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Freitag den 12. August

Nr. 186.

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Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesehes vom 21. Oktober 1878.

Durch Verfügung der unterzeichneten Landespolizeibehörde vom heutigen Tage sind die Nummern 77, 78 und 79 der in Stuttgart er­scheinenden periodischen Druckschrift

Das Vaterland" vom 5., 7. und 9. Juli d. I. und zugleich das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21sten Oktober 1878 verboten worden.

Ludwigsburg den 2. August 1881.

Königlich württembergische Regierung des Neckarkreises.

______Für den Präsidenten: B a u m a n n.

Bekanntmachung, betreffend die Kündigung älterer, beiderseits künd- garer Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse (Abth. VII.).

, Diejenigen auf 100 Thlr. lautenden 4Vsprocentigen Schuldver­schreibungen der Landeskreditkasse, deren Zinsabschnitte am 1. Septem­ber 1882 ablausen, nämlich:

Abth. VII. Serie C. a. Nr 11570 bis 18937 einschließlich, werden hiermit, soweit solche nicht bereits zurückbezahlt sind, für den 1. September 1882 gekündigt, so daß gegen die spätestens am 1. Sep­tember 1882 in coursfähigem Zustande zu bewirkende Rückgabe der gekündigten Schuldverschreibungen die Zahlung durch unsere Hauptkasse dahier erfolgt und mit dem 1. September 1882 die Verzinsung aushört.

Die Landeskreditkasse ist ermächtigt, schon von jetzt an die Rück­zahlung der gekündigten Schuldverschreibungen mit Stückzinsen bis zum Zahlungstage zu bewirken.

Wir bringen zugleich in Erinnerung, daß kraft früherer Bekannt­machungen die 4^sprocentigen Schuldverschreibungen Abth. VII. Serie A. b. Nr. 1816 bis 3608 für den 1. September d. I., sowie Abth. VII. Serie A. c. Nr. 1 bis 510 und Serie E a. Nr. 3157 bis 4471 für den 1. März 1882 gekündigt und daß außer­dem alle 4^/sprocentigen Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse (Abth. VII.), deren Zinsbogen bereits abgelaufen sind, diesseits je für den Fälligkeitstermin des letzten Zinsabschnitts gekündigt und seitdem außer Verzinsung getreten sind.

Uebrigens verweisen wir, was die Verloosung, bezw. Kündigung Seitens des Inhabers unkündbarer Schuldverschreibungen der Landes­kreditkasse Abth. VIII. C. Serie I. bis XL betrifft, auf unsere Bekannt­machungen vom 11. Februar d. I., welche d"s Verzeichniß der für den 1. September d. J. verloosten, sowie der aus früheren Verloosun- gen rückständigen Schuldverschreibungen dieser Art enthalten und auf unsere Bekanntmachung vom 20. April d. I., durch welche der ge- sammte Restbestand der l^procentigen Schuldverschreibungen der Abth. VIII. C, Serie I. II. V. und VI. für den 1. November d. I. zur Rückzahlung gekündigt ist, mit dem Bemerken, daß Abdrücke dieser Be­kanntmachungen aus unserem Secretariate bezogen werden können.

Cassel am 8. August 1881. ~ 7038

Die Direction der Landeskreditkasse.

H a r n i e r.

(Steckbrief.) Gegen den unten beschriebenen Taglöhner Va­lentin Schmidt von Gudensberg, zuletzt hier wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Dicbstahls verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts- Gefängniß zu Hanau abzuliefern.

Hanau, den 9. August 1881.

Königliche Staatsanwaltschaft. Sporleder.

Beschreibung: Alter 30 Jahre, Größe 1,71,5 m, Haare blond, Stirn frei, Bart hellblonder Schnurr- und Vollbart, Augenbraunen blond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne mangel- hast (2 Zähne fehlen), Kinn spitz, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund,

1881.

Sprache deutsch, Kleidung: blau- und weißleinenes Hemd, graue Stoff­weste, Hose und Rock, Zugstiefel und schwarzer Filzhut.

Tagesschsu. Die sociale Frage.

Positive Maßregeln" war die Parole, als vor einigen Jahren das Socialistengesetz vorgelegt wurde. Alle Welt war darüber einig, daß es bei der Abwehr der social-demokratischen Agitationen nicht sein Bewenden haben dürfe, sondern daß etwas Greifbares geschehen müsse, um dem socialen Uebel beizukommen. Worin diese positiven Maßregeln zu bestehen hätten, darüber ließ sich keine Partei näher aus. Man be­gnügte sich, positive Maßregeln zu verlangen und glaubte damit seine Schuldigkeit gethan zu haben.

