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Für auswärtige Abonnenten mit dem betressen- ktt Postausschlag, die einzelne Num­mer 10 Psg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Nr. 195.

Dienstag den 23. August

1881.

Amtliches.

Der Herr Minister des Innern hat die Aufstellung von Nach- Weisungen über die Zahl der dauernd und vorübergehend aus öffent­lichen Armenmitteln unterstützten Personen angeordnet.

Die zu liefernden Nachrichten haben sich Princip aliter auf das Kalenderjahr 1880, im Nothfalle auf das Kalenderjahr 1880/81 zu erstrecken und nur, wenn wider Erwarten für keinen dieser beiden Zeiträume die Ausfüllung des Formulars in einer einzelnen Gemeinde rc. möglich sein sollte, ist die Ausfüllung nach dem Bestände vom Monat Oktober 1881 zu bewirken.

Ausweislich des Vordrucks auf der ersten Seite des Formulars sind die auf Staats-, Provinzial-, Bezirks- oder Kreiskosten verpflegten Geisteskranken, Blinden, Tauben, Verkrüppelten nur dann mitzuzählen, wenn die Gemeinde Zuschüsse zu den Verpflegungskosten leistet.

Das erforderliche Formularpapier wird den Herrn Ortsvorständen per Couvert zugehen.

Die Einsendung der aufgestellten Uebersichten wird bis zum 15. September c. erwartet.

Hanau am 22. August 1881.

Die Herrn Ortsvorstände werden angewiesen, den Anforderungen der Truppentheile wegen Stellung von Vorspann während des dies­jährigen Herbstmanövers stets Folge zu geben.

Hanau am 20. August 1881.

Bei der beabsichtigten Wiedereinbringung des Entwurfs eines Ge­setzes, betreffend die Unfall-Versicherung der Arbeiter, soll nach höherer Anordnung dem Reichstage ein ausgiebigeres statistisches Material für die Berechnung der Prämien vorgelegt werden. Zur Beschaffung des­selben ist neben anderen gleichzeitig vorzunehmenden Ermittelungen eine Unfall-Statistik angeordnet, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Betriebsunternehmern selbst ausgeführt werden soll. Die letzteren werden zu dem Ende aufgefordert:

1) sämmtliche in den Monaten August, September, Oktober und No­vember d. Js. in ihren Betrieben vorkommenden Unfälle mit ihren Folgen zu verzeichnen und am Schlüsse dieses Zeitraums das ihnen zugestellt werdende Formular auszufüllen;

2) über die Vertheilung der in ihren Betrieben an einem bestimmten Tage beschäftigten Personen auf die verschiedenen Altersklassen eine Nachweisung durch Ausfüllung unter B. des Formulars zu liefern.

Unternehmern, welche mehrere gewerbliche Anlagen betreiben, wird für jede der letzteren je ein Exemplar der Formulare zugestellt.

Von großem Werthe würde es sein, wenn das Formular A. von denjenigen Unternehmern, welchen das erforderliche Material zu Gebote steht was namentlich da der Fall sein wird, wo Unfall-Journale geführt werden auch für die Vergangenheit und zwar soweit zurück, als es mit Sicherheit geschehen kann, ausgefüllt würde, und wird zu diesem Zweck den Unternehmern, welche das Material liefern können, die Nachlieferung der nöthigen Formulare in Aussicht gestellt.

Die Abholung der ausgefüllten Formulare geschieht in der ersten Woche des Monats Dezember d. I.

Bezugnehmend hierauf weise ich die Herrn Ortsvorstände hierdurch an, die ihnen per Couvert zugehenden Formulare an die auf letzteren verzeichneten Betriebsunternehmer behändigen zu lassen, sowie sich der Einziehung derselben und Ablieferung anher in der ersten Woche des Monats Dezember d. I. zu unterziehen.

Hanau am 22. August 1881.

_____________________Der Landrath.________

, Sedan.

Von......

Sedan rückt wieder heran und lauter und lauter tönt von ge­wisser Seite der Ruf nach Aufhebung dieser Feier; denn zehn Jahre lang habe man gefeiert und damit sei genug geschehen. Schon auch schwanken Wankelmüthige, die nach jenen großen, ereignisvollen Tagen

des Jahres 1870/71, angehaucht von einer Art Patriotismus, fort- gerifsen vom allgemeinen Jubel, anscheinend freudiges Herzens mit- feierten, in das gegnerische Lager über, in der Meinung, die Feier des Sedantages sei jetzt ganz überflüssig und unnütz. Zum Glück jedoch finden diese Rufe, den Gedenktag der nationalen Einigung schon jetzt zu den Todten zu werfen, im Volke nur wenig Anklang. Und sind denn derartige Nationalfeste in der Geschichte der Völker so beispiellos, daß wir Deutsche allein als solche dastehen, die eine so unerhörte Neuerung eingeführt hätten? Schauen wir uns ein wenig um.

