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Hanmm Ammer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die Ifpalttge ; Garmondzeür «»ö deren Raun»

10 Pfg.

Die Sspalt. Stfft 20 Pfg.

Die gfpaltigeZrik»

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Nr. 191

Donnerstag den 18. August

1881.

Amtliches.

Verloren: In verflossener Woche ein Gebund Schlüssel (zwei kleine und ein größerer); dem Wiederbringer eine Belohnung. Eine lederne Tasche mit 10—16 Mark baar.

Gesunden: Ein Regenschirm. Ein weißes Taschentuch mit einigen Pfennigen.

Hanau am 18. August 1881.

Aus Königl. Landrathsamt.

Der gegen den Taglöhner Johannes Oppermann von Rückingen am 28. Juli d. J. erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.

Hanau, den 17. August 1881.

Der Staatsanwalt _____________________Sporleder._____________________ TsgeSschaK.

— Berlin, 17. August. (K. Z.) Fürst Bismarck hat sich heute nach seinem Familiengut Schönhausen begeben.

— Berlin, 16. August. Nach einer soeben ergangenen Bestim­mung des Chefs der Admiralität darf Petroleum, das sich als ein gutes Rostlösungsmittel bewährt hat, außer zu anderen durch ältere Bestim­mungen festgesetzten Zwecken in beschränktem Maße auch für Geschütz­rohre, Laffetten u. s. w. angewandt werden. Ueber die Fälle, in denen dies zulässig sein soll, sowie über das Verfahren werden Bestimmungen in die Vorschriften wegen Behandlung und Instandhaltung der Geschütze ausgenommen werden. Eine Etatisirung von Petroleum für Artillerie in den Materialien-Etats soll jedoch nicht stattfinden, vielmehr die erfor­derliche Qualität aus dem allgemeinen Vorrath entnommen werden. (K. Z.)

— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgefetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 191 wurde unterm 15. August verboten: das in einer Druckerei in Altona beschlagnahmte Flugblatt mit der Ueberschrift: „Der Belagerungszustand in Hamburg-Altona und Umgegend und die Ausweisungen. Mitbürger! Wähler Hamburgs und Umgegend!" und unterzeichnet: „Die Ausgewiesenen: I. Röther, Mau­rer, I. Groß, Gastwirth, Thalstraße 17".

— Der Landrath v. Meyer zu Arnswalde, das bekannte hoch­konservative Mitglied des preuß. Abg.-Hauses, hat folgenden Erlaß im Kreisblatte veröffentlicht: Arnswalde, 12. Aug. 1881. Dem Vernehmen nach sollen in den Städten des Kreises einzelne Personen bestrebt sein, Exzesse gegen die jüdische Bevölkerung hervorzurufen, wie sie z. B. in Neustettin und Schievelbein vorgekommen sind. Ich werde mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln solchen Röheiten entgegentreten und fordere die städtischen Polizeiverwaltungen aus, das Gleiche zu thun. Sie werden zunächst, um es zu Exzessen möglichst gar nicht kommen zu lassen, die bewaffneten Schützengilden zur Mitwirkung bei Aufrechter­haltung der Ordnung in Anspruch zu nehmen haben. Es wird also mit den Herren Kommandeuren derselben sofort alles Erforderliche für eine etwaige plötzliche Alarmirung festzustellen sein. Ebenso sind die Krieger­vereine aufzufordern, aus ihren Mitgliedern ein bewaffnetes Schutzkorps zu organisiren. Sie werden zweifelsohne den Polizeiverwaltungen be­reitwillig dabei entgegenkommen, einmal schon im Interesse der guten Ordnung überhaupt, dann aber auch mit Rücksicht auf das Gesetz vom 11. März 1850, welches bekanntlich die Gemeinden zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der bei Aufläufen verursacht wird. Sollte es dann wid>-r Erwarten doch zu Exzessen kommen, so muß nach §§ 123 —130 des Strasrechts aufs Nachdrücklichste dagegen eingeschritten wer­den. Eine besondere Aufmerksamkeit ist aus die Schankstätten zu richten. Die Schankwirthe werden anzuweisen sein, daß sie beim Entstehen von Aufläufen sofort ihre Lokale zu schließen haben. Es ist' ihnen dabei bekannt zu machen, daß unnachsichtlich das Verfahren .auf Konzessions- entziehung gegen sie eingeleitet wird, wenn sie dieser Weisung nicht fol­gen oder gar durch Verabreichung von geistigen Getränken etwaige Un- gehörigkeiten noch besonders fördern sollten. Die städtischen Polizeiver- Waltungen ersuche ich, mir binnen 3 Tagen Mittheilungen von den hiernach getroffenen Maßregeln zu machen.

