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Nr. 184.

er Air,einer

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correfpondenz.

Mittwoch den 10. August

Snfertiei*

Preis:

Die Ispalttge Garmondzeile e». deren Raum

10 Pfg.

Die Sspalt. Zeile 20 Pfg.

Die SshaltigeZetl«

30 Pfg.

1881.

Amtliches.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§. 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizei-Verwaltung vom 20. September 1867 und nach Berathung mit dem Gemeinde-Vorstände wird für die Stadt Bockenheim ver­ordnet :

§. 1. Die kleine Sandgasse darf nur in einer Richtung, und zwar ausschließlich von der großen Sandgasse und der Sternstraße her nach der Neugasse zu befahren werden.

§. 2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbuße bis zu 9 Mark und im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haft bestraft.

Frankfurt a. Main, den 6. August 1881.

Der Polizei-Präsident.

_________________________I. V.: John._________________________

Für den am 10. Dezember 1864 zu Hanau geborenen Johannes Ludwig Kleb ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen- Verbande behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht.

Hanau am 1. August 1881.

Für den am 19. August 1864 geborenen Johann Karl Wild aus Bockenheim ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen- Verbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

Hanau am 1. August 1881.

Der Taglöhner Georg Friedrich Horn, geboren zu Michelstadt im Großherzogthum Hessen, 69 Jahre alt, wohnhaft zu Bischossheim, hat sich am 10. Juli d. J. angeblich nach Hanau zu reisen, entfernt und ist nicht zurückgekehrt. Da derselbe trotz Nachfrage nicht zu ermit­teln steht, ist anzunehmen, daß er freiwillig- seinem Leben ein Ende ge­macht hat. Es wird ersucht, nach dem Verbleib des :c. Horn zu recher- chiren und Nachricht über dessen Aufenthaltsort oder über das Auffinden der Leiche hierher zu geben.

Hanau am 5. August 1881.

Bürgermeister Jakob Steul II. zu Niederdorfelden ist in diesem Amt aus weitere acht Jahre bestätigt und verpflichtet.

Hanau am 5. August 1881.

Der Taglöhner Adam Holzapfel von hier ist als Wasenmeister für die Stadt Hanau verpflichtet.

Hanau am 10. August 1881.

Der Landrath.

Gefunden: Ein deutsches Lesebuch. Ein Messer mit 2 Klingen und Korkzieher.

Zugelaufen: Ein kleiner gelber Pinscher, m. Geschlechts. Ein Huhn, gelb und weiß. Ende v. Mts. ein kleiner weißer langhaariger Hund mit gelblichen Ohren, m. Geschlechts, auf den NamenBello" hörend; Empfanguahme bei Thomas Lörch zu Langenselbold.

Verloren: Ein Manschettenknopf. Eine goldene Brille. Eine neusilberne Cylinderuhr mit Kette. Ein Maurerwerkzeug, bestehend aus Hammer, Kelle, Schlageisen, Klebscheit und einem Eimer.

Hanau am 10. August 1881.

Aus Königl. Landrathsanit._____________________

TageSschKN.

Coblenz, 9. August. Die hier stattgehabte Berathung der Aerzte, welche an der Behandlung der Kaiserin theilgenommen haben, hat eine in den letzten Tagen eingetretene wahrnehmbare Besserung fest­stellen können; dem Kaiser war in diesem Sinne mündlicher Bericht er­stattet worden. Der Kaiser begab sich gestern gleich nach seiner Ankunft zu seiner hohen Gemahlin, bei welcher derselbe längere Zeit verweilen konnte.^ Die Kaiserin erwartete auf ihrem rollbaren Lager in ihrem Wohnzimmer den Besuch ihres Gemahls, welchen derselbe in späterer Stunde noch einmal wiederholte. Da der Kräftezustand der Kaiserin noch große Schonung erheischt und die Aerzte unbedingte Ruhe für die

weitere Entwicklung der Genesung wünschen, so wird der Kaiser voraus­sichtlich heute Abend, spätestens morgen die Weiterreise nach Babelsberg antreten. (K. Z.)

Wider deutsche Eisenbahnverwaltungen sind beim Reichs-Eisen- bahnamt in der Zeit vom 1. April bis Ende Juni d. Js. im Ganzen 56 Beschwerden aus dem Publikum eingelaufen. Von diesen beziehen sich 13 auf den Personenverkehr, 33 auf den Güterverkehr und 10 auf andere Gegenstände.