Griechen und Römer feierten, als sie bereits tief entartet waren, immer noch an bestimmten Tagen die Großthaten ihrer Vorfahren als Erinnerung an eine große Vergangenheit. Die Engländer haben ihren Accot- und Epsomtag, während die Franzosen der Kaiserzeit den 15. August feierten. Und haben nicht die Franzosen der heutigen Republik den 14. Juli, den Tag der Erstürmung der Bastille, zum Nationalfeste erhoben, einen Tag, an welchem von dem aufgeregten und zügellosen Pöbel nur eine Anzahl armer Invaliden ohne Waffen erbarmungslos erschlagen wurden? Noch heute begehen die vereinigten Staaten von Nordamerika den Tag der Unabhängigkeitserklärung als Gedenktag. Lange Zeit auch feierten die Deutschen den 18. Oktober, den Schlacht­tag von Leipzig, als den Gedanktag der Befreiung von langer, drücken­der und schmachvoller Napoleonischer Knechtschaft. Ueber fünfzig Jahre hat er als Festtag gegolten, obwohl die Besreiungskriege den Deutschen nicht das gebracht hatten, was sie nach der Größe der Opfer verhießen. Und wir im neuen Reiche, einem Reiche von Macht, Stärke und Glanz wie nie zuvor, wit sollten mit ansehen und zugeben, daß schon nach zehn Jahren die Erinnerungsfeier an die Großthaten unseres Heeres, an die Wiederaufrichtung des deutschen Kaiserreiches ihr Ende erreicht hätte? Nie und nimmermehr.

Freilich den Feinden des neuen Reiches dünkt diese Fe'er ein Götzendienst; für sie wäre ihr Aufhören ein großer Triumph. Schon deshalb muß Sedan gefeiert werden, und vor allem, damit nicht Gleich­gültigkeit einreiße. Hat doch schon der Magistrat einer mitteldeutschen Stadt den Beschluß gefaßt, Sedan nach 10 Jahren nicht mehr als Fest für die Jugend zu feiern. Gerade aber für die deutsche Jugend ist der Sedantag der rechte Feiertag. Und wir können den Tag nicht schwin­den lassen, wollen wir nicht ein heiliges Opfer, ein unschätzbares Gut aufgeben. Nicht darf uns der Haß gegen das neue Reich kümmern, denn die Liebe wird diesen Haß überwinden.

Wir haben aber auch den besten Grund, diesen Tag zu feiern; denn wir schulden den Todten, die ihr Leben für Thron und Vaterland dahingegeben, großen Dank. Ruft uns doch jeder Grabeshügel, der Gebeine der im heiligen Kampfe Gefallenen birgt, zu:Vergeht die theuren Todten nicht!" Wir sind dem Schöpfer des Reiches zu großem Dank verpflichtet, und Dankbarkeit gegen die Ueberlebenden gebietet uns die Feier, um ihnen noch im kräftigen Mannesalter und bei Lebzeiten einen Theil unserer Schuld abzutragen, sie nicht erst als Greise oder nach ihrem Tode zu verehren. Außerdem aber ist sicherlich das neue Reich auch einen Festtag werth, an dem wir vor allem dem Lenker aller Geschicke unseren Dank darbringen für das, was er an uns gethan.

Nicht rückwärts gilt es jetzt zu schauen; die Gegenwart zu er­halten^ für die Zukunft aufzubauen, dazu dient das Sedanfest, und es hat die höchste Bedeutung für die Erziehung und Heranbildung der Nation. Haben doch alle Nationen als fruchtbarstes Mittel für die Jugendbildung auf die Heldenthaten vorausgegangener Geschlechter hin­gewiesen, um durch sie die Jugend zu ermähnen und anzuspornen, es diesen gleich zu thun. Und gerade die heutige deutsche Jugend muß auf große Vorbilder hingewiesen werden, auf die großen Güter, welche die Väter erkämpften; immer und immer wieder muß ihr der Ausspruch unseres großen Dichters ans Herz gelegt werden, damit sie denselben zu ihrem Wahlspruch mache und stets die Worte beherzige:

Was du ererbt von deinen Vätern hast, Erwirb es, um es zu besitzen!"

dazu jedoch bedarf die Jugend etwas Sichtbarem, einer allgemeinen Feier mit Jubel und Gepränge.

Man hat auf den Geburtstag des Landessürsten hingewiesen als