— In tiner militärischen Berliner Korrespondenz der N. Zürich. Z. heißt es: Während bisher die Mosel und die Vogesen als die wohl­

befestigten Grenzen gegen Frankreich galten, ist den maßgebenden Kreisen hier plötzlich klar geworden, daß die Ostseeprovinzen ebenfalls als Grenz- länder gegenüber den meerbeherrschenden Franzosen ausgesaßt werden müssen. Diese Grenzländer liegen aber strategisch höchst nachtheilig für Deutschland. Die Franzosen können durch eine Landung um vieles näher an Berlin rücken, ohne daß die Deutschen auf dieselbe Art einen gleichen Vorsprung gegenüber Paris gewinnen. Die Befürchtungen, welche die Deutschen für die Ostseeländer vor dem Kriege 1870 hegten, haben sich jetzt erneuert und eine äußerst positive Gestalt angenommen. Die deutsche Heeresverwaltung legte angesichts dieser Sachlage die Hände nicht in den Schooß. Die Ausdehnung der Küstenvertheidigungswerke und eine bedeutende Verstärkung aller in Frage kommenden Seefestungen wurde unmittelbar beschlossen und in Angriff genommen. Ein Geheim­niß schien es, warum die Festung Düppel-Sonderburg so plötzlich auf­gegeben und deren Schleifung so rasch in Angriff genommen wurde. Der Grund liegt einfach darin, weil diese isolirten Werke nicht lange zu behaupten wären und dem Feind die Möglichkeit bieten würden, sich in denselben festzusetzen. Andere Maßnahmen, die sich z. B. auf die Beobachtung der fremden Häfen erstrecken, entziehen sich natürlich dem Auge der Oeffentlichkeit. Doch kann man annehmen, daß eine Anzahl von Vorkommnissen in Marinekreisen, wie auch der so jäh hervorgetre­tene Plan der Verstaatlichung einiger inneren Eisenbahnlinien mit der Vertheidigung der Nord- und Ostsee in Zusammenhang stehen.

— Die Arbeiten für den nächstjährigen Haushaltsetat sowohl in Preußen wie im Reiche nehmen ihren geregelten Fortgang, und es sind alle Vorkehrungen getroffen, um die Etats den beiden parlamentarischen Körperschaften rechtzeitig, d. h. sofort nach ihrem Zusammentritt zugehen zu lassen.

— Stettin, 17. August. Von authentischer Seite wird mitge­theilt: Am 15. und 16. Abends gegen 7 Uhr fanden Zusammenrottun­gen von Volkshaufen statt, die durch die Polizeibeamten theils mit blan­ker Waffe auseinander getrieben werden mußten, da der Verkehr voll­ständig gestört war und durch Geschrei, Pfeifen rc. Unruhe verursacht wurde. Aus den Volkshaufen wurde auf die Polizeibeamten mit Flaschen und Steinen geworfen. Die städtische Feuerwehr unterstützte in aner- kennenswerther Weise die Polizeibehörde, auch wurde die hergestellte Ruhe durch Militärpatrouillen gesichert. Zerstörung von Eigenthum hat nicht stattgefunden. Der Unruhe ging das Gerücht voraus, das Eigenthum jüdischer Eingesessener würde demolirt werden. Am 15. d. wurden 19 Personen und am 16. 29 Personen festgenommen.

— Die Versuche, Petroleum in der Provinz Hannover zu gewin­nen, werden aus Anlaß der Erfolge bei Oelheim jetzt auch an vielen anderen Orten wieder ausgenommen, wo sich Spuren des kostbaren Erd­öls zeigen. So hat sich in Lüneburg dem Vernehmen der „Lüneb. Anz." nach ein Consortium für Petroleumgewinnung gebildet; dasselbe soll be­reits mit Grundbesitzern in Oedeme, auf deren Grundstücken sich Spuren von Petroleumgehalt des Erdreichs zeigen, wegen zu verunstaltenden Bohrungen in Unterhandlung getreten sein. Auch in Soltau ist schon früher nach Petroleum gebohrt, hauptsächlich bei der Kirche und in den Wiesen an der Soltau. Kürzlich waren wieder einige Techniker aus Bremen zu dem Zwecke dort. Man grub ein tiefes Loch auf dem Schützenplatze dicht an der Scheibenstraße. Die zu Tage geförderte Erde hatte einen starken Petroleumgeruch. Wie es heißt, soll an der betref­fenden Stelle weiter gebohrt werden. — So sehr man wünschen muß, daß diese Bestrebungen von Erfolg gekrönt sein mögen, so kann man sich doch nicht verhehlen, daß dieselben voraussichtlich auch manche ge­täuschte Hoffnung im Gefolge haben werden.

— Jschl, 17. August. Das kronprinzliche Paar ist gestern Nachmittag hier angekommen. — Kaiser Franz Joseph stattete gestern dem Fürsten und der Fürstin von Serbien einen längeren Besuch ab, , den Fürst Milan und Gemahlin später erwiderten. Zur heutigen Ga­latafel bei dem Kaiser haben das serbische Fürstenpaar und die Groß­fürsten Sergius und Paul Einladungen erhalten.

— Wien, 17. August. Die „Presse" meldet aus Konstantinopel: Der Botschafter v. Caliee wurde verständigt, daß der Sultan einen Jrade,