Das Reichs-Eisenbahnamt hat von diesen Beschwerden für begrün­det erachtet 2, als unbegründet zurückgewiesen 13, auf den Rechtsweg verwiesen 3, wegen mangelnder Zuständigkeit der Reichsgewalt nicht zur Kognition gezogen 12; die übrigen 26 wurden zum größten Theil mit Rücksicht auf die darin behandelten Gegenstände zur direkten Erledigung an die zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben.

Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 20 Eisenbahnverwaltun- gen.

Der Charfreitag ist nach einem Urtheile des Reichsgerichts, vom 2. Juni d. I., in Bayern kein allgemeiner Feiertag, d. h. ein Feiertag, an welchem landesgesetzlich die Gesammtheit der Bevölkerung eines Ortes Geschäftsruhe eintreten zu lassen hat, und ist in Bezug auf die Berech- nung der Rechtsmittelfristen als Werktag zu betrachten.

Der Ches der Admiralität, Staats-Minister v. Stosch, ist nach beendetem Urlaub aus Oestrich wieder in Berlin eingetroffen.

Wenn man dem Urtheil der Germania einen Werth beilegen will, so bedeutet die Ernennung eines Bischofs von Trier, wenn sie vollends gelingt, keineswegs den Gang nach Kanossa (woran ja im Ernste auch die schärfsten Kritiker nicht glauben). Sie erkennt darin nur eine sehrunzulängliche" Friedenspolitik und sagt:Wir nehmen, wie bei der Ermöglichung der Verweserschsft in Paderborn und Osnabrück, so auch jetzt jede Erleichterung der kirchenpolilischen Lage mit Dank und Hoffnung an, aber wir dürfen leider auch keinen Augenblick vergessen, daß das Meiste und das Schwerste noch übrig bleibt." Auf dasMeiste und das Schwerste", d. h. die Unterwerfung des Staats, wird die Germ., was auch die Schwarzseher verkünden mögen, noch lange warten können.

Den Verfasser des Artikels der A. $ , der aus Anlaß der Trierer Angelegenheit schon den Tag nach Kanossa gekommen sah, hatte man bekanntlich in altkatholischen Kreisen gesucht und insbesondere, da der Artikel mit v. S. unterzeichnet war, den Prof. v. Schulte genannt. Früher hatte man v. Sybel bezeichnet. Die A. Z. erklärt nun,daß alle über die Autorschaft des Artikels in der Presse umlausenden Anga­ben ausnahmslos auf müßigen Konjekturen beruhen, und daß namentlich die mit so großer Zuversicht austretende Behauptung der Nordd. A. Ztg., daß derselbe aus altkatholischen Kreisen stamme, jeder positiven Grund­lage entbehrt." Neuestens meldet die A. Z.:Wie es heißt, wird, nachdem die Trier'sche Bischosssache geordnet, an die Besetzung des Bisthums Fulda gegangen werden, was mit der Lösung anderer Dinge Zusammenhänge."

Einem Telegramm derGermania" aus Rom zufolge ist die Ernennung Korums zum Bischof von Trier durch päpstliches Breve be­reits erfolgt. Der neue Bischof soll am nächsten Samstag schon die Consecration empfangen.

Staatsminister a. D. Dr. Delbrück hat laut der N. Stett Ztg. die Erklärung abgegeben, daß er entschlossen sei, ein Reichstagsmandat überhaupt nicht anzunehmen und eine etwa an ihn gelangende Anfrage mit dem Ausdruck seines Dankes verneinend beantworten müsse. Man hatte die Absicht gehabt, ihm in dem pommerschen Wahlkreise Randow- Greifenhagen ein Mandat anzutragen.

Der Centralverein der deutschen Wollenwaaren-Fabrikanten hat an den Fürsten Bismarck ein Schreiben gerichtet, in welchem er dem Reichskanzler seinen Dank für die Energie und Ausdauer ausspricht, mit welcher der letztere den Zollanschluß Hamburgs durchgesetzt habe. Fürst Bismark hat darauf folgende, von derN. A. Z." mitgetheilte Antwort ertheilt: Kissingen, den 5. August 1881. Ew. Hochwohlgeboren danke ich verbindlichst für die gefällige Mittheilung des Schreibens der deut­schen Wollenwaaren-Fabrikanten. Ich werde mich freuen, wenn die da-