sich die Hoffnungen auf die baldige Vereinbarung eines weitergreifenden modus vivendi zwischen Preußen und Rom befestigen. Was die Königliche AnerkennungsUrkunde, welche der Bischof Dr. Korum erhalten hat, anbelangt, so unterscheidet sich dieselbe in der Form nur wenig von dem früheren Anerkennungsformular; es muß nur hervorgehoben werden, daß dieses Mal ausdrücklich auf die Bestimmungen der Bulle de salute animarum Bezug genommen wird. Der Bezug der Temporalien wird dem Beschof in der üblichen Weise angewiesen. — Ferner hat die vergangene Woche endlich die Antwort der Reichsregierung auf die schon so lange gestellte Frage nach dem Reichstagswahl-Termin gebracht; laut Kaiserlicher Verordnung vom 31. August sollen die Wahlen zum Reichstage am 27. Oktober d. J. stattfinden, so daß jetzt die Fixirung des Wahltermins der Wahlbewegung hoffentlich einen geregelteren Charakter verleihen wird.
Der nationale Festtag des 2. September ist auch diesmal in ganz Deutschland festlich begangen worden und die rege Theilnahme, welche die Bevölkerung fast allerorten an dieser erhebenden Feier kundgab, beweist, daß die Erinnerungen an die große weltgeschichtliche That des 2. September 1870 in unserem Volke noch in aller Frische fortleben. Möchte darum auch in späten Jahren das deutsche Volk diesen seinen Ehrentag in aller Freudigkeit feiern, damit es vor Allem den kommenden Geschlechtern tief eingeprägt werde, daß es der Tag von Sedan war, welcher uns die nationale Einheit brächte.
Der Landtag soll in der ersten Novemberwoche einberufen werden und soll sein Arbeitspensum ein äußerst knapp bemessenes sein. Wie verlautet, würden den Landtag außer dem Etat nur einige kirchenpoli- tische Vorlagen, einige das Eisenbahnressort angehende Vorlagen und vielleicht das Competenzgesetz beschäftigen, so daß es wohl möglich sein wird, die Session und damit die Legislaturperiode spätestens Ende Januar zu schließen.
Im Königreich Sachsen wurde am Sonntag, den 4. Srptember, das fünfzigjährige Jubiläum der Verleihung der Verfassung gefeiert, da König Anton der Gütige am 4. September 1831 die Verfassangs-Urkunde unterzeichnete, durch welche Sachsen in die Reihe der konstitutionellen Staaten trat. Gleichzeitig erfolgte auch die Eröffnung des sächsischen Landtages, der sich indessen alsbald wieder vertagen wird. Die zweite Kammer hat auf den Antrag des Abgeordneten Ackermann das frühere Präsidium: Haberkorn (kons.), Präsident, Streit (fortschr.), 1. Vicepräsident, Pfeiffer (nat.-lib.), 2. Vicepräsident, wiedergewählt. Am Montag, den 5. September, gab König Albert den Ständen in der Albrechts burg zu Meißen anläßlich des Verfassungsjubiläums ein glänzendes Diner.
(Oesterreich-Ungarn.) Den Anmaßungen der Czechen scheint endlich die österreichische Regierung kräftig gegenüber treten zu wollen, wozu in der Schulfrage bereits ein Anfang gemacht worden ist. Es ist nämlich von den Leitern der czechischen Bewegung sehr übel vermerkt worden, daß in den gemischten Gemeinden Böhmens die deutschen Schulen auch von den Kindern czechischer Nationalität immer stärker besucht werden und es ist daher in vielen solchen Gemeinden eine Agitation ins Werk gesetzt worden, dahin auslaufend, die Eltern czechischer Nationalität zu zwingen, ihre Kinder nur in czechische Schulen zu schicken. Ein Erlaß des Landesschulraths für Böhmen, unterzeichnet vom Statthalter FML. v. Kraus, schärft nun den Schulleitern ein, bei dem Einschulen der Kinder nur dem Wunsche der Eltern, in welche Schule sie ihre Kinder ausgenommen wissen wollen, Rechnung zu tragen. Zudem erklärt es der Erlaß als gesetzlich ganz unzulässig, Kinder je nach ihrer Muttersprache von amtswegen deutschen oder böhmischen Schulen zuweisen zu wollen.
(Frankreich.) In der inneren politischen Lage Frankreichs dürften bis zu dem Zusammentritt der neuen Kammer keine bemerkens- werthen Veränderungen erfolgen und das Interesse an den französischen