Die Reichsregierung hat nun den ersten Schritt gethan, um solche Maßregeln zu treffen. Sie will eine Unfall-Versicherungs-Anstalt von Reichswegen errichten, durch welche der Arbeiter für den Fall der Ver- unglückung in seinem Beruf vor Nahrungssorgen geschützt und nament­lich vor dem bei der bisherigen Gesetzgebung recht oft in solchen Fällen nöthigen Prozessiren mit Unfall-Versicherungs-Gesellschaften bewahrt blei­ben soll. Diese Maßregel ist nun zwar noch nicht durchgreifend genug, um eine kräftige Waffe gegen das sociale Uebel abzugeben, sie ist aber auch nur als der erste Versuch gedacht, dem sich dann weiter eine Al­ters versorgungs- Anstalt anschließen soll, aus welcher dem Arbeiter für den Fall der Invalidität und des Alters eine Pension zu Theil werden soll. Die Lösung dieser Aufgabe ist nicht leicht, aber gelingt sie und Fürst Bismarck hat ja noch mehr zu Stande gebracht als dies so ist ein gewaltiger Schritt zur Bekämpfung des socialen Elends vor­wärts gethan. Ein Arbeiter, welcher ruhig in die Zukunft blicken kann, weil er weiß, daß er und die Seinen im Alter nicht zu hungern brauchen, wird seine Lage schon um Vieles erträglicher finden, als Derjenige, welcher im Alter dem Ungewissen gegenüber steht und vielleicht der Armenpflege anheimzufallen sorgen muß. Der Fortschritt, welcher mit der Sicherstellung des Looses der Invaliden der Arbeit verbunden wäre, kann als unberechenbar gelten.

Daß die Socialdemokratie durch die socialen Reformgedanken des Reichskanzlers. schon jetzt sollte in den Hintergrund gedrängt werden, glauben wir nicht. Dazu ist das Mißtrauen gegen alles von den Re­gierungen Kommende noch zu groß. Aber es wird, wenn jene Re­formgedanken reifen, eine Zeit kommen, in welcher der Arbeiter seine Freunde erkennen wird. Einstweilen kann man nur wünschen, es möge allmälich bei allen politischen Parteien, unabhängig von sonstigen politischen Tagesfragen, eine Richtung zur Geltung kommen, welche der socialen Frage ihr volles Recht zu Theil werden läßt. ' (D.-Z.)

Berlin, 11. August. (K. Z.) Bei Sr. Majestät dem Kaiser auf Babelsberg, der heute die gewöhnlichen Vorträge empfing, findet Nachmittags Familiendiner statt, an welchem alle in Potsdam be­findlichen Mitglieder der königlichen Familie theilnehmen. Der Kron­prinz wird, wie verlautet, zu Ende der dritten Augustwoche England verlassen, Truppenbesichtigungen in Süddeutschland vornehmen und jeden­falls der am 30. d. M. stattfindenden Herbstparade des Gardekorps bei­wohnen. Die Kronprinzessin und deren drei Töchter würden dem Ver­nehmen nach noch einige Zeit in England verweilen. Minister May- bach ist gestern Abend hierher zurückgekehrt, der Kriegsminister trifft erst am 22. d. M. von seinem Urlaube wieder hier ein.

Berlin, 10. August. Die Nachricht, daß die Staatsregie- rung dem von einem Blatte ihr gemachten Vorwurfe, die Judenhetze begünstigt zu haben, auf gerichtlichem Wege durch eine Beleidigungs­klage entgegentreten will, schließt sich jetzt eine andere, noch bedeutsamere Kundgebung an, aus der hervorgeht, daß die Regierung nicht gewillt ist, den Ausschreitungen, zu welchen die antisemitische Agitation in den öst­lichen Provinzen geführt hat, freie Bahn zu lassen. Die Provincial- Correspondenz schreibt nämlich in ihrer heutigen Nummer:In mehreren Orten der Provinzen Pommern und Westpreußen haben in der letzten und vorletzten Woche bedauerliche, mit der Beschädigung und Zerstörung von Privateigenthum verbundene Ruhestörungen stattgefundey. Dem energischen Einschreiten der Ortsbehörden ist es zum Theil allerdings